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In Kraft treten der aktualisierten Verordnung über die Anforderungen an ein Schutz- und Hygienekonzept an Schulen sowie über die Auflagen für den Schulbetrieb während der Covid-19-Pandemie

News vom 10.05.2021

Ab heute tritt die aktualisierte Verordnung  über die Anforderungen an ein Schutz- und Hygienekonzept an Schulen sowie über die Auflagen für den Schulbetrieb während der Covid-19-Pandemie in Kraft. 

Sie ist nun bis zum 31.05.2021 gültig und regelt u.a. auch die Möglichkeit von Schulklassen an Exkursionen teilzunehmen und  außerschulische Lernorte zu besuchen.