Erste deutsch-französische Doppelpromotion abgeschlossen
Soziologiestudent reicht in Deutschland und Frankreich seine Dissertation ein
Nr. 171/1999 vom 10.08.1999
Sebastian Braun, Student an der Freien Universität, ist der erste Deutsche, der mit derselben Arbeit in Deutschland und Frankreich promoviert hat. Die Dissertation zum Thema: "Die Rekrutierung von Eliten in Deutschland und Frankreich - Sporteliten im Vergleich zu Eliten in Politik, Verwaltung und Wirtschaft" ist am Institut für Sportwissenschaft der Freien Universität Berlin und am Institut für Soziologie in Nantes entstanden. Die bundesweit erste binationale Promotion wurde von den Professoren der Freien Universität Gunter Gebauer (Philosophie, Sportwissenschaft) und Wolf-Dieter Narr (Politikwissenschaft) sowie den Soziologen Charles Suaud und Jean-Michel Faure von der Universität Nantes betreut.
Ein Kooperationsvertrag zwischen der Freien Universität und der Universität Nantes regelte das Promotionsverfahren. Danach wurde die Dissertation von Braun gemäß der Prüfungsordnung der Freien Universität und gemäß der französischen begutachtet. Eine feste Regelung für die mündliche Prüfung, die Disputation, gab es jedoch nicht. Sebastian Braun hielt die Disputation auf Deutsch und Französisch vor den vier betreuenden Professoren. Er bestand mit der Höchstnote "summa cum laude". Da Braun seine Arbeit an verschiedenen, nicht verwandten Instituten eingereicht hat – an der Freien Universität am Institut für Sportwissenschaft und in Nantes am Institut für Soziologie - kann er in Zukunft zwischen Dr. phil. und Dr. rer. soc. wählen.
Durch einen Erlaß des Ministère de l‘Education Nationale im Jahr 1994 wurde die Möglichkeit einer Co-Betreuung von Promotionen (Cotutelle de thèse) geschaffen. Die Hochschulrektorenkonferenz ließ 1997 die Kultusministerkonferenz und das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie die hochschulrechtlichen Fragen eines binationalen Doktortitels prüfen mit dem Ergebnis, daß ein solcher Doktorgrad in Deutschland ohne gesonderte Genehmigung als inländischer, deutscher Hochschulgrad geführt werden kann.
Der akademische Grad wird in beiden Ländern anerkannt und soll der europaweiten Mobilität des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen.
