Zweitstudium

Von einem Zweitstudium spricht man, wenn auf einen ersten Hochschulabschluss, der an einer Hochschule innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein oder Norwegen erworben wurde, ein zweites grundständiges Studium folgen soll. Studiengänge, die speziell als postgraduale Aufbau-, Zusatz-, Ergänzungs- oder Weiterbildungsstudien konzipiert sind, fallen nicht unter die Kategorie "Zweitstudium". Bachelor-Absolventen, die sich für einen Master-Studiengang bewerben, sind deshalb auch keine Zweitstudienbewerber.

Für ein Zweitstudium gibt es in der Regel keine Förderungsmöglichkeiten. Spezielle Gebühren für Zweitstudienbewerber werden bisher nicht erhoben.

Wer sich an der Freien Universität Berlin für ein Zweitstudium eingeschrieben hat, muss nach der zurzeit geltenden Satzung für Studienangelegenheiten und den Richtlinien zur Prüfungsberatung und Abschlussberatung (siehe unter Studien- und Prüfungsordnungen, Richtlinien, Satzungen) bei der Rückmeldung zum 3. Fachsemester für jeden (Teil-) Studiengang die Teilnahme an einer Prüfungsberatung bei einem vom jeweiligen Institut dafür benannten Hochschullehrer nachweisen. Dabei sind die seit dem ersten Hochschulabschluss erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen und eine Begründung für die Notwendigkeit einer weiteren Immatrikulation vorzulegen.


Zulassung zum Zweitstudium in NC-Fächern

An der Freien Universität konkurrieren Zweitstudienbewerber für Erstsemesterplätze in NC-Fächern bei der Zulassung nicht mit Abiturienten, sondern nur mit anderen Zweitstudienbewerbern um eine Quote von zurzeit 3% der Studienplätze. Maßgeblich sind dabei weder Abiturzeugnis noch Wartezeiten, sondern nur das Prüfungsergebnis des Erststudiums und die Gründe für das Zweitstudium. Für beide Kriterien gibt es Punkte, die zu einer Messzahl addiert werden. Bei wissenschaftlichen Gründen für das Zweitstudium (Fallgruppe 2) kann die FU Berlin zu einem Gutachtergespräch mit Fachprofessoren einladen.

1. Prüfungsergebnis des Erststudiums (1–4 Punkte)

Note ausgezeichnet und sehr gut = 4 Punkte,
Note gut und voll befriedigend = 3 Punkte,
Note befriedigend  = 2 Punkte,
Note ausreichend o. nicht nachgewiesen = 1 Punkt,

2. Gründe für das Zweitstudium

  • Fallgruppe 1: Zwingende berufliche Gründe
    - Ein Beruf wird angestrebt, der zwei abgeschlossene Studiengänge zwingend erfordert: 9 Punkte
  • Fallgruppe 2: Wissenschaftliche Gründe
    - Die wissenschaftlichen Gründe sind gewichtig und durch den wissenschaftlichen Werdegang belegt: 7 Punkte
    - Die wissenschaftlichen Gründe sind von besonderem Gewicht und durch Leistungen belegt: 9 Punkte
    - Die Gründe sind von überragender wissenschaftlicher Bedeutung, durch hervorragende Leistungen belegt und von besonderem allgemeinem Interesse: 11 Punkte
  • Fallgruppe 3: Besondere berufliche Gründe
    - Die berufliche Situation wird dadurch erheblich verbessert, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt: 7 Punkte
  • Fallgruppe 4: Sonstige berufliche Gründe
    - Obwohl das weitere Studium keine sinnvolle Ergänzung darstellt, wird die berufliche Situation durch das Zweitstudium aus sonstigen Gründen erheblich verbessert: 4 Punkte
  • Fallgruppe 5: Sonstige Gründe: 1 Punkt

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Bewerbung

Bei Unsicherheiten hinsichtlich der zutreffenden Bewerbungsadresse bitte den Bereich Bewerbung und Zulassung kontaktieren!

Bewerbungschluss für die Freie Universität Berlin bzw. uni-assist:
für das Wintersemester: 15. Juli, 24 Uhr
für das Sommersemester: 15. Januar, 24 Uhr


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Stand 04.05.2012

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