WiSe 17/18  
Rechtswissensch...  
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Lehrveranstaltung

WiSe 17/18: Rechtswissenschaft

Rechtswissenschaft (SPO 2015)

0479a_k240
  • Einführung in das Bürgerliche Recht

    0479aA1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Funktion des Zivilrechts als Instrument insbesondere zur privatautonomen Gestaltung des Wirtschaftslebens veranschaulichen. Ausgehend von Materien des Allgemeinen Teils sind die Studentinnen und Studenten zudem in der Lage, Kriterien der Rechtsanwendung im Bereich der Rechtsgeschäftslehre zu diskutieren. Außerdem können Studentinnen und Studenten mit den Techniken der Falllösung im Zivilrecht (insbesondere beim Anfertigen von juristischen Gutachten) umgehen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen einführenden Überblick über die Stellung und Funktion des Bürgerlichen Rechts im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland und führt in die Methode der Interpretation von Gesetzestexten ein. Die Systematik des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wird erläutert. Im Mittelpunkt steht dabei der Allgemeine Teil des BGB (§§ 1 bis 240), der – in hoher Abstraktion – wesentliche Materien zur Regelung des privatautonomen Rechtsverkehrs regelt. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtsgeschäftslehre, deren Kenntnis Grundlage für das Verständnis der übrigen Teile des BGB und des Zivilrechts überhaupt ist.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (90 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Einführung in das Öffentliche Recht

    0479aA1.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die tragenden Staatsprinzipien sowie die Funktionsweisen und Kompetenzen der Staatsorgane sowie die staatlichen Funktionen als Grundlage für das weitere Verständnis des gesamten Öffentlichen Rechts veranschaulichen.

    Inhalte:

    Das Modul beginnt mit einer Darstellung der Grundlagen des Öffentlichen Rechts und behandelt insoweit vor allem die Begriffe von „Staat“ und „Rechtsordnung“. Den Schwerpunkt bildet die im Anschluss erfolgende Behandlung des Staatsorganisationsrechts der Bundesrepublik Deutschland, dessen Erörterung sich in drei Hauptteile gliedert: Zunächst werden die Staatsstrukturprinzipien (Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat, Republik und Sozialstaat) und Staatsziele (Umweltschutz und Tierschutz) vermittelt. Daran schließt sich eine Darstellung der Staatsorgane an (Deutscher Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht). Überdies werden die Staatsfunktionen erörtert, also Gesetzgebung, Verwaltung sowie Rechtsprechung und Gerichtsverfassung.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (90 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person

    0479aA1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Funktion des Strafrechts als Instrument insbesondere zur Sicherung der elementaren Werte des Gemeinschaftslebens (Rechtsgüter) veranschaulichen. Anhand der Materien des Allgemeinen Teils sowie mit Beispielen einfacher Strafrechtsnormen können die Studentinnen und Studenten mit Kriterien der Rechtsanwendung umgehen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen einführenden Überblick über die Entwicklung, Stellung und Funktion des Strafrechts im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland und führt in die Methode der Interpretation von Gesetzestexten ein. Die Systematik des Strafgesetzbuches wird erläutert. Schwerpunkt des Moduls ist die Behandlung der Grundlagen des Strafrechts, insbesondere die Lehren von Norm und Tatbestand (einschließlich Vorsatz und Fahrlässigkeit), Rechtswidrigkeit, Irrtum und Schuld sowie die Konkurrenzlehre. Diese Themenfelder werden vornehmlich anhand der Tötungs- und Körperverletzungsdelikte veranschaulicht.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (90 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte

    0479aA1.4

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Durch Auseinandersetzung mit historischen Erscheinungsformen des Rechts können die Studentinnen und Studenten die Kontinuität und den Wandel von Fragestellungen, die Grundlagen der eigenen Rechtsordnung und die Einbettung unseres Rechts in einen europäischen Zusammenhang interpretieren. Durch Vertiefung in der Exegese können die Studentinnen und Studenten zudem kritisch mit den Quellen umgehen und sich wissenschaftlich mit dem Recht beschäftigen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet einen umfassenden, wenn auch kursorischen Einblick in die Europäische Rechtsgeschichte. Schwerpunkte sind das Römisches Recht und die deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte. Das Römische Recht behandelt die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen des Rechts ebenso wie grundlegende Elemente des römischen Privatrechts einschließlich ihrer Wirkungen auf das geltende Recht und die Rezeptionsgeschichte mit ihren europäischen Folgen. Über die deutsche Rechts- und Verfassungsgeschichte wird ein punktuell vertiefter Überblick über die Rechtsgeschichte der fränkischen Zeit, im Übrigen ab dem 12. Jahrhundert bis zum Jahr 1990 gegeben. In den Übungen steht die für die Exegese charakteristische Beschäftigung mit den Quellentexten im Vordergrund.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (120 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Besonderer Teil des Schuldrechts

    0479aB1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die wichtigsten Vertragstypen des BGB in ihrer gesetzlichen Ausprägung interpretieren. Vor allem in den Bereichen Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht können die Studentinnen und Studenten ausdrücken, welches Rechtsregime das dispositive Gesetzesrecht bereithält, um die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung sicherzustellen und das Risiko von Störungen im Vertragsverhältnis angemessen zu verteilen. Bezüglich der gesetzlichen Schuldverhältnisse können die Studentinnen und Studenten die Instrumentarien verstehen, die das BGB zum Zwecke eines angemessenen Interessenausgleichs in den Fällen bereit hält, in denen es an einem Vertrag als einem privat gesetzten Gefüge von Rechten und Pflichten fehlt. Die Studentinnen und Studenten können außerdem einen Überblick über die Materie des Verbraucherschutzes darstellen und die durch das Gesetz vorgesehen Mechanismen zum Schutz des privaten Verbrauchers benennen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten eine Darstellung einzelner Vertragstypen des BGB (z. B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Miete, Bürgschaft) und der gesetzlichen Schuldverhältnisse (Geschäftsführung ohne Auftrag, ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlungen). Außerdem behandelt das Modul Aspekte des Verbraucherprivatrechts, insbesondere im Hinblick auf umfangreiche Vorgaben aus dem Sekundärrecht der Europäischen Gemeinschaft (Verbraucherschutz durch Information, bestimmte Formerfordernisse und/oder durch ein Widerrufsrecht für bestimmte als besonders gefährlich erachtete Vertragstypen).

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (240 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    180 Stunden
    6 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Thematische Vertiefung

    0479aB1.10

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können einen elaborierten Überblick über die behandelte Thematik geben und sich mit dieser selbstständig auseinandersetzen. Des Weiteren können die Studentinnen und Studenten insbesondere wissenschaftliche Erkenntnisse in Bezug auf die behandelte Thematik sowohl mündlich als auch schriftlich anwenden, reflektieren und kritisch diskutieren.

    Inhalte:

    Das Modul vertieft aus einer dezidiert wissenschaftlichen Perspektive einer inhaltlich abgegrenzte Thematik aus den Grundlagen des Rechts, dem Bürgerlichen Recht, dem Öffentlichen Recht, dem Strafrecht sowie insbesondere aus den Schwerpunktbereichen des Studiums. Neben der kritischen Diskussion der gewählten Thematik erfolgt eine weiterführende Einübung der Methodik des wissenschaftlichen Arbeitens in Bezug auf das gewählte Rechtsgebiet.

    Lehr- und Lernformen

    Seminar

    Modulprüfung

    Hausarbeit (individuelles Thema; ca. 25 Seiten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester, unregelmäßig im Sommersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht

    0479aB1.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können neben Grundkenntnissen die Systematik des Verwaltungsrechts darstellen. Die Studentinnen und Studenten verstehen die Rechtsgrundlagen, die für die Lösung verwaltungsrechtlicher Fälle in Ausbildung und juristischer Praxis unentbehrlich sind. Die Studentinnen und Studenten können auch überblicksartig Verfahren vor den Verwaltungsgerichten beschreiben. Insbesondere verstehen sie die Abgrenzung zwischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und ordentlicher Gerichtsbarkeit und können die Voraussetzungen und rechtlichen Probleme der wichtigsten verwaltungsgerichtlichen Verfahrensarten derart interpretieren, dass sie einen praktischen Fall auch in prozessualer Hinsicht beurteilen können. Außerdem können die Studentinnen und Studenten das Staatshaftungsrecht überblicksartig benennen. Sie können für den jeweils konkreten Fall den vorliegenden Fall staatlicher Haftung klassifizieren und die jeweiligen Besonderheiten der verschiedenen Anspruchsgrundlagen darstellen.

    Inhalte:

    Das Modul befasst sich mit der Organisation, dem Personal und der Finanzierung der Verwaltung, ihrer Handlungsformen (insbesondere Rechtsverordnung, Satzung, Verwaltungsvorschrift, Verwaltungsakt, Verwaltungsvertrag, Realakt) sowie deren Entstehung, Wirkung, Durchsetzung und Kontrolle. Inhaltlich setzt dieses Modul Grundkenntnisse im Verfassungsrecht voraus, die durch die Module "Einführung in das Öffentliche Recht" und "Grund- und Menschenrechte" vermittelt werden. Außerdem werden die Grundsätze des Staatshaftungsrechts gestreift, d. h. diejenigen nicht einheitlich kodifizierten Regelungen betreffend die Voraussetzungen für das Einstehen des Staates für Schäden durch rechtmäßiges oder rechtswidriges Verhalten sowie die Rechtsfolgenseite (Wiederherstellung des früheren Zustandes, Ersatz- oder Ausgleichsleistungen).

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    Hausarbeit (circa 20 Seiten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    240 Stunden
    8 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Vermögensdelikte und weitere ausgewählte Delikte

    0479aB1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Vermögensdelikte des Strafrechts sowie die weiteren examensrelevanten Delikte des Besonderen Teils einschließlich ihrer Auslegungs- und Anwendungsprobleme darstellen und interpretieren, so dass sie die Strafbarkeit eines angenommenen Verhaltens anhand praktischer Fälle methodisch korrekt zu beurteilen vermögen.

    Inhalte:

    Das Modul befasst sich schwerpunktmäßig mit den Vermögensdelikten (insbesondere Betrug, Computerbetrug, Untreue, Erpressung) sowie mit den Anschlussstraftaten (Hehlerei, Begünstigung, Geldwäsche). Ferner werden die weiteren examensrelevanten Deliktsarten im Überblick behandelt (Urkundenstraftaten, Straßenverkehrsdelikte, Beleidigung, Brandstiftung, Rechtspflege- und Amtsdelikte).

