Springe direkt zu Inhalt

04. Wie hoch ist die Inflationsprämie, wenn ich in Teilzeit arbeite?

Auch Teilzeitbeschäftigte erhalten Inflationsprämien. Sie erhalten sowohl die einmalige Inflationsprämie wie auch die monatlichen Inflationsprämien anteilig zu ihrem jeweiligen Beschäftigungsumfang. Stichtag für die einmalige Inflationsprämie ist ihr Beschäftigungsumfang am 9. Dezember 2023. Für die monatliche Inflationsprämie ist ihr Beschäftigungsumfang am 1. Tag des jeweiligen Monats entscheidend.

 

Beschäftigte, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, werden hinsichtlich der Inflationsprämien wie Teilzeitbeschäftigte behandelt, bekommen die Zahlungen also anteilig zu ihrem jeweiligen Beschäftigungsumfang.