WiSe 17/18  
Rechtswissensch...  
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Lehrveranstaltung

WiSe 17/18: Rechtswissenschaft

Rechtswissenschaft (SPO 2015)

0479a_k240
  • Sozialversicherungsrecht mit Vorlesung

    0479aF3.1

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten eine Darstellung des deutschen Sozialversicherungsrechts. Behandelt werden neben grundsätzlichen, für alle Zweige der Sozialversicherung geltenden Fragen, die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung sowie das Recht der Arbeitsförderung einschließlich der zugehörigen verfahrensrechtlichen Fragestellungen.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung

    Modulprüfung

    keine

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    ja

    Arbeitsaufwand insgesamt

    150 Stunden
    5 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
  • Sozialversicherungsrecht mit Methodenkurs

    0479aF3.3

    Zugangsvoraussetzungen:

    erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung

    Qualifikationsziele:

    Die Studentinnen und Studenten können sich im System des deutschen Sozialrechts im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) orientieren. Sie können darauf aufbauend sozialversicherungsrechtliche Probleme erkennen und einer Lösung zuführen, wobei mit dem Arbeitsrecht im Zusammenhang stehende Fragestellungen im Vordergrund stehen. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Sozialversicherungsrechts anwenden.

    Inhalte:

    Das Modul bietet den Studentinnen und Studenten eine Darstellung des deutschen Sozialversicherungsrechts. Behandelt werden neben grundsätzlichen, für alle Zweige der Sozialversicherung geltenden Fragen, die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung sowie das Recht der Arbeitsförderung einschließlich der zugehörigen verfahrensrechtlichen Fragestellungen.

    Lehr- und Lernformen

    Vorlesung
    Methodenkurs

    Modulprüfung

    keine)

    Veranstaltungssprache

    deutsch

    Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme

    Methodenkurs: ja, Vorlesung: Teilnahme wird empfohlen

    Arbeitsaufwand insgesamt

    300 Stunden
    10 LP

    Dauer des Moduls

    ein Semester

    Häufigkeit des Angebots

    unregelmäßig, Wintersemester Schließen
    Modul ohne Lehrangebot
    • Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht mit Kolloquium 0479aF3.2
    • Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht mit Übung 0479aF3.4
    • SB-Modul Sozialversicherungsrecht 0479aF3.7
    • Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht A 0479aF3.8
    • Abschlussmodul Sozialversicherungsrecht B 0479aF3.9
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