Verantwortung und Zusammenarbeit
Das Präsidium arbeitet nach dem Kollegialprinzip, wobei der Präsident über die Richtlinienkompetenz innerhalb des Präsidiums verfügt. Innerhalb der Richtlinien leiten die Vizepräsidentinnen und -präsidenten sowie die Kanzlerin ihre Geschäftsbereiche selbstständig und unter eigener Verantwortung.
Die Kanzlerin unterstützt den Präsidenten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Sie führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und ist dabei an die Richtlinien des Präsidenten gebunden; sie ist die Beauftragte für den Haushalt.