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (240 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    180 Stunden
    6 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes

    0479aB1.4

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Leitlinien und Spezifika der verfassungsrechtlichen Öffnung zum Völker- und Europarecht veranschaulichen. Sie können verfassungsrechtliche Öffnungserscheinungen analysieren und beurteilen sowie die rechtlichen Strukturen der einzelnen Ebenen in ein Verhältnis zueinander setzen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten – aufbauend auf bereits erworbenen staatsrechtlichen Kenntnissen – die Möglichkeit einer weiterführenden Auseinandersetzung mit dem Aspekt der Öffnung des Verfassungsrechts zum Völker- und Europarecht. Erläutert und diskutiert werden das Verhältnis von nationalem Recht und Völkerrecht, die Auswärtige Gewalt unter den Gesichtspunkten von Organ- und Verbandskompetenz sowie das Zusammenspiel zwischen Verfassungs- und Völkerrecht bei Friedenssicherung und Verteidigung. Zudem werden die Grundlagen der Europäischen Union, verstanden als Staaten- und Verfassungsverbund, vermittelt. Dabei werden die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Mitwirkung am europäischen Integrationsprozess (Art. 23 GG), die verfassungsrechtliche Strukturparallelität im europäischen Staaten- und Verfassungsverbund (im Hinblick auf Demokratie, Subsidiarität, Rechtstaatlichkeit, Grundrechtsschutz), die Besonderheiten der Rechtsanwendung wie unmittelbare Wirkung und Anwendungsvorrang des Unionsrechts sowie die Rolle der nationalen Gerichte – mit einem Schwerpunkt auf dem Verhältnis von EuGH und BVerfG – verdeutlicht.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (120 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Zivilverfahrensrecht

    0479aB1.8

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die wesentlichen Rechtsfiguren der Zivilprozessordnung und den Ablauf eines Zivilprozesses darstellen und interpretieren und Rückbezüge des Zivilverfahrensrechts zum Verfassungsrecht ausdrücken. Die Studentinnen und Studenten können sich - durch Übung am praktischen Fall - mit einzelnen Anwendungsproblemen des Verfahrensrechts beschäftigen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen ersten Einblick, wie in der Bundesrepublik Deutschland in einem rechtsförmigen Verfahren Rechtsbeziehungen des Privatrechts erkannt und Rechtsansprüche durchgesetzt werden. Gegenstand des Moduls sind die Beteiligten des Rechtsstreits (Parteien, Nebenintervention, auch: Streitgenossenschaft), Streitgegenstand und Klagearten, Zuständigkeit des Gerichts, allgemeine Verfahrensgrundsätze, Verfahren im ersten Rechtszug, Beendigung des Rechtsstreits (Urteil, Vergleich, Erledigung der Hauptsache, Rücknahme der Klage), Rechtskraftlehre, Parteiwechsel, Fragen des Beweisrechts, Prozessaufrechnung, Mahnverfahren, Rechts- mittel, Voraussetzungen und Arten der Zwangsvollstreckung, Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung, Arrest und einstweilige Verfügung.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (120 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Strafverfahrensrecht

    0479aB1.9

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können das rechtsstaatliche und liberale Strafverfahrensrecht darstellen und interpretieren und können die Funktion der Verfahrensbeteiligten beschreiben. Die Studentinnen und Studenten können sowohl im Hinblick auf den juristischen Vorbereitungsdienst als auch auf die spätere praktische Tätigkeit die oft konflikthaften Auswirkungen rechtsstaatlicher Grundlagen einer effektiven Strafrechtspflege auf die individuellen Interessen des Betroffenen einschätzen.

    Inhalte:

    Das Modul beinhaltet die Grundlagen des rechtsstaatlichen Strafverfahrens und der deutschen Strafprozessordnung. Schwerpunkte sind die Verfahrensgrundsätze und Prozessmaximen, der allgemeine Gang des Strafverfahrens, die Rechtsstellung und die Aufgaben der wesentlichen Verfahrensbeteiligten, insbesondere die der Strafverfolgungsorgane und die der Strafverteidigerin und des Strafverteidigers, die strafprozessualen Zwangsmittel und Grundrechtseingriffe, das Beweisrecht und Fragen der Rechtskraft. Dabei werden aktuelle Rechtsprechung, anwaltliche Praxis und Einflüsse der Europäisierung berücksichtigt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Übung

    Modulprüfung

    Klausur (120 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Übung: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Römische Rechtsgeschichte mit Vorlesung

    0479aC1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit historischen Erscheinungsformen des Rechts können die Studentinnen und Studenten die Kontinuität und den Wandel von Fragestellungen und Lösungen interpretieren. Die Studentinnen und Studenten können die Grundlagen der eigenen Rechtsordnung und die Einbettung des deutschen Rechts in einen europäischen Zusammenhang darstellen. Durch Vertiefung mithilfe der Arbeitsmaterialien können die Studentinnen und Studenten zudem kritisch mit den Quellen umgehen und diese einschätzen sowie sich wissenschaftlich mit dem Recht beschäftigen.

    Inhalte:

    Das Modul gibt einen Überblick über zentrale Gegenstände des römischen Privatrechts. Hierzu gehören insbesondere das Personen-, Sachen- und Schuldrecht. Dabei wird auf den historischen Kontext, verschiedene Konzeptionen und philosophische Einflüsse im römischen Recht ebenso Wert gelegt wie auf rezeptionsgeschichtliche Vorgänge, die Prägung ausgewählter europäischer Rechtsordnungen und die Verdeutlichung der Spuren römischen Rechts im BGB. Mittels Digestenexegesen werden mit wechselndem Schwerpunkt einzelne Themenbereiche anhand von Quelleninterpretationen vertieft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Römische Rechtsgeschichte mit Methodenkurs

    0479aC1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit historischen Erscheinungsformen des Rechts können die Studentinnen und Studenten die Kontinuität und den Wandel von Fragestellungen und Lösungen interpretieren. Die Studentinnen und Studenten können die Grundlagen der eigenen Rechtsordnung und die Einbettung des deutschen Rechts in einen europäischen Zusammenhang darstellen. Durch Einübung der Exegese und Vertiefung der exegetischen Herangehensweise im Methodenkurs können die Studentinnen und Studenten zudem kritisch mit den Quellen umgehen und diese einschätzen sowie sich wissenschaftlich mit dem Recht beschäftigen.

    Inhalte:

    Das Modul gibt einen punktuell vertiefenden Überblick über zentrale Gegenstände des römischen Privatrechts. Hierzu gehören insbesondere das Personen-, Sachen- und Schuldrecht. Dabei wird auf den historischen Kontext, verschiedene Konzeptionen und philosophische Einflüsse im römischen Recht ebenso Wert gelegt wie auf rezeptionsgeschichtliche Vorgänge, die Prägung ausgewählter europäischer Rechtsordnungen und die Verdeutlichung der Spuren römischen Rechts im BGB. Mittels Digestenexegesen werden mit wechselndem Schwerpunkt einzelne Themenbereiche anhand von Quelleninterpretationen vertieft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Deutsche Rechtsgeschichte mit Vorlesung

    0479aC2.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die historische Bedingtheit und die Entwicklungsstufen des Rechts ableiten und vergangene rechtliche Gegenstände und verschiedene Rechtsordnungen in ihrer Geschichtlichkeit darstellen und verstehen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet einen vertieften Einblick in wesentliche Entwicklungen der Ideen und Institutionen des "deutschen" Rechtslebens vom Recht der Germanen bis in die Jetztzeit. Behandelt werden insbesondere das hohe und späte Mittelalter, die frühe Neuzeit, die Privatrechts- und Verfassungsgeschichte des 19. Jahrhunderts, die deutsche Rechtswissenschaft in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts, die Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus sowie ausgewählte Fragestellungen der Zeitrechtsgeschichte.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Deutsche Rechtsgeschichte mit Methodenkurs

    0479aC2.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Inhalte:

    Das Modul bietet einen vertieften Einblick in wesentliche Entwicklungen der Ideen und Institutionen des "deutschen" Rechtslebens vom Recht der Germanen bis in die Jetztzeit. Behandelt werden insbesondere das hohe und späte Mittelalter, die frühe Neuzeit, die Privatrechts- und Verfassungsgeschichte des 19. Jahrhunderts, die deutsche Rechtswissenschaft in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts, die Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus sowie ausgewählte Fragestellungen der Zeitrechtsgeschichte.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Rechtsvergleichung mit Vorlesung

    0479aC4.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit anderen Rechtstraditionen und den von diesen entwickelten Lösungen für typische gesellschaftliche Konflikte können Studentinnen und Studenten diese vergleichen und gleichzeitig auch die ihnen vertrauten heimischen Rechtsfiguren und Lösungskonstruktionen besser einschätzen.

    Inhalte:

    Das Modul beginnt mit einer Einführung in die rechtsvergleichende Methode und lenkt den Blick auf die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Rechtsvereinheitlichung, die Rechtsangleichung sowie für die (supra-)nationale Gesetzgebung. Ferner wird ein Überblick über die bedeutenden Rechtstraditionen der Welt gegeben. Den Schwerpunkt bildet dabei ein Vergleich der europäischen Deliktsrechte. Darüber hinaus wird der Vergleich der europäischen Vertragsrechtsgestaltungen schwerpunktmäßig behandelt, wobei auch die verschiedenen Vorschläge und Abkommen zur Rechtsvereinheitlichung, insbesondere das UN-Kaufrecht, einbezogen werden. Es werden in Fallübungen Sachverhalte aus dem Blickwinkel unterschiedlicher europäischer Rechtsordnungen bzw. des in Kraft befindlichen oder vorgeschlagenen Einheitsrechts gelöst und deren Gemeinsamkeiten, Unterschiede sowie rechtshistorische Hintergründe auf der Suche nach einer "optimalen Lösung" analysiert.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Rechtsvergleichung mit Methodenkurs

