des Akademischen Senats der Freien Universität Berlin vom 3. März 1954 mit dem Beschluss zur Benennung des gesamten Hörsaalgebäudes nach Henry Ford II. Von der Benennung einzelner Hörsäle „nach bestimmten Persönlichkeiten“, wie es 1952 erwogen worden war, werde „vorerst Abstand genommen“, heißt es in dem Dokument.