Wie erfolgt die Bewertung?
Im Gesamtprozess werden Bewertungskriterien herangezogen, welche sich zum einen auf die sieben Ziele der Klimanotstandserklärung und zum anderen auf das Innovationspotenzial des Vorhabens beziehen.
Das Innovationspotenzial betrachtet wie Nutzer*innen- und Problem-/Zielorientiert die Idee ist, wie originell und anders sie zu bisherigen Aktivitäten oder Initiativen ist (Neuheitsgrad) und inwieweit sie realisierbar (reif zur weiteren Ausarbeitung, Budget ist angemessen, Risikofaktoren sind akzeptabel u.a.) ist.
Auch die Motivation hinter der Idee, die Herangehensweise und die Reflexion hinsichtlich der Wirkungen spielen eine Rolle bei der Beurteilung.