    0479aC4.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit anderen Rechtstraditionen und den von diesen entwickelten Lösungen für typische gesellschaftliche Konflikte können Studentinnen und Studenten diese vergleichen und gleichzeitig auch die ihnen vertrauten heimischen Rechtsfiguren und Lösungskonstruktionen besser einschätzen. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Rechtsvergleichen anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul beginnt mit einer Einführung in die rechtsvergleichende Methode und lenkt den Blick auf die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Rechtsvereinheitlichung, die Rechtsangleichung sowie für die (supra-)nationale Gesetzgebung. Ferner wird ein Überblick über die bedeutenden Rechtstraditionen der Welt gegeben. Den Schwerpunkt bildet dabei ein Vergleich der europäischen Deliktsrechte. Darüber hinaus wird der Vergleich der europäischen Vertragsrechtsgestaltungen schwerpunktmäßig behandelt, wobei auch die verschiedenen Vorschläge und Abkommen zur Rechtsvereinheitlichung, insbesondere das UN-Kaufrecht, einbezogen werden. Es werden in Fallübungen Sachverhalte aus dem Blickwinkel unterschiedlicher europäischer Rechtsordnungen bzw. des in Kraft befindlichen oder vorgeschlagenen Einheitsrechts gelöst und deren Gemeinsamkeiten, Unterschiede sowie rechtshistorische Hintergründe auf der Suche nach einer "optimalen Lösung" analysiert.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Deutsches und Europäisches Verbraucherprivatrecht mit Vorlesung

    0479aD1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten sind mit den Rechtsvorschriften vertraut, die den Inhalt des Moduls ausmachen. Sie besitzen vertiefte Kenntnisse über die Voraussetzungen verbraucherschützender Widerrufsrechte und die Rechtsfolgen ihrer Ausübung. Sie verstehen die Mechanismen, mit deren Hilfe geschäftlich unerfahrene oder wirtschaftlichen Sachzwängen unterworfene Wirtschaftssubjekte vor der Überlegenheit ihres Kontrahenten geschützt werden. Sie beherrschen die rechtlichen Schranken der Verwendung von AGB sicher. Sie sind in der Lage, auch komplexere Fälle aus dem Themenbereich des Moduls zu lösen. Sie können in diesem Zusammenhang die nationalen Vorschriften im Lichte der ihnen zugrunde liegenden gemeinschaftsrechtlichen Richtlinien auslegen. Sie vernetzen das bereits im Grund- und Hauptstudium erworbene Wissen in den ersten drei Büchern des BGB, insbesondere im Leistungsstörungsrecht und im Recht der besonderen Vertragstypen, mit den Vorschriften, die den Gegenstand des Moduls bilden. Sie sind in der Lage, den Gerechtigkeitsgehalt von privatrechtlichen Vorschriften ganz grundsätzlich zu hinterfragen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet eine vertiefte Darstellung der rechtlichen Behandlung von Konstellationen, in denen wirtschaftlich unterschiedlich starke Akteure des privaten Wirtschaftsverkehrs miteinander in vertragliche Beziehung treten und bei denen sich daher die Frage nach eventuellen Schranken der Privatautonomie zum Schutz des Unterlegenen stellt. Gegenstand des Moduls sind der Schutz des Verbrauchers vor nicht ausreichend reflektierter vertraglicher Bindung sowie das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Da die einschlägigen Vorschriften des nationalen deutschen Rechts in erheblichem Maße durch Vorschriften des EU-Gemeinschaftsgesetzgebers überformt sind, werden die Studentinnen und Studenten auch mit diesen Vorschriften und mit deren Einwirkung auf die Handhabung des nationalen deutschen Rechts vertraut gemacht.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Deutsches und Europäisches Verbraucherprivatrecht mit Methodenkurs

    0479aD1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten sind mit den Rechtsvorschriften vertraut, die den Inhalt des Moduls ausmachen. Sie besitzen vertiefte Kenntnisse über die Voraussetzungen verbraucherschützender Widerrufsrechte und die Rechtsfolgen ihrer Ausübung. Sie verstehen die Mechanismen, mit deren Hilfe geschäftlich unerfahrene oder wirtschaftlichen Sachzwängen unterworfene Wirtschaftssubjekte vor der Überlegenheit ihres Kontrahenten geschützt werden. Sie beherrschen die rechtlichen Schranken der Verwendung von AGB sicher. Sie sind in der Lage, auch komplexere Fälle aus dem Themenbereich des Moduls zu lösen. Sie können in diesem Zusammenhang die nationalen Vorschriften im Lichte der ihnen zugrunde liegenden gemeinschaftsrechtlichen Richtlinien auslegen. Sie vernetzen das bereits im Grund- und Hauptstudium erworbene Wissen in den ersten drei Büchern des BGB, insbesondere im Leistungsstörungsrecht und im Recht der besonderen Vertragstypen, mit den Vorschriften, die den Gegenstand des Moduls bilden. Sie sind in der Lage, den Gerechtigkeitsgehalt von privatrechtlichen Vorschriften ganz grundsätzlich zu hinterfragen.

    Inhalte:

    Das Modul bietet eine vertiefte Darstellung der rechtlichen Behandlung von Konstellationen, in denen wirtschaftlich unterschiedlich starke Akteure des privaten Wirtschaftsverkehrs miteinander in vertragliche Beziehung treten und bei denen sich daher die Frage nach eventuellen Schranken der Privatautonomie zum Schutz des Unterlegenen stellt. Gegenstand des Moduls sind der Schutz des Verbrauchers vor nicht ausreichend reflektierter vertraglicher Bindung sowie das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Da die einschlägigen Vorschriften des nationalen deutschen Rechts in erheblichem Maße durch Vorschriften des EU-Gemeinschaftsgesetzgebers überformt sind, werden die Studentinnen und Studenten auch mit diesen Vorschriften und mit deren Einwirkung auf die Handhabung des nationalen deutschen Rechts vertraut gemacht.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Privatversicherungsrecht mit Vorlesung

    0479aD2.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    Erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Privatversicherungsrechts und die wichtigsten Versicherungszweige darstellen. Durch die Vermittlung desjenigen allgemeinen Grundlagenwissens aus dem Bereich des Privatversicherungsrechts können die Studentinnen und Studenten für privatversicherungsrechtliche Fälle jeweils eine praxisgerechte Lösung entwickeln.

    Inhalte:

    Das Modul umfasst insbesondere die Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts, wie es im VVG kodifiziert und durch die Rechtsprechung konkretisiert und fortentwickelt worden ist. Dazu gehören insbesondere die im Privatversicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten des Vertragsschlusses, die Rolle und Haftung von Versicherungsvertretern und Maklern, die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie der Eintritt des Versicherungsfalls und seine Rechtsfolgen. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus das Recht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Über diesen "Allgemeinen Teil" des Privatversicherungsrechts hinaus werden exemplarisch einzelne besonders bedeutsame Versicherungszweige (insbesondere: Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung) behandelt. An verschiedener Stelle wird auch auf Fragen des Versicherungsaufsichtsrechts und des Internationalen Versicherungsvertragsrechts eingegangen. Zudem werden die aktuellen Themen der Europäisierung des Privatversicherungsrechs behandelt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Privatversicherungsrecht mit Methodenkurs

    0479aD2.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Privatversicherungsrechts und die wichtigsten Versicherungszweige darstellen. Durch die Vermittlung desjenigen allgemeinen Grundlagenwissens aus dem Bereich des Privatversicherungsrechts können die Studentinnen und Studenten für privatversicherungsrechtliche Fälle jeweils eine praxisgerechte Lösung entwickeln. Insbesondere durch die Teilnahme an dem Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Privatversicherungsrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul umfasst insbesondere die Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts, wie es im VVG kodifiziert und durch die Rechtsprechung konkretisiert und fortentwickelt worden ist. Dazu gehören insbesondere die im Privatversicherungsrecht zu beachtenden Besonderheiten des Vertragsschlusses, die Rolle und Haftung von Versicherungsvertretern und Maklern, die gesetzlichen und vertraglichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie der Eintritt des Versicherungsfalls und seine Rechtsfolgen. Von besonderer Bedeutung ist darüber hinaus das Recht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Über diesen "Allgemeinen Teil" des Privatversicherungsrechts hinaus werden exemplarisch einzelne besonders bedeutsame Versicherungszweige (insbesondere: Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung) behandelt. An verschiedener Stelle wird auch auf Fragen des Versicherungsaufsichtsrechts und des Internationalen Versicherungsvertragsrechts eingegangen. Zudem werden die aktuellen Themen der Europäisierung des Privatversicherungsrechts behandelt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Internationales Privatrecht mit Vorlesung

    0479aD3.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können jene rechtlichen Problematiken darstellen, die entstehen, wenn ein Sachverhalt Bezugspunkte zu mehreren Rechtsordnungen aufweist. Die Studentinnen und Studenten können zudem das deutsche Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (unter Einschluss europäischer Harmonisierungsbestrebungen) darstellen sowie divergierende ausländische Rechtsfiguren und Wege zu deren Koordination mit dem deutschen Recht interpretieren.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt den "Allgemeinen Teil" des Internationalen Privatrechts und dessen Grundbegriffe wie Qualifikation, Rück- und Weiterverweisung und ordre public. Ferner wird für die einzelnen Rechtsinstitute untersucht, anhand welcher Kriterien das anwendbare Recht zu ermitteln ist. Gegenstände sind neben dem internationalen Familien- und Erbrecht etwa das internationale Vertrags- und Sachenrecht sowie das Kollisionsrecht der außervertraglichen Schuldverhältnisse. Hinzu kommen Ausführungen zum internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht sowie eine Einführung in das Internationale Zivilverfahrensrecht. In Fallbesprechungen werden die Aspekte des Internationalen Zivilverfahrensrechts, des allgemeinen und besonderen Teils des Internationalen Privatrechts miteinander verknüpft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Internationales Privatrecht mit Methodenkurs

    0479aD3.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können jene rechtlichen Problematiken darstellen, die entstehen, wenn ein Sachverhalt Bezugspunkte zu mehreren Rechtsordnungen aufweist. Die Studentinnen und Studenten können zudem das deutsche Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (unter Einschluss europäischer Harmonisierungsbestrebungen) darstellen sowie divergierende ausländischer Rechtsfiguren und Wege zu deren Koordination mit dem deutschen Recht interpretieren. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Internationalen Privatrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt den "Allgemeinen Teil" des Internationalen Privatrechts und dessen Grundbegriffe wie Qualifikation, Rück- und Weiterverweisung und ordre public. Ferner wird für die einzelnen Rechtsinstitute untersucht, anhand welcher Kriterien das anwendbare Recht zu ermitteln ist. Gegenstände sind neben dem internationalen Familien- und Erbrecht etwa das internationale Vertrags- und Sachenrecht sowie das Kollisionsrecht der außervertraglichen Schuldverhältnisse. Hinzu kommen Ausführungen zum internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht sowie eine Einführung in das Internationale Zivilverfahrensrecht. In Fallbesprechungen werden die Aspekte des Internationalen Zivilverfahrensrechts, des allgemeinen und besonderen Teils des Internationalen Privatrechts miteinander verknüpft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Immaterialgüterrecht und gewerblicher Rechtsschutz mit Vorlesung

