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Kann ich während einer Beurlaubung Lehrveranstaltungen besuchen oder Prüfungen ablegen?

Während der Beurlaubung besteht grundsätzlich das Recht zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Erbringung von Leistungsnachweisen und Leistungspunkten. Auch die anderen Rechte, insbesondere das Recht zum Ablegen von Prüfungen bestehen fort.

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