Springe direkt zu Inhalt

Wird die Arbeit und Arbeitszeit der Beschäftigten mit der KLR kontrolliert?

Nein. Mit der Kosten- und Leistungsrechnung werden keine personenbezogenen Daten erfasst. Eine individuelle Verhaltens- und Leistungskontrolle ist weder vorgesehen noch möglich. Grundlage dafür ist die mit dem Gesamtpersonalrat der Freien Universität abgeschlossene Dienstvereinbarung (siehe Downloads ).

Im Rahmen der KLR werden durch eine Personalkostenverteilung lediglich Arbeitsstunden Leistungen zugeordnet und ausgewertet. Dies geschieht mittels anonymisierter und verdichteter Daten. Rückschlüsse auf die Leistungen des Einzelnen sind nicht möglich.