Besondere Zugangsvoraussetzungen an der Freien Universität Berlin
Für einige grundständige und weiterführende Studienangebote gibt es besondere Zugangsvoraussetzungen. Dabei handelt es sich um bestimmte Sprachkenntnisse, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens an der Freien Universität Berlin nachgewiesen werden müssen.
Grundständiges Studienangebot/Bachelor
In den einzelnen Fachdarstellungen unter Studienangebot ist jeweils angegeben, ob und welche Sprachkenntnisse verlangt werden. Diese Angaben finden sich auch in der Broschüre: Von der Schule an die Freie Universität Berlin (pdf-Datei).
Für einige Studienangebote wird zu einem obligatorischen Sprachtest eingeladen. Die Einladungen werden zusammen mit den Zulassungsbescheiden (unter Vorbehalt) verschickt. Für Befreiungen von diesen Tests ist das Sprachenzentrum der Freien Universität Berlin zuständig. Auf dessen Seiten (siehe "Zulassungsprüfungen") kann man sich über die Sprachtests informieren und erfährt, welche Qualifikationen als Äquivalente zu den geforderten Tests oder Leistungsniveaus ggf. vom Sprachenzentrum anerkannt werden.
Für einige andere Studiengänge, bzw. -bestandteile werden Englischkenntnisse auf einem bestimmten Niveau verlangt. Diese können bei der Immatrikulation entweder durch die Vorlage von Schulzeugnissen oder von Zeugnissen über Sprachtests nachgewiesen werden.
Dabei entspricht das Niveau B1 GER fünf Jahren Englischunterricht in der Schule, als Äquivalente werden anerkannt:
- IELTS 4.5
- Cambridge Examinations:
Preliminary English Test (PET)
First Certificate (FCE)
Advanced (CAE)
Proficiency (CPE)
- TOEFL: Paper 450 oder Computer 130 oder Internet 60
Das Niveau B2 GER entspricht sieben Jahren Englischunterricht in der Schule, als Äquivalente werden anerkannt:
- IELTS 5.0
- Cambridge Examinations:
First Certificate (FCE)
Advanced (CAE)
Proficiency (CPE)
- TOEFL: Paper 500 oder Computer 170 oder Internet 80
Wenn die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben wurde, ist aus den Zeugnissen in der Regel nicht zu erkennen, wie viele Jahre Sprachunterricht absolviert wurden. Bewerberinnen und Bewerber reichen in dem Fall entweder eine Bescheinigung ihrer Schule über die Dauer des Unterrichts oder ein Sprachzeugnis ein. Bei Absolventen des Studienkollegs der Freien Universität Berlin ist auf dem Zeugnis das Niveau ausgewiesen, auf dem der Sprachunterricht erteilt wurde.
Bei Hochschulzugangsberechtigungen aus Australien, Großbritannien, Irland, Kanada, Neuseeland oder den USA oder einem dort abgeschlossenen Studium müssen keine weiteren Zeugnisse über Englischkenntnisse vorgelegt werden.
Die Nachweise bzw. Testergebnisse müssen erst zur Immatrikulation vorgelegt werden. Wer die Zugangsvoraussetzungen für seinen Studiengang oder Teilstudiengang nicht erfüllt oder diese nicht nachweist, kann nicht immatrikuliert werden.
Weiterführendes Studienangebot/Master
In den einzelnen Studiengangsdarstellungen unter Studienangebot ist bei den Zulassungsvoraussetzungen jeweils angegeben, ob und welche Sprachkenntnisse verlangt werden.
Die Sprachnachweise müssen grundsätzlich bereits zur Bewerbung vorliegen.
Informationen über die Niveaustufen des Europäischen Referenzrahmens für Fremdsprachen finden sich auf den Seiten des Sprachenzentrums der Freien Universität Berlin. Über die Gleichwertigkeit von Sprachzeugnissen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss gemäß der Vergabesatzung.
Englischkenntnisse können entweder durch die Vorlage von Schulzeugnissen oder von Zeugnissen über Sprachtests nachgewiesen werden.
Dabei entspricht das Niveau B1 GER fünf Jahren Englischunterricht in der Schule, als Äquivalente werden anerkannt:
- IELTS 4.5
- Cambridge Examinations:
Preliminary English Test (PET)
First Certificate (FCE)
Advanced (CAE)
Proficiency (CPE)
- TOEFL: Paper 450 oder Computer 130 oder Internet 60
Das Niveau B2 GER entspricht sieben Jahren Englischunterricht in der Schule, als Äquivalente werden anerkannt:
- IELTS 5.0
- Cambridge Examinations:
First Certificate (FCE)
Advanced (CAE)
Proficiency (CPE)
- TOEFL: Paper 500 oder Computer 170 oder Internet 80
Abgesehen von der DSH-Prüfung führt das Sprachenzentrum im Rahmen der Masterbewerbung keine Sprachprüfungen durch. Lediglich die Bewerberinnen und Bewerber für den Master Nordamerikastudien werden zu einem Englischtest eingeladen.
Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Universität oder gleichgestellten Einrichtung erworben haben, müssen für die meisten Master Deutschkenntnisse gemäß der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und -bewerber (DSH) an der Freien Universität Berlin nachweisen. Diese Sprachkenntnisse können auch durch Äquivalente (pdf) zur DSH belegt werden.



