Neben- und Gasthörer

1. Nebenhörer/innen

Studierende anderer Hochschulen, die an einzelnen Lehrveranstaltungen (max. 6 SWS) der Freien Universität Berlin teilnehmen möchten, können auf Antrag und mit Zustimmung des jeweiligen Lehrenden als Nebenhörer/innen registriert werden. Sie können nach Absprache Leistungsnachweise erwerben. Ein Anspruch auf Ablegung von Prüfungen besteht nicht. Nebenhörer/innen sind nicht Mitglieder/Studierende der Freien Universität Berlin, d.h. sie erhalten keinen Studierendenausweis und können kein Studenten-Visa beantragen.

Informationen und Anträge:
Studierendenverwaltung
Iltisstraße 1
14195 Berlin
Tel.: (030) 838-70000
Öffnungszeiten: Siehe FU Info-Service Studium
U-Bahnhof Dahlem Dorf (U3)

2. Gasthörer/innen

Gasthörer/innen haben keinen Studierendenstatus. Gasthörer/innen dürfen an einzelnen Lehrveranstaltungen teilnehmen, insofern sie das Einverständnis der Dozentin oder des Dozenten haben. Das Abitur ist dafür nicht Voraussetzung. Es besteht kein Anspruch für Gasthörer/innen, Leistungsnachweise zu erwerben. Auch die Teilnahme an studienbegleitenden Prüfungen sowie an Zwischen- und Abschlussprüfungen ist für Gasthörer nicht vorgesehen. Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig.
Es gibt zwei Möglichkeiten an der Freien Universität Berlin, den Status als Gasthörer/in zu erlangen:

2.1. GasthörerCard

Die Möglichkeiten, mit der GasthörerCard vom Lehrangebot der Freien Universität Berlin zu profitieren, sind sehr vielfältig. Jede/r an wissenschaftlicher und kultureller Bildung Interessierte kann dieses Angebot nutzen. Das Abitur wird nicht vorausgesetzt. Das semesterweise erscheinende GasthörerCard-Programm fasst das Angebot zusammen. Dabei gilt:

  • Die im GasthörerCard-Programm aufgeführten Lehrveranstaltungen stellen lediglich eine Auswahl (hauptsächlich aus den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften) dar und können ohne weitere Formalitäten besucht werden, da die Dozenten bereits vorab ihr Einverständnis gegeben haben.
  • Für eine persönliche Auswahl können Gasthörer/innen darüber hinaus das Angebot der Lehrveranstaltungen der Freien Universität Berlin in allen Disziplinen zugrunde legen, um ein ihren Interessen entsprechendes individuelles Lernprogramm zusammenzustellen. Eine Übersicht darüber gibt das zentrale Vorlesungsverzeichnis.
  • Voraussetzung für den Besuch einer Lehrveranstaltung ist die Zustimmung der/des Lehrenden. Dieses lässt sich am besten im Anschluss an die erste besuchte Veranstaltung einholen (ein mündliches Einverständnis ist im Rahmen des GasthörerCard-Programms ausreichend).
  • Die Anzahl der Lehrveranstaltungen ist im Rahmen des GasthörerCard-Angebots nicht begrenzt.
  • Das Programm der GasthörerCard enthält ein Exklusivangebot für Gasthörer/innen, der Schwerpunkt liegt im Bereich Kunstgeschichte (Angebot "Kunstgeschichte vor Ort", Zertifikat "Kunst im Kontext").
  • GasthörerCard-Nutzer/innen können nach mindestens viersemestrigen vertiefenden Studien in den Bereichen Ostasien, Vorderer Orient, Alte Geschichte sowie im Programm "Theologie im Dialog" ein Zertifikat erwerben.
  • Mit der GasthörerCard gibt es bis zu 50% Ermäßigung auf die Eintrittspreise verschiedener Berliner Kultureinrichtungen, und Sonderkonditionen beim Besuch von verschiedenen Einrichtungen der Freien Universität Berlin vom Botanischen Garten bis zum Hochschulsport.

Gültigkeit und Kosten der GasthörerCard:
Für das Wintersemester ist die GasthörerCard jeweils vom 1. Oktober bis zum 31. März des Folgejahres und für das Sommersemester vom 1. April bis zum 30. September eines Jahres gültig. Die GasthörerCard gibt es als GasthörerCard Classic (141,- € pro Semester) oder als GasthörerCard Art (198,- € pro Semester). Wer die GasthörerCard abonnieren möchte, erhält sie zu günstigeren Konditionen, die GasthörerCard Classic kostet dann 121,- €, die GasthörerCard Art 181,- €.

Aufgrund des Bewilligungsbescheids des Arbeitsamts bzw. des Wohngeldbescheides oder vergleichbaren Bescheinigungen kann eine Ermäßigung von 50% gewährt werden.

Informationen und Programm:
www.fu-berlin.de/gasthoerercard/
oder
Freie Universität Berlin
Weiterbildungszentrum
Otto-von-Simson-Str. 13-15
14195 Berlin
Tel.: (030) 838-51424
Fax: (030) 838-51396
E-Mail: gasthoererinfo@weiterbildung.fu-berlin.de

2.2. Registrierung als Gasthörer/in für bis zu zwei Lehrveranstaltungen

Natürlich können sich Gasthörer/innen weiterhin für einzelne Lehrveranstaltungen einschreiben lassen. In diesem Fall muss bereits vor Semesterstart entschieden werden, welche und wie viele Lehrveranstaltungen besucht werden. Dieses Verfahren ist nur günstiger als die GasthörerCard (siehe 2.1.), wenn lediglich eine bis zwei Lehrveranstaltungen besucht werden. Pro Semesterwochenstunde (SWS) entstehen Gebühren von 15,34 €. Eine Veranstaltung umfasst in der Regel 2 SWS (30,68 €). Das Limit bei dieser Form der Registrierung liegt bei maximal 6 SWS.

Das Anmeldeverfahren für die Registrierung einzelner Veranstaltungen als Gasthörer/in verläuft wie folgt:

  • Benötigt wird ein spezielles Registrierungsformular, das direkt im Weiterbildungszentrum angefordert werden kann.
  • Die ausgewählten Lehrveranstaltungen können – nach Absprache mit dem Dozenten – besucht werden, wenn er sein Einverständnis mit seiner Unterschrift auf dem Registrierformular bestätigt.
  • Auf der Grundlage des Formulars erfolgt die Registrierung im Weiterbildungszentrum der Freien Universität Berlin innerhalb eines bestimmten Zulassungszeitraums, der jeweils am Montag der zweiten Vorlesungswoche startet. Mit der Registrierung wird die Gasthörergebühr erhoben.

Informationen und Anträge:
Weiterbildungszentrum
Otto-von-Simson-Str. 13-15
14195 Berlin
Tel: (030) 838-51424
E-Mail: gasthoerercard@fu-berlin.de
Sprechzeiten:
Mo + Mi 10.00 12.00 und Mo + Do 14.00 – 16.00

 www.fu-berlin.de/gasthoerercard

Letzte Aktualisierung: 10.10.2012

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