Gremien und Organe

Universitätsleitung

Die Freie Universität Berlin wird durch ein Präsidium geleitet. Das Präsidium billigt unter anderem den Haushaltsplanentwurf, erlässt Richtlinien für Haushalts- und Wirtschaftsführung, macht Vorschläge für die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Organisationseinheiten sowie für Struktur- und Entwicklungspläne der Universität und vollzieht die Beschlüsse des Akademischen Senats über die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen.

Das Präsidium setzt sich zusammen aus

Verantwortung und Zusammenarbeit

Das Präsidium arbeitet nach dem Kollegialprinzip, wobei der Präsident über die Richtlinienkompetenz innerhalb des Präsidiums verfügt. Innerhalb der Richtlinien leiten die Vizepräsidentinnen und -präsidenten sowie der Kanzler ihre Geschäftsbereiche selbstständig und unter eigener Verantwortung. Der Kanzler unterstützt den Präsidenten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Er führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und ist dabei an die Richtlinien des Präsidenten gebunden; er ist Beauftragter für den Haushalt.

Wahl des Präsidiums

Der Präsident / Die Präsidentin und der Erste Vizepräsident / die Erste Vizepräsidentin werden mit Mehrheitswahl vom erweiterten Akademischen Senat der Freien Universität gewählt. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden vom Akademischen Senat vorgeschlagen und hiervon unabhängig vom Kuratorium beschlossen. Weitere Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten können der Präsident und der Akademische Senat vorschlagen. Die Amtszeit von Präsident und Vizepräsident/innen und Präsident/in beträgt in der Regel vier Jahre. Der Kanzler wird auf Vorschlag des Präsidenten vom Kuratorium gewählt und vom Senat von Berlin für eine Amtszeit von zehn Jahren bestellt.

Stabsstellen

Das Präsidium wird in seiner Arbeit von der Universitätsverwaltung und von Stabsstellen unterstützt:

Strategische Zentren

Für die Umsetzung ihres Zukunftskonzeptes hat die Freie Universität zentrale Koordinations- und Serviceinstitutionen eingerichtet, die dazu beitragen, leistungsstarke Forschungsverbünde zu schaffen, systematisch neue Formen der internationalen Vernetzung zu initiieren und die Nachwuchsförderung durch neuartige Graduiertenprogramme voranzubringen.

Kuratorium

Das Kuratorium der Freien Universität ist ein zentrales Organ des Zusammenwirkens zwischen Hochschule, Staat und Gesellschaft. Es ist unter anderem zuständig für die Feststellung des Haushaltsplans, die Einrichtung, Veränderung und Aufhebung von Organisationseinheiten und die der Universität zugewiesenen staatlichen Aufgaben von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung.

Das Kuratorium berät das Präsidium und die zentralen Gremien bei Entscheidungen, erlässt Gebührensatzungen und wählt den Kanzler. Dem Kuratorium gehören zehn Mitglieder an: das für Hochschulen zuständige Mitglied des Senats von Berlin, fünf Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und insgesamt vier Mitglieder aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren, der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Studierenden der Freien Universität Berlin.

Präsidium in der Kaiserswerther Str.
Präsidium in der Kaiserswerther Str. Quelle: Mila Hacke
Der akademische Senat tagt im Henry-Ford-Bau der Freien Universität
Der akademische Senat tagt im Henry-Ford-Bau der Freien Universität Quelle: Bernd Wannenmacher

Akademischer Senat

Der Senat besteht aus 25 Mitgliedern, die für zwei Jahre gewählt werden. Er setzt sich zusammen aus 13 Professorinnen und Professoren und jeweils vier Studierenden sowie wissenschaftlichen und sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Den Vorsitz führt der Universitätspräsident. Die 61 Mitglieder des erweiterten Akademischen Senats wählen alle vier Jahre den/die Präsidenten/in und die Vizepräsidenten/innen der Universität.

Der Akademische Senat der Freien Universität beschließt unter anderem Pläne zur Hochschulentwicklung und Ausstattung und stellt die Grundsätze für Lehre, Studium und Forschung auf. Er legt die Anzahl der jährlich zuzulassenden Studierenden fest. Ferner gibt er eine Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplans ab und wirkt mit bei der Einrichtung oder Aufhebung von Studiengängen.

Chief Information Officer (CIO)

Das Chief Information Officer (CIO) - Gremium bildet die zentrale Entscheidungsinstanz für alle IT-Vorhaben der Universität, die bereichsübergreifenden Charakter haben oder längerfristig personelle oder finanzielle Ressourcen binden. Das CIO-Gremium wird vom Präsidium benannt und nimmt in dessen Auftrag die Verantwortung für übergreifende IT-Fragen in der Freien Universität wahr.

Gremien mit beratender Funktion

Exzellenzrat

Als internes Gremium berät der Exzellenzrat das Präsidium und wirkt bei der Entwicklung von Forschungsschwerpunkten innerhalb des Zukunftskonzepts mit, initiiert neue Forschungsnetzwerke und Doktorandenprogramme und evaluiert die Auswirkungen aller in der Exzellenzinitiative erfolgreichen Projekte.

Der Exzellenzrat besteht aus 25 herausragenden Forscherinnen und Forschern der Freien Universität – darunter viele Preisträger renommierter Auszeichnungen wie dem Leibniz-Preis. Die meisten Mitglieder beteiligen sich zudem an einer Focus Area, einem Exzellenzcluster oder an einer geförderten Graduiertenschule der Universität.

International Council

Der International Council ist ein externes Beratungsgremium, dem profilierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Hochschulpolitikerinnen und Hochschulpolitiker aus derzeit zwölf verschiedenen Ländern angehören. Das Gremium bringt internationale Perspektiven auf die mittel- und langfristige Ausrichtung der Freien Universität ein.

Kommissionen

Zur Unterstützung und Beratung des Präsidiums und Akademischen Senats gibt es zwei, ständige Kommissionen: die Kommission für Lehrangelegenheiten und die Kommission für Forschung.