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Dokumente

Alle Studierenden, die einen Erasmus+ -Studienaufenthalt im Ausland verbringen, müssen folgende Unterlagen/Dokumente einreichen. Diese Verpflichtung ergibt sich unmittelbar aus der Annahme des Erasmus+ -Studienplatzes.

Vor dem Auslandsaufenthalt:

Einzureichende Unterlagen

Termine/Fristen

Hinweise

Datenblatt (Word/PDF), aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

4 Wochen vor Aufenthalt

 

Learning Agreement (Word/PDF)(Kopie/Scan)

Vor dem Aufenthalt (Änderungen innerhalb von 4 Wochen nach Beginn des Auslandsstudiums)

Studierende müssen alle Unterschriften einholen (Studierende/r, Heimathochschule, Partnerhochschule). Nur vollständig ausgefüllte und vollständig unterschriebene LA's einreichen.

Grant Agreement / Zuschussvereinbarung (unterzeichnete Papierversion im Original)

 

die Zuschussvereinbarungen werden Ihnen kurz nach Auswahl per E-Mail zugeschickt


Während des Auslandsaufenthalts:

Einzureichende Unterlagen

Termine/Fristen

Hinweise

Ggf. Änderungen am Learning Agreement (Word/PDF)

(Kopie/Scan)

innerhalb von 4 Wochen nach Studienbeginn an der Partnerhochschule

Studierende müssen alle Unterschriften einholen (Studierende/r, Heimathochschule, Partnerhochschule). Nur vollständig ausgefüllte und vollständig unterschriebene LA's einreichen.

Ggf. Antrag auf Verlängerung des Auslandsstudiums stellen (nur in Ausnahmefällen möglich)

Spätestens 1 Monat vor dem ursprünglich geplanten Studienende an der Partnerhochschule

Verlängerung nur vom WiSe auf SoSe möglich.

Bescheinigung über Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeitraum (Confirmation) von der Partnerhochschule vor Ort ausstellen lassen

Ausstellung frühestens 2 Wochen vor Ihrem letzten tatsächlichen Prüfungs-/Studien/Aufenthaltstag

Angabe Ihres ersten und Ihres letzten Studientags (inkl. KaisersOrientierungstage und Prüfungen) bzw. Aufenthaltstags Tag genau. Original per Post an Erasmus+ International Credit Mobility-Team senden.


Nach dem Auslandsaufenthalt:

Einzureichende Unterlagen

Termine/Fristen

Hinweise

Bescheinigung über Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeitraum / Confirmation (Original)

Unmittelbar bei Beendigung des Aufenthalts, maximal 4 Wochen danach

Papierversion im Original mit Unterschrift und Stempel der Partnerhochschule einreichen.
Bescheinigungen, die zu früh ausgestellt wurden oder kein Ausstellungsdatum aufweisen, werden nicht akzeptiert.

Ausformulierter Erfahrungsbericht

Unmittelbar bei Beendigung des Auslandsaufenthalts, maximal 4 Wochen danach

Bericht ausgedruckt einreichen.

Immatrikulationsbescheinigung der FU Berlin (Kopie/Scan)

Unmittelbar bei Beendigung des Auslandsaufenthalts, maximal 4 Wochen danach

Für den gesamten Zeitraum des Auslandsaufenthalts, d.h. ggf. 2 Bescheinigungen (WiSe & SoSe)

Learning Agreement (Word/PDF)(Kopie/Scan)

Unmittelbar bei Beendigung des Auslandsaufenthalts, maximal 4 Wochen danach

Auskunft zu Anerkennung und Transcript of Records auf Seite 5 ausgefüllt und unterschrieben einreichen.

Online-Erfahrungsbericht über das Mobility Tool Plus

Unmittelbar bei Beendigung des Auslandsaufenthalts, maximal 4 Wochen danach

Nach Beendigung erhalten Sie per E-Mail eine automatische Aufforderung aus dem Mobility Tool Plus, den Bericht unter einem beigefügten Link auszufüllen und zu verschicken.

Transcript of Records (Kopie/Scan)

Unmittelbar nach Aushändigung von der Partnerhochschule

Wenn das Transcript direkt von der Partnerhochschule an das Erasmus-Team geschickt wird, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.