    0479aE2.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die rechtlichen Instrumente zum Schutz des geistigen Eigentums darstellen und sowohl im praktischen Übungsfall als auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul führt in die Grundlagen des rechtlichen Schutzes geistiger Leistungen vor missbräuchlicher Verwendung ein. Es beinhaltet einerseits das Urheberrecht als klassisches Künstlerrecht zum Schutz von Werken der Literatur und der Kunst und damit verbundener Leistungen von Künstlern und anderen beteiligten Personen/Unternehmen, andererseits das Patent- und Markenrecht und andere gewerbliche Schutzrechte, insbesondere das Erfinderrecht und das IT-Recht. Es werden neben einem umfassenden Überblick über die verschiedenen gesetzlichen Ausgestaltungen der Schutzinstrumentarien auch die Schnittstellen zum allgemeinen Wettbewerbsrecht aufgezeigt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Immaterialgüterrecht und gewerblicher Rechtsschutz mit Methodenkurs

    0479aE2.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die rechtlichen Instrumente zum Schutz des geistigen Eigentums darstellen und sowohl im praktischen Übungsfall als auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anwenden. So erwerben die Studentinnen und Studenten insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Immaterialgüterrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul führt in die Grundlagen des rechtlichen Schutzes geistiger Leistungen vor missbräuchlicher Verwendung ein. Es beinhaltet einerseits das Urheberrecht als klassisches Künstlerrecht zum Schutz von Werken der Literatur und der Kunst und damit verbundener Leistungen von Künstlern und anderen beteiligten Personen/Unternehmen, andererseits das Patent- und Markenrecht und andere gewerbliche Schutzrechte, insbesondere das Erfinderrecht und das IT-Recht. Es werden neben einem umfassenden Überblick über die verschiedenen gesetzlichen Ausgestaltungen der Schutzinstrumentarien auch die Schnittstellen zum allgemeinen Wettbewerbsrecht aufgezeigt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Gesellschaftsrecht mit Vorlesung

    0479aE3.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die verschiedenen Gesellschaftsformen und ihre unterschiedliche rechtliche Behandlung darstellen und sowohl im praktischen Übungsfall als auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anwenden.

    Inhalte:

    Aufbauend auf den Pflichtfachmodulen des Bürgerlichen Rechts behandelt das Modul die Regeln, nach denen Gesellschaften funktionieren, von der Entstehung über Innen- und Außenbeziehungen bis hin zur Beendigung. Der Schwerpunkt liegt auf den im Wirtschaftsleben besonders bedeutsamen Gesellschaftsformen, also im Personengesellschaftsrecht auf der BGB-Gesellschaft, der OHG und der KG sowie im Kapitalgesellschaftsrecht auf Aktiengesellschaft und GmbH. Es werden die prägenden Unterschiede herausgearbeitet, namentlich die unterschiedliche Verwirklichung des Gläubigerschutzes durch eine persönliche Gesellschafterhaftung bzw. durch Kapitalaufbringungs- und Erhaltungsregeln. Thematisiert werden außerdem übergreifende Regeln, etwa zur gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht, zu Stimmverboten oder zur fehlerhaften Gesellschaft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Gesellschaftsrecht mit Methodenkurs

    0479aE3.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die verschiedenen Gesellschaftsformen und ihre unterschiedliche rechtliche Behandlung darstellen und sowohl im praktischen Übungsfall als auch insbesondere später in der beruflichen Praxis fachgerecht anwenden. Sie besitzen vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Gesellschaftsrechts anwenden. So erwerben die Studentinnen und Studenten insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Gesellschaftsrechts anwenden.

    Inhalte:

    Aufbauend auf den Pflichtfachmodulen des Bürgerlichen Rechts behandelt das Modul die Regeln, nach denen Gesellschaften funktionieren, von der Entstehung über Innen- und Außenbeziehungen bis hin zur Beendigung. Der Schwerpunkt liegt auf den im Wirtschaftsleben besonders bedeutsamen Gesellschaftsformen, also im Personengesellschaftsrecht auf der BGB-Gesellschaft, der OHG und der KG sowie im Kapitalgesellschaftsrecht auf Aktiengesellschaft und GmbH. Es werden die prägenden Unterschiede herausgearbeitet, namentlich die unterschiedliche Verwirklichung des Gläubigerschutzes durch eine persönliche Gesellschafterhaftung bzw. durch Kapitalaufbringungs- und Erhaltungsregeln. Thematisiert werden außerdem übergreifende Regeln, etwa zur gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht, zu Stimmverboten oder zur fehlerhaften Gesellschaft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Konzern- und Umwandlungsrecht mit Vorlesung

    0479aE4.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die wesentlichen rechtlichen Grundlagen benennen, die für die praktische Tätigkeit in den Bereichen Konzernbildung und Umwandlung erforderlich sind. Insbesondere können die Studentinnen und Studenten sicher mit den gesetzlichen Grundlagen des Konzern- und Umwandlungsrechts wie auch des Mitbestimmungsrechts umgehen.

    Inhalte:

    Das Modul beinhaltet die Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen durch Konzernbildung und Umwandlung und erläutert die Europäische Aktiengesellschaft (SE) als neue Möglichkeit für grenzüberschreitende unternehmerische Aktivitäten. Außerdem wird die Aufsichtsratsmitbestimmung in Unternehmen nach dem Mitbestimmungsgesetz bzw. nach dem Drittelbeteiligungsgesetz behandelt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Konzern- und Umwandlungsrecht mit Methodenkurs

    0479aE4.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die wesentlichen rechtlichen Grundlagen benennen, die für die praktische Tätigkeit in den Bereichen Konzernbildung und Umwandlung erforderlich sind. Insbesondere können die Studentinnen und Studenten sicher mit den gesetzlichen Grundlagen des Konzern- und Umwandlungsrechts wie auch des Mitbestimmungsrechts umgehen. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Konzern- und Umwandlungsrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul beinhaltet die Umstrukturierung von Unternehmen und Unternehmensgruppen durch Konzernbildung und Umwandlung und erläutert die Europäische Aktiengesellschaft (SE) als neue Möglichkeit für grenzüberschreitende unternehmerische Aktivitäten. Außerdem wird die Aufsichtsratsmitbestimmung in Unternehmen nach dem Mitbestimmungsgesetz bzw. nach dem Drittelbeteiligungsgesetz behandelt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Allgemeines Steuerrecht mit Vorlesung

    0479aE5.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Funktion des Steuerrechts als Eingriffsrecht des Staates zur Erzielung von Einnahmen unter besonderer Beachtung des Leistungsfähigkeitsprinzips interpretieren. Anhand der europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben und der hieraus abgeleiteten spezifischen steuerrechtlichen Prinzipien können die Studentinnen und Studenten Kriterien zur Beurteilung des Einkommensteuerrechts anwenden. Ebenso können die Studentinnen und Studenten die spezifischen Techniken der Falllösung im Einkommensteuerrecht und dem dazugehörigen Steuerverfahrensrecht (insbesondere beim Anfertigen von juristischen Gutachten) anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen einführenden Überblick über die Systematik des Steuerrechts, insbesondere des Einkommensteuerrechts und des Steuerverfahrensrechts. Die europa- und verfassungsrechtlichen Determinanten werden einbezogen. Im Mittelpunkt stehen die Steuerpflicht, das Objekt und die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Den Schwerpunkt bilden die Qualifikation und die Ermittlung der Überschusseinkünfte. Zudem werden die Grundbegriffe des Steuerrechtsverhältnisses und die Durchführung der Besteuerung, insbesondere der Steuerverwaltungsakt, das Festsetzungs- und Ermittlungsverfahren sowie der Rechtsschutz in Steuersachen thematisiert.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Allgemeines Steuerrecht mit Methodenkurs

    0479aE5.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Funktion des Steuerrechts als Eingriffsrecht des Staates zur Erzielung von Einnahmen unter besonderer Beachtung des Leistungsfähigkeitsprinzips interpretieren. Anhand der europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben und der hieraus abgeleiteten spezifischen steuerrechtlichen Prinzipien können die Studentinnen und Studenten Kriterien zur Beurteilung des Einkommensteuerrechts anwenden. Ebenso können die Studentinnen und Studenten die spezifischen Techniken der Falllösung im Einkommensteuerrecht und dem dazugehörigen Steuerverfahrensrecht (insbesondere beim Anfertigen von juristischen Gutachten) anwenden. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Allgemeinen Steuerrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul bietet einen einführenden Überblick über die Systematik des Steuerrechts, insbesondere des Einkommensteuerrechts und des Steuerverfahrensrechts. Die europa- und verfassungsrechtlichen Determinanten werden einbezogen. Im Mittelpunkt stehen die Steuerpflicht, das Objekt und die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Den Schwerpunkt bilden die Qualifikation und die Ermittlung der Überschusseinkünfte. Zudem werden die Grundbegriffe des Steuerrechtsverhältnisses und die Durchführung der Besteuerung, insbesondere der Steuerverwaltungsakt, das Festsetzungs- und Ermittlungsverfahren sowie der Rechtsschutz in Steuersachen thematisiert.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht mit Vorlesung

    0479aE6.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Funktion des Bilanzrechts als Informations- und Kontrollrecht der Anteilseignerinnen und Anteilseigner und Gläubigerinnen und Gläubiger im Handelsbilanzrecht und als Einkunftsermittlungsart im Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerrecht interpretieren. Im Bereich des Unternehmenssteuerrechts können die Studentinnen und Studenten die Systematik der Besteuerung von Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften darstellen. Insbesondere können die Studentinnen und Studenten die spezifischen Techniken der Falllösung im Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten einen einführenden Überblick über das Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht. Ausgehend vom Handelsbilanzrecht sollen die einzelnen Positionen der Bilanz und ihre Bewertung vorgestellt sowie ihr Zusammenhang mit der Funktion der Gewinn- und Verlustrechnung erläutert werden. Ferner werden die Besonderheiten der steuerrechtlichen Gewinnermittlung dargestellt. Im Bereich des Unternehmenssteuerrechts werden die Besteuerung der Einzel- und Mitunternehmer im Einkommensteuerrecht und der Kapitalgesellschaften im Körperschaftsteuerrecht erörtert. Weiterhin werden die Grundlagen des Gewerbesteuerrechts behandelt.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Kollektivarbeitsrecht mit Vorlesung

    0479aF2.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können einen Überblick über das kollektive Arbeitsrecht darstellen. Die Studentinnen und Studenten können beschreiben, welche kollektiven Verfahren Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Gestaltung ihrer Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zur Verfügung stehen und die Bedeutung der verschiedenen Typen von Gruppenbeteiligungen im nationalen und europäischen Arbeitsrecht interpretieren. Sie können darüber hinaus die Relevanz des Tarif- und Mitbestimmungsrechts für die Gestaltung der Standortbedingungen in der EU und in Deutschland, aber auch für die Ausgestaltung einzelner Arbeitsbedingungen interpretieren.

