Seit Sommersemester 2020 ist es möglich, eine Namensänderung in den Online-Plattformen Blackboard und Webex zu beantragen. Bis Ende 2021 – also zu dem Zeitpunkt der Interviews - war eine umfassende Änderung des Namens nur nach der amtlichen Änderung auf dem Personalausweis oder Reisepass möglich. Eine amtliche Änderung muss bei einem Gericht beantragt werden und dauert in der Regel eineinhalb Jahre. Zusätzlich belaufen sich die Kosten für die Namensänderung auf 1.500 bis 3.000 Euro.
Neben diesen Hürden ist es für TIN* Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft teilweise noch schwieriger, ihren Namen in ihrem Herkunftsland zu ändern. Dementsprechend leben viele TIN* Personen mit Ausweisdokumenten, die ihre Identität nicht widerspiegeln. In der Folge können unangenehme Situationen und vielfach Zwangsouting entstehen: Zum Beispiel mussten Studierende ihre Lehrkräfte einzeln anschreiben, um auf die Diskrepanz zwischen dem Namen im Campus Management und in Blackboard/Webex hinzuweisen.
Auf Grund der Gesetzeslage können Abschlusszeugnisse weiterhin nur auf den amtlichen Namen ausgestellt werden so dass diese später noch mal geändert werden müssen. Die Freie Universität Berlin befasst sich weiter mit diesem Thema, um eine Lösung zu finden, die sowohl rechtssicher ist als auch den Bedarfen von TIN* Personen möglichst entgegenkommt.
