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Zur Umsetzung der Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes an der Freien Universität Berlin

04.11.2021

Ende September ist das „Gesetz zur Stärkung der Berliner Wissenschaft“ in Kraft getreten, mit dem wesentliche Bereiche der Berliner Hochschullandschaft neu geregelt werden. Die Auswirkungen dieses Gesetzes sind komplex. Aktuell wird durch alle Abteilungen und Fachbereiche der Freien Universität Berlin geprüft, welche Anpassungen in den einzelnen Bereichen notwendig geworden sind.

Ein Fokus der aktuellen Anstrengungen zur Umsetzung des Gesetzes liegt auf der Neuregelung des § 110 Abs. 6 BerlHG. Danach kann mit promovierenden wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vereinbart werden, dass im Anschluss an die Promotion und das damit verbundene befristete Beschäftigungsverhältnis ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis angeboten werden kann. Mit bereits promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auf einer Postdoc-Stelle mit dem Ziel beschäftigt werden sollen, die Berufungsfähigkeit zu erlangen – zum Beispiel mit einer Habilitation – ist laut Gesetz eine Anschlusszusage auf eine unbefristete Beschäftigung zu vereinbaren. 

Das Präsidium unterstützt grundsätzlich die Ziele der Gesetzesnovelle. Die Neuregelung in § 110 BerlHG erfordert jedoch eine strategische Neuausrichtung im Bereich der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung. Die Umsetzung der gesetzlichen Regelung in die universitären Strukturen bedarf dabei einer Übergangszeit, in der die Auswirkungen auf die Hochschule sowie die Personal- und Finanzplanung geklärt werden können. Erste Schritte in Richtung dieser strategischen Neuausrichtung wurden bereits diskutiert, ein solcher Prozess wird jedoch weitere Zeit benötigen, um den intensiven Diskussionsprozess in den verschiedenen universitären Gremien fortzuführen. Über die Auslegung einiger Punkte des neuen BerlHG besteht zudem aktuell noch Klärungsbedarf mit dem Berliner Senat.

Welche Regelungen gelten kurzfristig an der Freien Universität Berlin?

Das Präsidium ist sich einig, dass es unterschiedliche Maßnahmen und Instrumente geben muss, um eine sinnvolle Entfristungspolitik zu entwickeln. Folgende Informationen können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt geben:

  • Aktuell sind die Bemühungen des Präsidiums darauf ausgerichtet, individuelle Härten zu vermeiden und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Arbeitsfähigkeit des Wissenschaftsbetriebes auch für die Zukunft sicherzustellen. Eine Einstellung auf befristete Postdoc-Positionen erfolgt nach Einzelfallentscheidung.
  • Die Neuregelung findet keine Anwendung auf drittmittelfinanzierte Beschäftigungen. Postdocs nach § 2 Abs. 2 WissZeitVG werden weiterhin eingestellt. Die Arbeitszeit von Postdocs, die aus Drittmitteln finanziert werden, kann aus Haushaltsmitteln aufgestockt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich weiterhin um eine Beschäftigung handelt, die überwiegend aus Drittmitteln finanziert wird und die Beschäftigung aus den Haushaltsmitteln der Projektbeschäftigung entsprechen. Das Wesen des Arbeitsvertrages muss bis auf die Arbeitszeit unverändert bleiben.
  • Eine aus Haushaltsmitteln finanzierte Beschäftigung kann erfolgen, wenn diese das Einwerben einer Drittmittelbeschäftigung oder eines Forschungsstipendiums zum Zweck hat. Die Beschäftigungsdauer soll zwei Jahre nicht überschreiten.
  • Die finanzielle Absicherung der unbefristeten Anschlussbeschäftigungen erfolgt nicht zentral, sondern aus den Mitteln des einstellenden Bereichs.
  • Verlängerungen nach § 2 Abs. 1 Satz 4, 6 und § 7 WissZeitVG (familien- und sozialpolitische Komponente sowie COVID) werden wie bisher umgesetzt. Verlängerungen nach § 2 Abs. 5 WissZeitVG werden ebenfalls vorgenommen.

Das Präsidium tauscht sich mit den anderen Hochschulen im Land Berlin und den politisch Verantwortlichen mit dem Ziel einer praxisnahen Umsetzung der Gesetzesnovelle aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zusätzliche finanzielle Mittel für neue unbefristete Postdoc-Stellen nach aktuellen Informationen vom Land Berlin nicht vorgesehen sind. Die Freie Universität Berlin fürchtet hier mögliche Nachteile für zukünftige Generationen, insbesondere wenn Stellen zur Qualifizierung nach der Promotion nicht mehr im bekannten Umfang bereitgestellt werden können. Ebenso ist mit Nachteilen der Berliner Universitäten im nationalen und internationalen Wettbewerb um exzellente Forscherinnen und Forscher zu rechnen.