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Infocenter

Hinweise für Teilnehmer/innen

ZUM VERFAHREN

Die seit dem Sommersemester 2002 geltende Dienstvereinbarung zur Fort- und Weiterbildung schreibt die FU-interne Gebührenverrechnung vor. Die Veranstaltungen sind in der Regel mit zwei Preisen ausgezeichnet, einem für externe Teilnehmer und einem ermäßigten Preis für Beschäftigte der Freien Universität (i.d.R. mit 25% Rabatt).

Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger/innen erhalten eine Ermäßigung von 50%.

Interessenten/innen werden gebeten, sich schriftlich - formlos oder mit Formular (pdf 8,6 KB) - zu den angebotenen Veranstaltungen beim Weiterbildungszentrum anzumelden. Anmeldungen sind auch per Fax oder E-Mail möglich, wenn die Übernahme der Teilnahmegebühr geklärt ist.

Der/die Vorgesetzte nimmt zu dem Antrag Stellung. Er/sie muss begründen, wenn die Teilnahme im überwiegend dienstlichen Interesse liegt. In dem Fall werden die Kosten vom Fachbereich, bzw. Institut, bzw. ZUV-Abt., UB etc. übernommen.

Bei teilweise dienstlichem Interesse kann Dienstbefreiung gewährt werden, ohne dass die Gebühren übernommen werden.

In bestimmten Fällen werden die Gebühren zentral übernommen (z.B. bei den Veranstaltungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung).

Jede/r Angemeldete erhält eine schriftliche Zu- oder Absage. Nur mit einer Zusage ist die Teilnahme möglich.

Die besonderen Weiterbildungsprogramme Betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention, Weiterbildungsprogramm für Wissenschaftler/innen (einschließlich Rhoda-Erdmann-Programm), Hochschulmanagement, BibliotheksManagement, Archiv- Management, Recherchieren online, MuseumsManagement, Leseförderung, Kunst & Kinder und GasthörerCard-Programm sowie Tagungsprogramme der FU-DGB-Kooperationsstelle können beim Weiterbildungszentrum angefordert werden.

Georg Schumacher



 

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Stand: 13.01.2009

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