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Bekomme ich für die Zeit im Ausland weiterhin BAföG?

Inlands-BAföG wird für die Zeit des Auslandsstudiums nicht gezahlt. Sie können Auslands-BAföG beim dafür zuständigen Amt beantragen, weitere Informationen hier. Die für die Beantragung notwendigen Bescheinigungen über den Auslandsaufenthalt erhalten Sie beim Erasmus+ International Credit Mobilty-Team. Wichtig für Inlands-BAföG-Empfänger ist, dass nach der Rückkehr aus dem Ausland ein neuer Antrag beim für die Inländische Hochschule zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden muss. Gut zu wissen, dass maximal ein Jahr im Ausland nicht auf die Regelstudienzeit in Deutschland angerechnet wird. Dadurch kann sich die Höchstdauer der BAföG-Förderung praktisch um ein Jahr verlängern.

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