Das Tierschutzgesetz dient dazu, „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen“

Das Tierschutzgesetz dient dazu, „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen“

Bildquelle: Bernd Wannenmacher