Bei Hitze in Dahlem
Arbeitszeiten können verlegt werden bei sommerlichen Temperaturen an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen
05.08.2016
Bei hochsommerlichen Temperaturen können Beschäftigte ihren Arbeitstag früher anfangen und früher beenden.
Bildquelle: Bernd Wannenmacher
Steigt das Thermometer an mindestens drei Tagen in Folge auf mehr als 30 Grad tagsüber an und wird es nachts nicht kälter als 20 Grad, können Beschäftigte mit dem Einverständnis ihrer Vorgesetzten ihren Arbeitstag früher anfangen und früher beenden: Der Beginn der Rahmenzeit fällt dann auf 6 Uhr morgens, die Kernzeit endet um 14 Uhr nachmittags. Die Entscheidung über die geänderten Arbeitszeiten und den Zeitraum müssen dokumentiert werden.
Der Präsidiumsbeschluss vom 5. August 2016 ist hier nachzulesen.
Für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen gelten gesonderte Vorschriften:
Dienstbefreiung bei extremen Wetterlagen
An Tagen mit extremen Wetterlagen (etwa große Hitze, große Kälte, Schnee- oder Eisglätte) soll schwerbehinderten Beschäftigten, denen die jeweilige Wetterlage besondere Erschwernisse verursacht, in erforderlichem Umfang Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge gewährt werden.