    Inhalte:

    Das Modul gibt einen umfassenden Überblick über die Bereiche des Tarifvertrags- und Arbeitskampfrechts sowie der Arbeitnehmermitbestimmung. Aus dem Bereich des Tarifvertragsrechts werden insbesondere Grundfragen des Koalitionsrechts, die Arten von Tarifverträgen, ihre Rechtsnatur und der Umgang mit fehlerhaften Tarifverträgen, die Frage des Geltungsbereichs von Tarifverträgen, der Dritterstreckung des Tarifrechts und damit verbundene verfassungs- und europarechtliche Fragen sowie das Verhältnis von Tarif- und Betriebsautonomie behandelt. Aus dem Bereich des Arbeitskampfrechts werden insbesondere die Erscheinungsformen, Rechtsgrundlagen und rechtlichen Folgen des Arbeitskampfes thematisiert. Außerdem gibt das Modul aus dem Bereich der Arbeitnehmermitbestimmung einen Überblick über die Formen der Mitbestimmung bei privaten, öffentlichen und kirchlichen Arbeitgebern. Es behandelt insbesondere vertieft das Betriebsverfassungsrecht, skizziert das Einigungsstellenverfahren sowie das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren und behandelt in Grundzügen die unternehmerische Mitbestimmung sowie die betriebliche Mitbestimmung im öffentlichen und kirchlichen Bereich.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Kollektivarbeitsrecht mit Methodenkurs

    0479aF2.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können einen Überblick über das kollektive Arbeitsrecht darstellen. Die Studentinnen und Studenten können beschreiben, welche kollektiven Verfahren Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Gestaltung ihrer Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zur Verfügung stehen und die Bedeutung der verschiedenen Typen von Gruppenbeteiligungen im nationalen und europäischen Arbeitsrecht interpretieren. Sie können darüber hinaus die Relevanz des Tarif- und Mitbestimmungsrechts für die Gestaltung der Standortbedingungen in der EU und in Deutschland, aber auch für die Ausgestaltung einzelner Arbeitsbedingungen interpretieren. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Kollektivarbeitsrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul gibt einen umfassenden Überblick über die Bereiche des Tarifvertrags- und Arbeitskampfrechts sowie der Arbeitnehmermitbestimmung. Aus dem Bereich des Tarifvertragsrechts werden insbesondere Grundfragen des Koalitionsrechts, die Arten von Tarifverträgen, ihre Rechtsnatur und der Umgang mit fehlerhaften Tarifverträgen, die Frage des Geltungsbereichs von Tarifverträgen, der Dritterstreckung des Tarifrechts und damit verbundene verfassungs- und europarechtliche Fragen sowie das Verhältnis von Tarif- und Betriebsautonomie behandelt. Aus dem Bereich des Arbeitskampfrechts werden insbesondere die Erscheinungsformen, Rechtsgrundlagen und rechtlichen Folgen des Arbeitskampfes thematisiert. Außerdem gibt das Modul aus dem Bereich der Arbeitnehmermitbestimmung einen Überblick über die Formen der Mitbestimmung bei privaten, öffentlichen und kirchlichen Arbeitgebern. Es behandelt insbesondere vertieft das Betriebsverfassungsrecht, skizziert das Einigungsstellenverfahren sowie das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren und behandelt in Grundzügen die unternehmerische Mitbestimmung sowie die betriebliche Mitbestimmung im öffentlichen und kirchlichen Bereich.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Sozialversicherungsrecht mit Vorlesung

    0479aF3.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten eine Darstellung des deutschen Sozialversicherungsrechts. Behandelt werden neben grundsätzlichen, für alle Zweige der Sozialversicherung geltenden Fragen, die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung sowie das Recht der Arbeitsförderung einschließlich der zugehörigen verfahrensrechtlichen Fragestellungen.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Sozialversicherungsrecht mit Methodenkurs

    0479aF3.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können sich im System des deutschen Sozialrechts im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) orientieren. Sie können darauf aufbauend sozialversicherungsrechtliche Probleme erkennen und einer Lösung zuführen, wobei mit dem Arbeitsrecht im Zusammenhang stehende Fragestellungen im Vordergrund stehen. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Sozialversicherungsrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten eine Darstellung des deutschen Sozialversicherungsrechts. Behandelt werden neben grundsätzlichen, für alle Zweige der Sozialversicherung geltenden Fragen, die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung sowie das Recht der Arbeitsförderung einschließlich der zugehörigen verfahrensrechtlichen Fragestellungen.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Öffentliches Wirtschaftsrecht mit Vorlesung

    0479aH1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten wenden ihre im Rahmen der allgemeinen Lehrveranstaltungen zum Öffentlichen Recht erlangten Kenntnisse in einem besonders praxisrelevanten Teilgebiet des Öffentlichen Rechts an. Auf dieser Basis können sie aktuelle Rechtsprobleme des Öffentlichen Wirtschaftsrechts analysieren und einer sachgerechten Lösung zuführen. Schließlich vermögen die Studentinnen und Studenten die Auswirkungen zentraler Strukturelemente des Öffentlichen Rechts auf das Referenzgebiet des Öffentlichen Wirtschaftsrechts zu beurteilen.

    Inhalte:

    Das Modul behandelt neben den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen die besonders bedeutsamen verwaltungsrechtlichen Referenzgebiete des Öffentlichen Wirtschaftsrechts. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen werden insbesondere die einschlägigen Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen untersucht sowie im Öffentlichen Wirtschaftsrecht besonders bedeutsame Grundrechte betrachtet. Auf verwaltungsrechtlicher Ebene werden nach einer Einführung in die Grundlagen des Verhältnisses von Staat und Wirtschaft mit dem Gewerbe-, Handwerks- und Gaststättenrecht Bereiche mit einer primär ordnungsrechtlichen Zielsetzung behandelt. Daran schließen sich Untersuchungen zur staatlichen Wirtschaftslenkung durch Subventionen und Beihilfen an. Es folgen Betrachtungen zum Staat als Marktteilnehmer. Überdies wird das Privatisierungsrecht dargestellt. Schließlich zeigt das Modul die Regulierung von Infrastrukturen auf.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Öffentliches Wirtschaftsrecht mit Methodenkurs

    0479aH1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten wenden ihre im Rahmen der allgemeinen Lehrveranstaltungen zum Öffentlichen Recht erlangten Kenntnisse in einem besonders praxisrelevanten Teilgebiet des Öffentlichen Rechts an. Auf dieser Basis können sie aktuelle Rechtsprobleme des Öffentlichen Wirtschaftsrechts analysieren und einer sachgerechten Lösung zuführen. Schließlich vermögen die Studentinnen und Studenten die Auswirkungen zentraler Strukturelemente des Öffentlichen Rechts auf das Referenzgebiet des Öffentlichen Wirtschaftsrechts zu beurteilen. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Öffentlichen Wirtschaftsrechts anwenden

    Inhalte:

    Das Modul behandelt neben den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen die besonders bedeutsamen verwaltungsrechtlichen Referenzgebiete des Öffentlichen Wirtschaftsrechts. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen werden insbesondere die einschlägigen Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen untersucht sowie im Öffentlichen Wirtschaftsrecht besonders bedeutsame Grundrechte betrachtet. Auf verwaltungsrechtlicher Ebene werden nach einer Einführung in die Grundlagen des Verhältnisses von Staat und Wirtschaft mit dem Gewerbe-, Handwerks- und Gaststättenrecht Bereiche mit einer primär ordnungsrechtlichen Zielsetzung behandelt. Daran schließen sich Untersuchungen zur staatlichen Wirtschaftslenkung durch Subventionen und Beihilfen an. Es folgen Betrachtungen zum Staat als Marktteilnehmer. Überdies wird das Privatisierungsrecht dargestellt. Schließlich zeigt das Modul die Regulierung von Infrastrukturen auf.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht mit Vorlesung

    0479aH3.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten erkennen die Grundstrukturen des Sozialversicherungsrechts sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Sozialversicherungszweige. Sie analysieren vielfältige Regelungsinstrumente vor allem der gesetzlichen Krankenversicherung und verstehen diese Sozialversicherung als wesentlichen Teil des dualen Krankenversicherungssystems.

    Inhalte:

    Das Modul beinhaltet zunächst eine Darstellung verfassungs- und europarechtlicher Grundlagen. Darauf folgt ein Überblick über die verschiedenen Sozialversicherungszweige: die gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung. Daran schließt sich die Darstellung gemeinsamer Vorschriften für die Sozialversicherung an. Wegen ihrer besonderen juristischen und ökonomischen Bedeutung wird sodann die gesetzliche Krankenversicherung schwerpunktmäßig behandelt. Nach einer Abgrenzung zur privaten Krankenversicherung und Überlegungen zum dualen Krankenversicherungssystem werden insbesondere folgende Bereiche untersucht: versicherter Personenkreis, Mitgliedschafts- und Versicherungsverhältnis, Leistungsrecht, Leistungserbringungsrecht, Organisation der gesetzlichen Krankenkassen, Aufsicht über die Krankenkassen und ihre Verbände, Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung sowie Daten, Datenschutz und Datentransparenz.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht mit Methodenkurs

    0479aH3.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten erkennen die Grundstrukturen des Sozialversicherungsrechts sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Sozialversicherungszweige. Sie analysieren vielfältige Regelungsinstrumente vor allem der gesetzlichen Krankenversicherung und verstehen diese Sozialversicherung als wesentlichen Teil des dualen Krankenversicherungssystems. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Sozialversicherungsrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul beinhaltet zunächst eine Darstellung verfassungs- und europarechtlicher Grundlagen. Darauf folgt ein Überblick über die verschiedenen Sozialversicherungszweige: die gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung. Daran schließt sich die Darstellung gemeinsamer Vorschriften für die Sozialversicherung an. Wegen ihrer besonderen juristischen und ökonomischen Bedeutung wird sodann die gesetzliche Krankenversicherung schwerpunktmäßig behandelt. Nach einer Abgrenzung zur privaten Krankenversicherung und Überlegungen zum dualen Krankenversicherungssystem werden insbesondere folgende Bereiche untersucht: versicherter Personenkreis, Mitgliedschafts- und Versicherungsverhältnis, Leistungsrecht, Leistungserbringungsrecht, Organisation der gesetzlichen Krankenkassen, Aufsicht über die Krankenkassen und ihre Verbände, Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung sowie Daten, Datenschutz und Datentransparenz.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Völkerrecht mit Vorlesung

    0479aI1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Völkerrechtsordnung vertieft darstellen und interpretieren. Zugleich können sich die Studentinnen und Studenten mit völkerrechtlichen Sachverhalten im Wege der Falllösung beschäftigen und diese rechtlich beurteilen.

