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Hochschule und Arbeitnehmer - Kooperationsstelle FU-DGB

FORSCHUNG UND WEITERBILDUNG FÜR DIE BETRIEBLICHE PRAXIS

Qualität und Qualifikationen in der Weiterbildung

Die zahlreichen Umbrüche in der Weiterbildung in den zurückliegenden Jahren haben zu gravierenden Veränderungen der Anforderungen an die Einrichtungen und deren Beschäftigten geführt. Sie sehen sich mit einer zunehmenden Diversifizierung ihrer Aufgaben sowie einer gestiegenen Anspruchshaltung an die Qualität und Effizienz der Angebote konfrontiert. Gleichzeitig müssen sie dies mit weniger Ressourcen bewältigen. So erleben sie sich als „eierlegende Wollmilchsau“, welche die Quadratur des Kreises bewerkstelligen muss. In der Bezahlung bzw. der Anpassung an das Tarifgefüge spiegelt sich diese Entwicklung bisher jedoch nicht wider. Im Gegenteil, der Druck auf das Tarifgefüge und die Beschäftigungsverhältnisse ist nach wie vor sehr groß. Nach der Aufnahme der Weiterbildungsbranche in das Entsendegesetz kann das Lohndumping nur durch die Allgemeinverbindlicherklärung des Branchentarifvertrages und der Zahlung des Mindestlohns gestoppt werden.

Trotz der nach wie vor sehr schwierigen Bedingungen sowie der damit verbundenen erheblichen Belastungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann der Druck, eingefahrene Wege zu verlassen und neue auszuprobieren, zu einer Weiterentwicklung und einer neuen Qualität der Angebote führen, von der Anbieter, Auftraggeber und Teilnehmer gleichermaßen profitieren können. Den Beschäftigten eröffnen sich beispielsweise neue Perspektiven, ihr Aufgabenspektrum und damit auch ihre berufliche Handlungskompetenz zu erweitern. Doch dies ist nur unter entsprechenden Bedingungen realisierbar.

In dieser Gemengelage stellen sich zahlreiche Fragen, von deren Beantwortung der zukünftige Stand der Weiterbildung sowie der in ihr Tätigen abhängt: was gehört unter aktuellen Bedingungen zu den Aufgaben einer/eines Beschäftigten, was aber auch nicht? Gibt es so etwas wie ein Berufsbild des “Weiterbildners“ / der „Weiterbildnerin“ und sind Anstrengungen, wie beispielsweise der kürzlich erfolgte Einstieg in die Ausbildung von „Berufspädagoginnen  / Berufspädagogen“ mit anerkanntem Abschluss richtungweisend oder führen sie eher in eine Sackgase? Welche Bedingungen braucht es, um qualitativ hochwertige Weiterbildung zu gewährleisten?

Ziel dieser Tagung ist es, das skizzierte Spannungsfeld mit seinen Chancen und Risiken ein Stück weit auszuloten, sich über damit verbundene weiterführende Handlungsansätze auszutauschen und neue Impulse für die betriebliche Praxis zu erhalten.

Flyer zur Veranstaltung (894 KB)

 

Verdi-Kooperationsseminar: „Was tun gegen Arbeitsverdichtung? Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Weiterbildung“

23.6. – 25.6.2010, Berlin

Der Preisdruck auf die Anbieter von Weiterbildungsmassnahmen nimmt zu. Mit ihm steigen die Arbeitsbelastungen für die Beschäftigten. Mehrere Kurse müssen gleichzeitig geleitet werden,  die erforderlichen Teilnehmerzahlen steigen. Die Vorbereitungszeiten für den Unterricht fallen in die persönliche Freizeit. Nebenbei sollen Ausschreibungen erstellt und Projektmittel akquiriert werden.

Auf Dauer kann der damit verbundene anhaltende Druck zu psychischen Über- und Fehlbelastungen führen, die sich in verschiedenen Beschwerden ausdrücken und von Kopfschmerzen über Schlafstörungen bis hin zu Erschöpfungszuständen oder gar „Burn-Out“ reichen können.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet die Arbeitgeber, Belastungsanalysen der Arbeitsplätze  zu erstellen. Psychische Belastungen sind zu erfassen und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung zu ergreifen. Betriebsräte haben hier wichtige Mitbestimmungsrechte.

Im Seminar werden wichtige Möglichkeiten dazu anhand praktischer Beispiele vorgestellt und erfahrbar gemacht. Für das Themenfeld relevante rechtliche Grundlagen werden vermittelt.

 

Veranstaltungsprogramm der Freien Universität Berlin

Zu den Themen gehören u.a.:

 

 

Veröffentlichungen



 

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Stand: 15.10.2009

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