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Fristen zur Immatrikulation

Immatrikulationsfristen

Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung + Kombinationsbachelor mit mindestens einem zulassungsbeschränkten Studiengangsanteil Frist auf dem Zulassungsbescheid
Kombinationsbachelor in denen im Kernfach und auch im Modulangebot keine Zulassungsbeschränkung besteht

Sommersemester: 15.01. - 1. Montag im März

Wintersemester: 15.06. - 1. Montag im September

Monobachelorstudiengänge ohne

Zulassungsbeschränkung

Sommersemester: 15.01. - 1. Montag im März

Wintersemester: 15.06. - 1. Montag im September
Immatrikulation in weiterbildende Studiengänge Frist auf dem Zulassungsbescheid
Immatrikulation zur Promotion

Frist auf dem Zulassungsbescheid bzw. innerhalb eines Monats nach Ausstellung der Zulassung zur Promotion

Vor der Immatrikulation ist eine Bewerbung notwendig! Auch für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung ist eine Registrierung im Bewerbungsportal notwendig. Die Bewerbungsfristen finden Sie hier