Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Wer sich für ein Studium ohne Abitur interessiert und beruflich qualifiziert ist, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) für ein Studium an der Freien Universität Berlin bewerben. Dieses Angebot gilt vor allem für Interessenten, die bereits länger berufstätig sind und ihre Fachkenntnisse vertiefen und erweitern wollen.

Auch für die Studiengänge Pharmazie und Veterinärmedizin, die in das zentrale Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart) einbezogen sind, ist die Bewerbung möglich. Bitte beachten Sie unbedingt die abweichenden Bewerbungsfristen für diese beiden Studiengänge. Da Sie sich direkt über hochschulstart bewerben, sind vorab Ihre Zeugnisse zur Feststellung der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung im Bereich Bewerbung und Zulassung der Freien Universität Berlin einzureichen.

Bitte informieren Sie sich über die Bewerbungstermine und die Bewerbung für Pharmazie und Veterinärmedizin hier.

Gruppen von beruflich Qualifizierten

Es gibt mehrere Gruppen von beruflich Qualifizierten.

Gruppe 1

In Berlin verfügen beruflich Qualifizierte seit der letzten Reform des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) unter folgenden Voraussetzungen über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung:

  • Sie haben eine Aufstiegsfortbildung nach den Bestimmungen der Handwerksordnung, des Berufsbildungsgesetzes oder vergleichbaren bundes- oder landesrechtlichen Regelungen bestanden (z.B. Industriemeister, Gestalter, Techniker, Fachwirt, Fachkaufmann, Betriebswirte oder Meister).
  • Sie haben eine Fachschulausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule im Sinne des § 34 des Berliner Schulgesetzes oder eine vergleichbare Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen.
  • Sie haben eine der o. g. Aufstiegsfortbildungen vergleichbare Qualifikation im Sinne des Seemannsgesetzes erworben.
  • Sie haben eine der o. g. Aufstiegsfortbildungen vergleichbare Qualifikation aufgrund einer landesrechtlich geregelten Fortbildungsmaßnahme für Berufe im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich erworben.

Eine Hochschulzugangsberechtigung erhält auch, wer eine berufliche Ausbildung im Ausland nachweist, die den Punkten der Gruppe 1 entsprechen. Umfangreiche Informationen zum Thema Anerkennungsverfahren von ausländischen Bildungsabschlüssen finden Sie auf folgenden Internetportalen:

Gruppe 2

Über eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung verfügen beruflich Qualifizierte unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie haben eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen, die dem beabsichtigten Studium fachlich ähnlich ist,

und

  • Sie haben mindestens drei Jahre in dem erlernten Beruf gearbeitet.

Bewerber/innen die keine genaue Zuordnung in die Gruppe 2 oder 3 eigenständig vornehmen können, können sich in der Studierendenverwaltung beraten lassen. Melden Sie sich bitte spätestens bis zum 11.06.2013, wenn Sie sich für einen anderen Studiengang als Pharmazie oder Veterinärmedizin interessieren.

Eine Hochschulzugangsberechtigung erhält auch, wer eine berufliche Ausbildung im Ausland nachweist, die den Punkten der Gruppe 2 entsprechen. Umfangreiche Informationen zum Thema Anerkennungsverfahren von ausländischen Bildungsabschlüssen finden Sie auf folgenden Internetportalen:

Bei Stipendiatinnen und Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogramms des Bundes genügt eine Berufstätigkeit von zwei Jahren.

Bei Teilzeitbeschäftigten erhöht sich die Mindestdauer der Berufstätigkeit.

Zeiten einer Freistellung aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegezeit werden jeweils angerechnet, höchstens jedoch im Umfang von einem Jahr.

Gruppe 3

Wenn Sie über eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung verfügen, aber keinen fachlichen Bezug zum gewählten Studiengang nachweisen können, ist trotzdem eine Bewerbung möglich (siehe Voraussetzungen der beruflichen Qualifikation der Gruppe 2). Zusätzlich wird die Teilnahme an einer Zugangsprüfung notwendig. Zur Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist folgendes zu beachten:

Wenn Sie sich für einen anderen Studiengang als Pharmazie oder Veterinärmedizin interessieren, kommen  Sie bitte spätestens bis 11.06.2013 in die persönliche Sprechzeit der Studierendenverwaltung, um zu prüfen ob Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen und zur Zugangsprüfung eingeladen werden können. Bringen Sie für diese Prüfung bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit. Bei erfolgreicher Prüfung erhalten Sie das Einladungsschreiben für die Zugangsprüfung direkt von uns.

Um die Bewerbung abzuschließen, haben Sie die Möglichkeit die Online-Bewerbung bei uns im Hause vorzunehmen. So können Sie auch den Bearbeitungsstand zum Bewerbungsverfahren bzw. die Mitteilung von Prüfungsergebnissen im Bewerberinfo verfolgen.

Die Zugangsprüfung findet bereits vor Bewerbungsschluss (15.07.2013) zum Wintersemester 2013/2014 am 13. und 14.06.2013 statt. Den genauen Ort entnehmen Sie bitte der Einladung. Die Prüfungsergebnisse werden voraussichtlich am 04.07.2013 feststehen.

Die Zugangsprüfung findet ausschließlich einmalig zum Wintersemester statt. Einen Ausweichtermin für diese Prüfung gibt es nicht, d. h. dass sich Beweber/innen der Gruppe 3 nicht zu einem Sommersemester bewerben können. Eine Wiederholung oder eine erneute Anmeldung zur Zugangsprüfung kann im Folgejahr ermöglicht werden. Dazu ist eine erneute Bewerbung notwendig.