Hinweis:

Wenn zu den genannten Terminen weder die geforderten Unterlagen noch eine Rückmeldung vorliegen, werden Sie von der Auszahlung weiterer Raten ausgeschlossen und müssen den gesamten bereits gezahlten Mobilitätszuschuss zurückzahlen. Laut Erasmus+ Bestimmungen dürfen nur die Studierenden eine Förderung erhalten, die alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben.

Aufstockung Geringere Chancen

Studierende mit Geringeren Chancen können zusätzlich zur Förderrate je Land eine monatliche Pauschale in Höhe von 250 Euro (8,33 Euro/Tag) erhalten.

Zu Studierenden mit Geringeren Chancen zählen

  • Studierende mit Kind/ern,
  • Studierende mit Behinderung (ab GdB 20),
  • Studierende mit chronischer Erkrankung,
  • Studierende aus nicht-akademischem Elternhaus (beide Elternteile oder Bezugspersonen haben keinen Abschluss einer Hochschule oder Fachhochschule),
  • erwerbstätige Studierende (mind. 6 Monate fortlaufend beschäftigt vor Beginn des Auslandsaufenthalts, monatliches Nettogehalt über 450€ und unter 850€, Tätigkeit pausiert im Ausland).

Sollten mehrere Zielgruppenmerkmale zutreffen (beispielweise Erstakademiker/in und erwerbstätige/r Studierende/r): der Aufstockungsbetrag kann nur für ein Zielgruppenmerkmal gezahlt werden, ist also nicht kombinierbar.

Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Teilnehmende mit Kind/ern können Realkosten geltend machen.

Aufstockungsbetrag Nachhaltiges Reisen (Green Travel)

Für die Nutzung von nachhaltigen, emissionsarmen Transportmitteln für den Hauptteil der Anreise ins/Abreise aus dem Ausland (Zug, Bus, Fahrgemeinschaften, Fahrrad) kann zusätzlich zur Förderrate je Land eine einmalige Pauschale in Höhe von 50 Euro gezahlt werden.

Außerdem können Erasmus+ Teilnehmende, die aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln längere Zeit für die Reise benötigen, bis zu 4 zusätzliche Reisetage im Rahmen der individuellen Unterstützung Fördermittel erhalten (Förderrate je Land).

Erasmus+ Teilnehmende müssen ihre Förderfähigkeit durch belegende Dokumente nachweisen können. Sie müssen im Besitz folgender Nachweise sein:

  • Nachhaltiges Reisen/Green Travel: Reiseunterlagen (Fahrscheine, Bordkarten, Buchungsbestätigungen etc.)
  • Kind/er: Geburtsurkunde/n sowie Reiseunterlagen Kind/er
  • Behinderung/GdB: Schwerbehindertenausweis, Bescheid Landessozialamt
  • Chronische Erkrankung: ärztliches Attest, welches bestätigt, dass auf Grund der vorliegenden chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht
  • Erstakademiker*in: formlose Angaben zu den Bildungsabschlüssen der Eltern, ehrenwörtliche Erklärung der Eltern
  • Erwerbstätigkeit: Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen

Zahlungsmodalitäten

Grundlage für die Auszahlung des Mobilitätszuschusses ist das vom Erasmus+ Team Outgoings auszustellende Grant Agreement (Fördervereinbarung) im Original. Alle Erasmus-Studierenden bekommen dieses individuell per E-Mail zugestellt und erhalten darin Informationen über die Zahlungsmodalitäten des Mobilitätszuschusses sowie über die damit verbundenen Pflichten.

Die Auszahlung des Zuschusses durch das Erasmus+ Team Outgoing erfolgt im Allgemeinen in zwei Raten. Die Erasmus+ Studierenden erhalten innerhalb der ersten Wochen des Auslandsstudiums etwa 75% des voraussichtlichen, nach Ländergruppen gestaffelten Gesamtzuschusses als erste Rate.
Die Restsumme wird erst nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen (Learning Agreement, Erasmus+ Confirmation of Stay, Erfahrungsbericht, Immatrikulationsbescheinigungen, EU-Survey, Trancscript of Records) ausgezahlt. 

BAföG

BAföG-berechtigte Studierende müssen für den Erasmus-Aufenthalt an der Partnerhochschule einen Antrag auf Auslands-BAföG beim für das Gastland zuständigen BAföG-Amt stellen. Die Antragstellung sollte wegen relativ langer Bearbeitungszeiten frühzeitig erfolgen.

Online-Studienfachwahl-Assistenten der Freien Universität
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