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Projektförderung der Karl Schlecht Stiftung (KSG)

News vom 28.07.2017

Die Karl Schlecht Stiftung (KSG) nimmt Anträge auf Projektförderung entgegen, sofern die Vorhaben ihrer Satzung und ihren Förderschwerpunkten entsprechen. Dabei sind die Innovationsfähigkeit, Nachhaltigkeit, Vernetzung des Vorhabens zur Schaffung von Synergieeffekten sowie die Originalität des Projektes entscheidend. Die Stiftung misst ferner dem Eigenanteil des Antragstellers sowie seinem Bemühen um die Gewinnung von Förderpartnern große Bedeutung zu. Ein Förderzeitraum von fünf Jahren sollte nicht überschritten werden.

Termin: jederzeit
Adresse: Karl Schlecht Stiftung (KSG), Gutenbergstraße 4, 72631 Aichtal
Kontakt (Bewerbung): foerderung@ksfn.de
Weitere Informationen: Ausschreibung