Unabdingbares Zweitverwertungsrecht
Kabinett beschließt Pro-Open-Access-Gesetzesentwurf für öffentlich geförderte Forschungsergebnisse
News from Apr 11, 2013
Nachdem bereits die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft im Bundestag Open Access empfohlen hatte, d.h., dass die Ergebnisse aus öffentlich finanzierter Forschung auch öffentlich zugänglich sein müssen, hat nun das Bundeskabinett einen entsprechendes Gesetzesentwurf beschlossen:
"Darüber hinaus wird ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht für Autoren von wissenschaftlichen Beiträgen in Periodika eingeführt. Dies gilt für Beiträge, die im Rahmen der öffentlichen Förderung von Forschungsprojekten oder an einer institutionell geförderten außer-universitären Forschungseinrichtung entstanden sind. Der Autor der Beiträge erhält danach das Recht, seinen Beitrag nach einer Frist von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung zu nicht gewerblichen Zwecken erneut im Internet öffentlich zugänglich zu machen."
Siehe http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/20130410_Gesetzentwurf_zur_Nutzung_verwaister_und_vergriffener_Werke_Zweitverwertungsrecht_fuer_Wissenschaftler.html?nn=1468940 und http://blogs.tib-hannover.de/tib/2013/04/11/zweitveroeffentlichungsrecht-unsere-open-access-wette-wird-vielleicht-von-der-realitaet-eingeholt/ für eine kurze Einschätzung der Karenzzeit von zwölf Monaten; außerdem die Pressemitteilung der Allianz zur Diskriminierung von Forscher/innen an Hochschulen durch das geplante Zweitveröffentlichungsrecht.
Eine kritische Würdigung des im Juni verabschiedeten Entwurfes findet sich unter http://wisspub.net/2013/06/28/bundestag-bringt-zweitveroffentlichungsrecht-auf-den-weg/.