    Inhalte:

    Das Modul beschäftigt sich mit den Grundlagen des Völkerrechts sowie seinen wesentlichen Spezialgebieten. Zunächst bietet es eine Einführung in die Besonderheiten des Völkerrechts als Rechtsgebiet und behandelt seine Akteure, Quellen und Handlungsformen, die wesentlichen Prinzipien des Friedensvölkerrechts, des Rechts des bewaffneten Konfliktes, der internationalen Streitbeilegung und der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit sowie klassische Teilgebiete wie etwa das Gesandtschaftsrecht. Hierauf aufbauend werden vor allem Fragen der Rechtsstellung der Einzelnen und der Raumordnung vertieft, wobei Schwerpunkte in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Entwicklung liegen.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Völkerrecht mit Methodenkurs

    0479aI1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können die Völkerrechtsordnung vertieft darstellen und interpretieren. Zugleich können sich die Studentinnen und Studenten mit völkerrechtlichen Sachverhalten im Wege der Falllösung beschäftigen und diese rechtlich beurteilen. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Völkerrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul beschäftigt sich mit den Grundlagen des Völkerrechts sowie seinen wesentlichen Spezialgebieten. Zunächst bietet es eine Einführung in die Besonderheiten des Völkerrechts als Rechtsgebiet und behandelt seine Akteure, Quellen und Handlungsformen, die wesentlichen Prinzipien des Friedensvölkerrechts, des Rechts des bewaffneten Konfliktes, der internationalen Streitbeilegung und der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit sowie klassische Teilgebiete wie etwa das Gesandtschaftsrecht. Hierauf aufbauend werden vor allem Fragen der Rechtsstellung der Einzelnen und der Raumordnung vertieft, wobei Schwerpunkte in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Entwicklung liegen.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Europarecht mit Vorlesung

    0479aI2.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten erweitern und vertiefen Ihre europarechtlichen Kenntnisse, die sie im Modul „Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes“ erworben haben. Sie können auch komplexe Fälle aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht beurteilen, klassifizieren und entscheiden.

    Inhalte:

    Das Modul vertieft Fragen des europäischen Gemeinschaftsrechts und des Rechts der Europäischen Union. Besonderes Augenmerk wird auf ausgewählte Fragen des materiellen Europarechts gelegt. Hierzu zählen u. a. die Grundfreiheiten des Binnenmarktes, der Gehalt der Unionsbürgerschaft, ausgewählte Gemeinschaftspolitiken, wie z. B. die Wettbewerbspolitik, und Fragen der Außenbeziehungen der Gemeinschaft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Europarecht mit Methodenkurs

    0479aI2.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten erweitern und vertiefen ihre europarechtlichen Kenntnisse, die sie im Modul „Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes“ erworben haben. Sie können auch komplexe Fälle aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht beurteilen, klassifizieren und entscheiden. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Europarechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul vertieft Fragen des europäischen Gemeinschaftsrechts und des Rechts der Europäischen Union. Besonderes Augenmerk wird auf ausgewählte Fragen des materiellen Europarechts gelegt. Hierzu zählen u. a. die Grundfreiheiten des Binnenmarktes, der Gehalt der Unionsbürgerschaft, ausgewählte Gemeinschaftspolitiken, wie z. B. die Wettbewerbspolitik, und Fragen der Außenbeziehungen der Gemeinschaft.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Rechtsvergleichung mit Vorlesung

    0479aI3.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit anderen Rechtstraditionen und den von diesen entwickelten Lösungen für typische gesellschaftliche Konflikte können Studentinnen und Studenten diese vergleichen und gleichzeitig auch die ihnen vertrauten heimischen Rechtsfiguren und Lösungskonstruktionen besser einschätzen.

    Inhalte:

    Das Modul beginnt mit einer Einführung in die rechtsvergleichende Methode und lenkt den Blick auf die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Rechtsvereinheitlichung, die Rechtsangleichung sowie für die (supra-)nationale Gesetzgebung. Ferner wird ein Überblick über die bedeutenden Rechtstraditionen der Welt gegeben. Den Schwerpunkt bildet dabei ein Vergleich der europäischen Deliktsrechte. Darüber hinaus wird der Vergleich der europäischen Vertragsrechtsgestaltungen schwerpunktmäßig behandelt, wobei auch die verschiedenen Vorschläge und Abkommen zur Rechtsvereinheitlichung, insbesondere das UN-Kaufrecht, einbezogen werden. Es werden in Fallübungen Sachverhalte aus dem Blickwinkel unterschiedlicher europäischer Rechtsordnungen bzw. in Kraft befindlichen oder vorgeschlagenen Einheitsrechts gelöst und deren Gemeinsamkeiten, Unterschiede sowie rechtshistorische Hintergründe auf der Suche nach einer "optimalen Lösung" analysiert.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Rechtsvergleichung mit Methodenkurs

    0479aI3.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Durch die Auseinandersetzung mit anderen Rechtstraditionen und den von diesen entwickelten Lösungen für typische gesellschaftliche Konflikte können Studentinnen und Studenten diese vergleichen und gleichzeitig auch die ihnen vertrauten heimischen Rechtsfiguren und Lösungskonstruktionen besser einschätzen. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Rechtsvergleichen anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul beginnt mit einer Einführung in die rechtsvergleichende Methode und lenkt den Blick auf die Bedeutung der Rechtsvergleichung für die Rechtsvereinheitlichung, die Rechtsangleichung sowie für die (supra-)nationale Gesetzgebung. Ferner wird ein Überblick über die bedeutenden Rechtstraditionen der Welt gegeben. Den Schwerpunkt bildet dabei ein Vergleich der europäischen Deliktsrechte. Darüber hinaus wird der Vergleich der europäischen Vertragsrechtsgestaltungen schwerpunktmäßig behandelt, wobei auch die verschiedenen Vorschläge und Abkommen zur Rechtsvereinheitlichung, insbesondere das UN-Kaufrecht, einbezogen werden. Es werden in Fallübungen Sachverhalte aus dem Blickwinkel unterschiedlicher europäischer Rechtsordnungen bzw. in Kraft befindlichen oder vorgeschlagenen Einheitsrechts gelöst und deren Gemeinsamkeiten, Unterschiede sowie rechtshistorische Hintergründe auf der Suche nach einer "optimalen Lösung" analysiert.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Vertiefung Bürgerliches Recht I

    0479aJ1.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können komplexe Rechtsfälle in den unter Inhalten benannten Rechtsbereichen klassifizieren, erklären und entscheiden.

    Inhalte:

    Rechtsgeschäftslehre (Willenserklärungen, Vertragsschluss, Wirksamkeitshindernisse, Willensmängel, Stellvertretung); Allgemeines Schuldrecht (Schadenersatzrecht, Unmöglichkeit der Leistung, Verzug der Leistung, Annahmeverzug, Wegfall der Geschäftsgrundlage, Rücktritt vom Vertrag, Kündigung von Dauerschuldverhältnissen, vorvertragliche Pflichtverletzungen); Vertragliche Schuldverhältnisse (Kaufvertrag, Darlehnsvertrag, Schenkung, Mietvertrag, Leihe, Dienstvertrag, Werkvertrag´; Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag); Außervertragliche Schuldverhältnisse (Geschäftsführung ohne Auftrag, Deliktische Haftung, bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Verträgen)

    Lehr- und Lernformen

    Repetitorium
    Klausurübung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    keine

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    Jedes Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Vertiefung Strafrecht I

    0479aJ1.2

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können komplexe Rechtsfälle in den unter Inhalten benannten Rechtsbereichen klassifizieren, erklären und entscheiden.

    Inhalte:

    Vertiefung der Nichtvermögensdelikte (Straftaten gegen das (werdende) Leben wie Tötungsdelikte, Schwangerschaftsabbruch und Aussetzung; Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit; Straftaten gegen die persönliche Freiheit; Hausfriedensbruch; Delikte gegen den persönlichen Lebensbereich; Beleidigungsdelikte; Urkundendelikte, Aussagedelikte, Rechtspflegedelikte, Verkehrsstraftaten; Amtsdelikte) und Vermögensdelikte (Diebstahl und Unterschlagung; Raub, Räuberischer Diebstahl und Erpressung; Betrug und betrugsähnliche Straftaten; Untreue und untreuähnliche Straftaten; Anschlussstraftaten; Sachbeschädigung; sonstige Straftaten gegen das Vermögen)

    Lehr- und Lernformen

    Repetitorium
    Klausurübung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    keine

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    Jedes Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Vertiefung Öffentliches Recht I

    0479aJ1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können komplexe Rechtsfälle in den unter Inhalten benannten Rechtsbereichen klassifizieren, erklären und entscheiden.

    Inhalte:

    Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht. Gelehrt werden die examensrelevanten (vgl. § 3 JAO Berlin) Materien des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere also die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Besonderes Gewicht wird auf die Handlungsform „Verwaltungsakt“ und dessen gerichtliche Überprüfbarkeit gelegt.

