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Was wurde im Rahmen eines Vor-Ort-Termins von der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit geprüft?

Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins wurde im Beisein von Expert*innen der Universität exemplarisch der Datenverkehr von und zu einem Endgerät geprüft, das für den Videokonferenzdienst genutzt wird. Hierbei konnte nicht festgestellt werden, dass personenbezogene Daten an Unternehmen offengelegt werden, die nicht als Auftragsverarbeiter*in genehmigt sind.