Sie haben vorab die Möglichkeit, sich auf diese Zugangsprüfung vorzubereiten. Informationen zu den Prüfungsfächern entsprechend des gewählten Studiengangs für  beruflich Qualifizierte finden Sie in folgender Tabelle.
Auf den Webseiten des Studienkollegs können Sie sich Musterprüfungen ansehen. Regelmäßige Beratungen ab dem 28.01.2013 zu den einzelnen Prüfungsfächern können Sie im Studienkolleg wahrnehmen.

Eine Hochschulzugangsberechtigung erhält auch, wer eine berufliche Ausbildung im Ausland nachweist, die den Punkten der Gruppe 2 entsprechen.

Gruppe 4

Wer aufgrund der beruflichen Qualifikation mindestens ein Jahr in einem anderen Bundesland erfolgreich studiert hat, kann für den gleichen Studiengang oder einen Studiengang mit im Wesentlichen gleichen Inhalt eine Studienplatzbewerbung für das höhere Fachsemester beantragen. Die Gleichwertigkeit des Studiengangs und auch die Einstufung in das entsprechende Fachsemester beantragen Sie nach Erhalt des Zulassungsbescheides in den zuständigen Fachbereichen. Wer auf Grundlage seiner beruflichen Qualifikation im Ausland studiert hat, muss sich bei Erfüllung der Kriterien (allgemeine HZB oder fachgebundene HZB) zum ersten Fachsemester bewerben.

Einzureichende Unterlagen und Nachweise zur Bewerbung

Bewerben Sie sich bitte für zulassungsbeschränkte Studiengänge online vom 01.06. - 15.07.2013 (Wintersemester, Ausschlussfrist)! Bitte beachten Sie die abweichenden Bewerbungsfristen für die Gruppe 3 und die Fristen in den Studiengängen Pharmazie und Veterinärmedizin über hochschulstart.

Beachten Sie bitte, dass Sie bei der Bewerbung von beruflich Qualifizierten mit dem Antrag auf Zulassung folgende Unterlagen in amtlich beglaubigter Form zusätzlich einreichen:

  • Tabellarischer Lebenslauf des beruflichen Werdegangs
  • Gruppe 1: Zeugnis Aufstiegsfortbildung oder Fachschulausbildung
  • Gruppe 2 u. 3: Zeugnis über abgeschlossene Berufsausbildung, inkl. Abschlussnote sowie
  • Zeugnis über eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit im erlernten Beruf
  • ggf. Schulzeugnis, aus dem für den gewählten Studiengang die notwendigen Sprachvoraussetzungen hervorgehen
  • ggf. Nachweis(e) wissenschaftlicher oder beruflicher Gründe für die Aufnahme eines grundständigen Studiums im 1. FS, wenn das 55. Lebensjahr vollendet wurde

Den Antrag auf Zulassung drucken Sie am Ende der Online-Bewerbung aus, unterschreiben ihn und senden ihn mit den o. g. Unterlagen an die angegebene Adresse.

Informationen zu besonderen Zugangsvoraussetzungen an der Freien Universität Berlin, z. B. welche Sprachvoraussetzungen in bestimmten Studiengängen notwendig sind, erfahren Sie hier.

Verlinkung zu den einzelnen Online-Bewerbungsformularen

  • Wenn Sie über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Gruppe 1), also über eine Aufstiegsfortbildung oder eine Fachschulausbildung verfügen, erhalten Sie alle weiteren Informationen zum Bewerbungsverfahren hier.
  • Wenn Sie über eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (Gruppe 2 und 3), also über eine mindestens zweijährige Berufsausbildung verfügen und im erlernten Beruf mindestens drei Jahre tätig waren, bewerben Sie sich bitte hier (Beachten Sie bitte als Bewerber/in der Gruppe 3 unbedingt die Termine für die Zugangsprüfung. Die Bewerbungsunterlagen sind bereits bis zum 11.06.2013 in der Studierendenverwaltung ab zu geben).
  • Beruflich Qualifizierte, die mindestens ein Jahr in einem anderen Bundesland erfolgreich studiert haben (Gruppe 4), bewerben sich für zulassungsbeschränkte Studiengänge über das Online-Bewerbungsformular zum höheren Fachsemester.

  • Wenn Sie sich über hochschulstart für die Studiengänge Pharmazie oder Veterinärmedizin bewerben wollen, erhalten Sie weitere Informationen hier.

Sofern im gewählten Studiengang keine Zulassungsbeschränkung besteht, füllen Sie bitte das Online-Formular sorgfältig aus. Im Anschluss wird ein Immatrikulationsantrag generiert, den Sie bitte unterschrieben inkl. der entsprechenden Nachweise der Studierendenverwaltung zusenden.

In zulassungsbeschränkten Studiengängen, außer in Pharmazie und Veterinärmedizin, stehen für beruflich Qualifizierte Bewerber/innen werden 8% der Studienplätze zur Verfügung, die in einer so genannten Vorabquote vergeben werden. Innerhalb dieser Studienplatzquote findet die Auswahl nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Note des Fort-/Schul-/Berufsausbildungszeugnisses) statt.

Wie Studienplätze Pharmazie und Veterinärmedizin 1. Fachsemester vergeben werden, können Sie hier nachlesen.

Die Bestimmungen anderer Bundesländer zum "Studieren ohne Abitur" sind einer Synopse der Kultusministerkonferenz (pdf-Datei) zu entnehmen.

Das Aufstiegsstipendium des Bundes unterstützt Berufserfahrene bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums: http://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html

Letzte Aktualisierung: 04.04.2013

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