Rückmeldung
Für die Rückmeldung erhält jeder Studierende ca. vier Wochen vor Beginn der Rückmeldefrist (letzter Freitag der Vorlesungszeit) eine Rückmeldeaufforderung zugesandt. Diese enthält Hinweise über das Rückmeldeverfahren sowie zu den vorzulegenden Unterlagen.
I.d.R. ist nur die Zahlung der Semestergebühren und -beiträge notwendig, um zum nächsten Semester rückgemeldet zu werden. Bei der Einzahlung der Gebühren und Beiträgen geben Sie bitte NUR den auf dem Überweisungsträger genannten Verwendungszweck an und machen bitte keine weiteren Angaben im Verwendungszweck.
Ggf. sind Prüfungsberatungen zu absolvieren. Hier finden Sie Hinweise zum Ablauf und zu den Ansprechpartnern in den Fachbereichen.
Das Nichterhalten der Aufforderung befreit nicht von der Pflicht zur Rückmeldung innerhalb der genannten Rückmeldefrist.
Bei Fristversäumnis ist eine Säumnisgebühr von z. Zt. 19,94 € zu entrichten. Erfolgt keine Rückmeldung, wird die Exmatrikulation eingeleitet.
Zu den genauen Terminen siehe auch den Terminkalender.



