Die Vertretung wird in der Regel für zwei Jahre aus der Mitte der Promovierenden gewählt. Wahlberechtigt sind alle, die an der Freien Universität zur Promotion zugelassen und immatrikuliert oder angestellt sind.

Die Vertretung wird in der Regel für zwei Jahre aus der Mitte der Promovierenden gewählt. Wahlberechtigt sind alle, die an der Freien Universität zur Promotion zugelassen und immatrikuliert oder angestellt sind.

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