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Muss ich die Semestergebühren an der FU zahlen, auch wenn ich ins Ausland gehe?

Sie müssen sich an der FU zu jedem Semester zurückmelden, welches Sie im Ausland verbringen werden, damit Sie weiterhin immatrikuliert bleiben. Für das Auslandssemester können Sie sich bei der Studierendenverwaltung beurlauben lassen. Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester, sondern nur als Hochschulsemester. Dann wird Ihnen ggf. der Sozialbeitrag für das Studierendenwerk erstattet (ca. 54€). Auch die Erstattung der Semesterticketgebühren ist möglich, siehe dazu nächste Frage. Für weitere Informationen siehe: https://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/rueckmeldung/urlaubssemester/index.html

 

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