    Lehr- und Lernformen

    Repetitorium
    Klausurübung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    keine

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    Jedes Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz A

    0479aK1.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten besitzen Sprachfähigkeiten auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Sie können sich einfach und zusammenhängend im Rahmen rechtswissenschaftlicher/juristischer Kontexte äußern sowie kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

    Inhalte:

    Die Studentinnen und Studenten können zwischen einem rechtswissenschaftlichen Sprachkurs oder einer fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung wählen. Diese werden regelmäßig angeboten, bitte beachten Sie das Vorlesungsverzeichnis für das jeweilige Semester. Der Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz gemäß § 5 a Abs. 2 Satz 2 DRiG in Verbindung mit § 5 Abs. 3 JAG, der spätestens vor dem Ablegen der letzten universitären Prüfungsleistung gegenüber der Universität nachzuweisen ist, kann im Rahmen dieses Moduls erworben werden.

    Lehr- und Lernformen

    Sprachpraktische Übung

    Modulprüfung

    Klausur (120 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    englisch, französisch oder spanisch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Semester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Simulation von Entscheidungsfindungsprozessen

    0479aK1.4

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können Verhandlungsstrategien anwenden, mit Geschäftsordnungen praktisch umgehen sowie in der freien Rede rhetorische und kommunikative Techniken anwenden. Im Falle der Model European Union (MEU) und dem Model United Nations (MUN) können die Studentinnen und Studenten zusätzlich anhand eigener Recherchen und kritischer Informationsanalyse gemeinsam mit anderen Lösungsansätze für Konfliktsituationen entwickeln und anwenden.
    Im Falle der unten gelisteten Moot Courts können die Studentinnen und Studenten zusätzlich komplexe juristische Fälle durchdringen, eigene Rechtsstandpunkte entwickeln und diese in schriftlicher und mündlicher Form überzeugend und prozesstaktisch geschickt darstellen.

    Inhalte:

    Es werden dabei insbesondere die Themen Model European Union (MEU), Model United Nations (MUN), Philip C. Jessup International Law Court, European Law Moot Court Competition, Willem C. Vis International Commercial Arbitrations Moot Court angeboten. Welche der Veranstaltungen jeweils angeboten werden, wird im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekannt gemacht. Bitte beachten Sie frühzeitig die jeweiligen Anmelde- und Bewerbungsfristen zu den thematischen Veranstaltungen! Der Nachweis des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen ist gemäß § 5 a Abs. 3 Satz 2 DRiG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Ziff. 6 JAG Zulassungsvoraussetzung für die Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung und kann im Rahmen dieses Moduls erworben werden.

    Lehr- und Lernformen

    Projektseminar

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    englisch, deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja, für Teilnahmebescheinigung

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    zwei Semester

    Häufigkeit des Angebots

    Wintersemester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Schlüsselqualfikation A

    0479aK1.5

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können je nach angebotener Veranstaltung Techniken aus den Bereichen Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre, Kommunikationsfähigkeit sowie und Gender- und Diversity-Kompetenzen praktisch anwenden.

    Inhalte:

    Welche Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüsselqualifikation führen können, wird von Semester zu Semester im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekannt gemacht. Der Nachweis des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen ist gemäß § 5 a Abs. 3 Satz 1 DRiG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Ziffer 6 JAG Zulassungsvoraussetzung für die Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung und kann im Rahmen dieses Moduls erworben werden.

    Lehr- und Lernformen

    Übung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    in der Regel deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja, für Teilnahmebescheinigung

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Semester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz B

    0479aK1.6

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten besitzen Sprachfähigkeiten auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Sie können sich einfach und zusammenhängend im Rahmen rechtswissenschaftlicher/juristischer Kontexte äußern sowie kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

    Inhalte:

    Die Studentinnen und Studenten können zwischen einem rechtswissenschaftlichen Sprachkurs oder einer fremdsprachlichen rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung wählen. Diese werden regelmäßig angeboten, bitte beachten Sie das Vorlesungsverzeichnis für das jeweilige Semester. Der Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz gemäß § 5 a Abs. 2 Satz 2 DRiG in Verbindung mit § 5 Abs. 3 JAG, der spätestens vor dem Ablegen der letzten universitären Prüfungsleistung gegenüber der Universität nachzuweisen ist, kann im Rahmen dieses Moduls erworben werden.

    Lehr- und Lernformen

    Sprachpraktische Übung

    Modulprüfung

    Klausur (120 Minuten)

    Veranstaltungssprache

    englisch, französisch oder spanisch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Semester
    Modul ohne Lehrangebot
  • Schlüsselqualifikation B

    0479aK1.7

    Zugangsvoraussetzungen:

    keine

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können je nach angebotener Veranstaltung Techniken aus den Bereichen Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre, Kommunikationsfähigkeit sowie und Gender- und Diversity-Kompetenzen praktisch anwenden.

    Inhalte:

    Welche Veranstaltungen zum Erwerb von Schlüsselqualifikation führen können, wird von Semester zu Semester im elektronischen Vorlesungsverzeichnis bekannt gemacht. Der Nachweis des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen ist gemäß § 5 a Abs. 3 Satz 1 DRiG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Ziffer 6 JAG Zulassungsvoraussetzung für die Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung und kann im Rahmen dieses Moduls erworben werden.

    Lehr- und Lernformen

    Übung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    in der Regel deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja, für Teilnahmebescheinigung

