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Wie viele Verfahren zur Überprüfung des Plagiatsvorwurfs wurden im Fall der Dissertation von Franziska Giffey durchgeführt?

Es gab zwei Prüfverfahren gemäß § 34 Abs. 7 und 8 des Berliner Hochschulgesetzes, in denen es darum ging, ob der Doktorgrad rechtmäßig oder durch Täuschung erlangt wurde. Das ursprüngliche Promotionsverfahren, bei dem es um die Erlangung des Doktorgrads ging, ist kein Prüfverfahren gemäß § 34 BerlHG.