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    jedes Semester
    Modul ohne Lehrangebot
    • Zwischenprüfung 0479aA1.10
    • Fakultatives Lehrangebot im Einführungsbereich 0479aA1.11
    • Allgemeines Schuldrecht 0479aA1.5
    • Grund- und Menschenrechte 0479aA1.6
    • Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte 0479aA1.7
    • Rechtstheorie - Grundlagen 0479aA1.8
    • Fakultatives Lehrangebot im Einführungsbereich 0479aA1.9
    • Fakultatives Lehrangebot im Aufbaubereich 0479aB1.11
    • Fakultatives Lehrangebot im Aufbaubereich 0479aB1.12
    • Sachenrecht 0479aB1.5
    • Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts 0479aB1.6
    • Materien des Besonderen Verwaltungsrechts 0479aB1.7
    • Abschlussmodul Römische Rechtsgeschichte mit Kolloquium 0479aC1.2
    • Abschlussmodul Römische Rechtsgeschichte mit Übung 0479aC1.4
    • SB-Modul Römische Rechtsgeschichte 0479aC1.7
    • Abschlussmodul Römische Rechtsgeschichte A 0479aC1.8
    • Abschlussmodul Römische Rechtsgeschichte B 0479aC1.9
    • Abschlussmodul Deutsche Rechtsgeschichte mit Kolloquium 0479aC2.2
    • Abschlussmodul Deutsche Rechtsgeschichte mit Übung 0479aC2.4
    • SB-Modul Deutsche Rechtsgeschichte 0479aC2.7
    • Abschlussmodul Deutsche Rechtsgeschichte A 0479aC2.8
    • Abschlussmodul Deutsche Rechtsgeschichte B 0479aC2.9
    • Rechtstheorie mit Vorlesung 0479aC3.1
    • Abschlussmodul Rechtstheorie mit Kolloquium 0479aC3.2
    • Rechtstheorie mit Methodenkurs 0479aC3.3
    • Abschlussmodul Rechtstheorie mit Übung 0479aC3.4
    • SB-Modul Rechtstheorie 0479aC3.7
    • Abschlussmodul Rechtstheorie A 0479aC3.8
    • Abschlussmodul Rechtstheorie B 0479aC3.9
    • Abschlussmodul Rechtsvergleichung mit Kolloquium 0479aC4.2
    • Abschlussmodul Rechtsvergleichung mit Übung 0479aC4.4
    • SB-Modul Rechtsvergleichung 0479aC4.7
    • Abschlussmodul Rechtsvergleichung A 0479aC4.8
    • Abschlussmodul Rechtsvergleichung B 0479aC4.9
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Grundlagen des Rechts 0479aC5.1
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Grundlagen des Rechts 0479aC5.2
    • SB-Modul Internationales Privatrecht 0479aC6.1
    • Abschlussmodul Internationales Privatrecht A 0479aC6.2
    • Abschlussmodul Internationales Privatrecht B 0479aC6.3
    • Abschlussmodul Deutsches und Europäisches Verbraucherprivatrecht mit Kolloquium 0479aD1.2
    • Abschlussmodul Deutsches und Europäisches Verbraucherprivatrecht mit Übung 0479aD1.4
    • SB-Modul Deutsches und Europäisches Verbraucherprivatrecht 0479aD1.7
    • Abschlussmodul Deutsches und Europäisches Verbraucherprivatrecht A 0479aD1.8
    • Abschlussmodul Deutsches und Europäisches Verbraucherprivatrecht B 0479aD1.9
    • Abschlussmodul Privatversicherungsrecht mit Kolloquium 0479aD2.2
    • Abschlussmodul Privatversicherungsrecht mit Übung 0479aD2.4
    • SB-Modul Privatversicherungsrecht 0479aD2.7
    • Abschlussmodul Privatversicherungsrecht A 0479aD2.8
    • Abschlussmodul Privatversicherungsrecht B 0479aD2.9
    • Abschlussmodul Internationales Privatrecht mit Kolloquium 0479aD3.2
    • Abschlussmodul Internationales Privatrecht mit Übung 0479aD3.4
    • SB-Modul Internationales Privatrecht 0479aD3.7
    • Abschlussmodul Internationales Privatrecht A 0479aD3.8
    • Abschlussmodul Internationales Privatrecht B 0479aD3.9
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Verbraucherprivatrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht 0479aD4.1
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Verbraucherprivatrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht 0479aD4.2
    • Wettbewerbs- und Regulierungsrecht mit Vorlesung 0479aE1.1
    • Abschlussmodul Wettbewerbs- und Regulierungsrecht mit Kolloquium 0479aE1.2
    • Wettbewerbs- und Regulierungsrecht mit Methodenkurs 0479aE1.3
    • Abschlussmodul Wettbewerbs- und Regulierungsrecht mit Übung 0479aE1.4
    • SB-Modul Wettbewerbs- und Regulierungsrecht 0479aE1.7
    • Abschlussmodul Wettbewerbs- und Regulierungsrecht A 0479aE1.8
    • Abschlussmodul Wettbewerbs- und Regulierungsrecht B 0479aE1.9
    • Abschlussmodul Immaterialgüterrecht und gewerblicher Rechtsschutz mit Kolloquium 0479aE2.2
    • Abschlussmodul Immaterialgüterrecht und gewerblicher Rechtsschutz mit Übung 0479aE2.4
    • SB-Modul Immaterialgüterrecht 0479aE2.7
    • Abschlussmodul Immaterialgüterrecht A 0479aE2.8
    • Abschlussmodul Immaterialgüterrecht B 0479aE2.9
    • Abschlussmodul Gesellschaftsrecht mit Kolloquium 0479aE3.2
    • Abschlussmodul Gesellschaftsrecht mit Übung 0479aE3.4
    • SB-Modul Gesellschaftsrecht 0479aE3.7
    • Abschlussmodul Gesellschaftsrecht A 0479aE3.8
    • Abschlussmodul Gesellschaftsrecht B 0479aE3.9
    • Abschlussmodul Konzern- und Umwandlungsrecht mit Kolloquium 0479aE4.2
    • Abschlussmodul Konzern- und Umwandlungsrecht mit Übung 0479aE4.4
    • SB-Modul Konzern- und Umwandlungsrecht 0479aE4.7
    • Abschlussmodul Konzern- und Umwandlungsrecht A 0479aE4.8
    • Abschlussmodul Konzern- und Umwandlungsrecht B 0479aE4.9
    • Abschlussmodul Allgemeines Steuerrecht mit Kolloquium 0479aE5.2
    • Abschlussmodul Allgemeines Steuerrecht mit Übung 0479aE5.4
    • SB-Modul Allgemeines Steuerrecht 0479aE5.7
    • Abschlussmodul Allgemeines Steuerrecht A 0479aE5.8
    • Abschlussmodul Allgemeines Steuerrecht B 0479aE5.9
    • Abschlussmodul Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht mit Kolloquium 0479aE6.2
    • Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht mit Methodenkurs 0479aE6.3
    • Abschlussmodul Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht mit Übung 0479aE6.4
    • SB-Modul Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht 0479aE6.7
    • Abschlussmodul Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht A 0479aE6.8
    • Abschlussmodul Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht B 0479aE6.9
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht 0479aE7.1
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht 0479aE7.2
    • Individualarbeitsrecht mit Vorlesung 0479aF1.1
    • Abschlussmodul Individualarbeitsrecht mit Kolloquium 0479aF1.2
    • Individualarbeitsrecht mit Methodenkurs 0479aF1.3
    • Abschlussmodul Individualarbeitsrecht mit Übung 0479aF1.4
    • SB-Modul Individualarbeitsrecht 0479aF1.7
    • Abschlussmodul Individualarbeitsrecht A 0479aF1.8
    • Abschlussmodul Individualarbeitsrecht B 0479aF1.9
    • Abschlussmodul Kollektivarbeitsrecht mit Kolloquium 0479aF2.2
    • Abschlussmodul Kollektivarbeitsrecht mit Übung 0479aF2.4
    • SB-Modul Kollektivarbeitsrecht 0479aF2.7
    • Abschlussmodul Kollektivarbeitsrecht A 0479aF2.8
    • Abschlussmodul Kollektivarbeitsrecht B 0479aF2.9
    • Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht mit Kolloquium 0479aF3.2
    • Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht mit Übung 0479aF3.4
    • SB-Modul Sozialversicherungsrecht 0479aF3.7
    • Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht A 0479aF3.8
    • Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht B 0479aF3.9
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 0479aF4.1
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 0479aF4.2
    • Kriminologie mit Vorlesung 0479aG1.1
    • Abschlussmodul Kriminologie mit Kolloquium 0479aG1.2
    • Kriminologie mit Methodenkurs 0479aG1.3
    • Abschlussmodul Kriminologie mit Übung 0479aG1.4
    • SB-Modul Kriminologie 0479aG1.7
    • Abschlussmodul Kriminologie A 0479aG1.8
    • Abschlussmodul Kriminologie B 0479aG1.9
    • Grundlagen des Strafrechts und Wirtschafts- bzw. Umweltstrafrecht mit Vorlesung 0479aG2.1
    • Abschlussmodul Grundlagen des Strafrechts und Wirtschafts- bzw. Umweltstrafrecht mit Kolloquium 0479aG2.2
    • Grundlagen des Strafrechts und Wirtschafts- bzw. Umweltstrafrecht mit Methodenkurs 0479aG2.3
    • Abschlussmodul Grundlagen des Strafrechts und Wirtschafts- bzw. Umweltstrafrecht mit Übung 0479aG2.4
    • Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht mit Vorlesung 0479aG3.1
    • Abschlussmodul Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht mit Kolloquium 0479aG3.2
    • Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht mit Methodenkurs 0479aG3.3
    • Abschlussmodul Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht mit Übung 0479aG3.4
    • Sanktionenrecht und Strafvollzugsrecht mit Vorlesung 0479aG4.1
    • Abschlussmodul Sanktionenrecht und Strafvollzugsrecht mit Kolloquium 0479aG4.2
    • Sanktionenrecht und Strafvollzugsrecht mit Methodenkurs 0479aG4.3
    • Abschlussmodul Sanktionenrecht und Strafvollzugsrecht mit Übung 0479aG4.4
    • SB-Modul Strafverfahren, Sanktionen und Vollzug 0479aG4.7
    • Abschlussmodul Strafverfahren, Sanktionen und Vollzug A 0479aG4.8
    • Abschlussmodul Strafverfahren, Sanktionen und Vollzug B 0479aG4.9
    • Grundlagen des Strafrechts und Sanktionenrecht mit Vorlesung 0479aG5.1
    • Abschlussmodul Grundlagen des Strafrechts und Sanktionenrecht mit Kolloquium 0479aG5.2
    • Grundlagen des Strafrechts und Sanktionenrecht mit Methodenkurs 0479aG5.3
    • Abschlussmodul Grundlagen des Strafrechts und Sanktionenrecht mit Übung 0479aG5.4
    • SB-Modul Grundlagen und Spezialbereiche des Strafrechts 0479aG5.7
    • Abschlussmodul Grundlagen und Spezialbereiche des Strafrechts A 0479aG5.8
    • Abschlussmodul Grundlagen und Spezialbereiche des Strafrechts B 0479aG5.9
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Strafrechtspflege und Kriminologie 0479aG6.1
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Strafrechtspflege und Kriminologie 0479aG6.2
    • Abschlussmodul Öffentliches Wirtschaftsrecht mit Kolloquium 0479aH1.2
    • Abschlussmodul Öffentliches Wirtschaftsrecht mit Übung 0479aH1.4
    • SB-Modul Öffentliches Wirtschaftsrecht 0479aH1.7
    • Abschlussmodul Öffentliches Wirtschaftsrecht A 0479aH1.8
    • Abschlussmodul Öffentliches Wirtschaftsrecht B 0479aH1.9
    • Deutsches und Europäisches Umweltrecht mit Vorlesung 0479aH2.1
    • Abschlussmodul Deutsches und Europäisches Umweltrecht mit Kolloquium 0479aH2.2
    • Deutsches und Europäisches Umweltrecht mit Methodenkurs 0479aH2.3
    • Abschlussmodul Deutsches und Europäisches Umweltrecht mit Übung 0479aH2.4
    • SB-Modul Deutsches und Europäisches Umweltrecht 0479aH2.7
    • Abschlussmodul Deutsches und Europäisches Umweltrecht A 0479aH2.8
    • Abschlussmodul Deutsches und Europäisches Umweltrecht B 0479aH2.9
    • Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht mit Kolloquium 0479aH3.2
    • Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht mit Übung 0479aH3.4
    • SB-Modul Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht 0479aH3.7
    • Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht A 0479aH3.8
    • Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht B 0479aH3.9
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Wirtschaft, Umwelt und Soziales 0479aH4.1
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Wirtschaft, Umwelt und Soziales 0479aH4.2
    • Abschlussmodul Völkerrecht mit Kolloquium 0479aI1.2
    • Abschlussmodul Völkerrecht mit Übung 0479aI1.4
    • SB-Modul Völkerrecht 0479aI1.7
    • Abschlussmodul Völkerrecht A 0479aI1.8
    • Abschlussmodul Völkerrecht B 0479aI1.9
    • Abschlussmodul Europarecht mit Kolloquium 0479aI2.2
    • Abschlussmodul Europarecht mit Übung 0479aI2.4
    • SB-Modul Europarecht 0479aI2.7
    • Abschlussmodul Europarecht A 0479aI2.8
    • Abschlussmodul Europarecht B 0479aI2.9
    • Abschlussmodul Rechtsvergleichung mit Kolloquium 0479aI3.2
    • Abschlussmodul Rechtsvergleichung mit Übung 0479aI3.4
    • SB-Modul Rechtsvergleichung 0479aI3.7
    • Abschlussmodul Rechtsvergleichung A 0479aI3.8
    • Abschlussmodul Rechtsvergleichung B 0479aI3.9
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Iternationalisierung der Rechtsordnung 0479aI4.1
    • Fakultatives Lehrangebot im Schwerpunktbereich Internationalisierung der Rechtsordnung 0479aI4.2
    • SB-Modul Internationales Privatrecht 0479aI5.1
    • Abschlussmodul Internationales Privatrecht A 0479aI5.2
    • Abschlussmodul Internationales Privatrecht B 0479aI5.3
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 4 0479aJ1.10
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 5 0479aJ1.11
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 6 0479aJ1.12
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 7 0479aJ1.13
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 8 0479aJ1.14
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 9 0479aJ1.15
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 10 0479aJ1.16
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 11 0479aJ1.17
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 12 0479aJ1.18
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 1 0479aJ1.19
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 2 0479aJ1.20
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 3 0479aJ1.21
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 4 0479aJ1.22
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 5 0479aJ1.23
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 6 0479aJ1.24
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 7 0479aJ1.25
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 8 0479aJ1.26
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 9 0479aJ1.27
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 10 0479aJ1.28
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 11 0479aJ1.29
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 12 0479aJ1.30
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 13 0479aJ1.31
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 14 0479aJ1.32
    • Selbststudium Bürgerliches Recht 0479aJ1.33
    • Selbststudium Strafrecht 0479aJ1.34
    • Selbststudium Öffentliches Recht 0479aJ1.35
    • Vertiefung Bürgerliches Recht II 0479aJ1.4
    • Vertiefung Strafrecht II 0479aJ1.5
    • Vertiefung Öffentliches Recht II 0479aJ1.6
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 1 0479aJ1.7
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 2 0479aJ1.8
    • Study Program for Themis & Overseas - Module 3 0479aJ1.9
    • Berufspraktikum A 0479aK1.1
    • Berufspraktikum B 0479aK1.2