Fachwechsel
- Was gilt als Fachwechsel?
- Wechsel in höhere Semester
- Wechsel in Kombinations-Bachelor-Studiengängen
- Fachgebundene Einschränkungen des Wechsels
- Kein Fachwechsel vor der Prüfungsberatung
- Vorsicht vor möglichen Konsequenzen des Wechsels
Was gilt als Fachwechsel?
Der Begriff "Fachwechsel" steht für Veränderungen, die FU-Studierende oder Hochschulwechsler an die Freie Universität Berlin an ihrem Studiengang vornehmen. Damit ist sowohl der Wechsel des Studienfachs als auch des Abschlussziels (z.B. vom Diplom zum Bachelor) gemeint.
Ein Wechsel ist nur nach erfolgreicher Bewerbung für den neuen Studiengang, bzw. Teilstudiengang möglich. Für die Bewerbung braucht man sich nicht zu exmatrikulieren. Studierende der Freien Universität stellen nach Erhalt des Zulassungsbescheids innerhalb der darin angegebenen Frist bei der Studierendenverwaltung einen Antrag auf Änderung des Studiengangs, Hochschulwechsler verwenden den Antrag auf Immatrikulation (siehe Formulare).
Für Studierende, die über einen Fachwechsel nachdenken, ist ein persönliches Beratungsgespräch über die Möglichkeiten und Alternativen sinnvoll. Die Allgemeine Studienberatung hilft gerne weiter.
Wechsel in höhere Semester
Wer in ein höheres Semester des neuen Studiengangs wechselt, muss mit dem Zulassungsbescheid und dem Antrag auf Änderung des Studiengangs eine Bescheinigung über die Anrechnung bisheriger Studienleistungen mit Semestereinstufung vorlegen. Die Anrechnungen und Einstufungen nimmt das fachlich zuständige Prüfungsbüro, bzw. die für den Studiengang beauftragte Person vor.
Wechsel in Kombinations-Bachelor-Studiengängen
Kernfachwechsel:
Für das neue Kernfach muss man sich fristgerecht bewerben. Informationen zum Auswahlverfahren zum 1. Fachsemester findet man hier.
Modulangebotswechsel:
Die Bewerbung muss fristgerecht erfolgen. Dabei werden derzeit 80% der freien Plätze für Modulangebote zum 1. Fachsemester nach Durchschnittsnote und 20% nach Wartezeit vergeben.
Informationen zur Zulassung in höhere Fachsemester finden sich unter "Hochschulwechsel in höhere Semester".
Fachgebundene Einschränkungen des Wechsels
Wer sein Studium mit fachgebundener Hochschulreife oder fachgebundener Studienberechtigung begonnen hat und deshalb nur ein bestimmtes Fach oder Fächerspektrum studieren darf, bleibt daran auch bei fortgeschrittenem Studium gebunden. Eine bestandene Zwischenprüfung vermittelt nicht die allgemeine Hochschulreife und berechtigt nicht zu einem Wechsel außerhalb des Fächerspektrums. Erst mit erfolgreichem Studienabschluss erwirbt man die allgemeine Hochschulreife.
Kein Fachwechsel vor der Prüfungsberatung
Wenn die Studierendenverwaltung aufgefordert hat, vor der Rückmeldung an einer Prüfungs- oder Abschlussberatung teilzunehmen, enthebt einen weder ein Antrag auf Wechsel des Studiengangs noch ein Antrag auf Beurlaubung dieser Pflicht.
Vorsicht vor möglichen Konsequenzen des Wechsels
Wer Förderung nach dem BAföG bezieht oder später beantragen will, muss alle Änderungen dem BAföG-Amt mitteilen. Das gilt auch für noch nicht geförderte frühere Semester, denn diese werden vom BAföG-Amt rückwirkend auf die Förderungshöchstdauer angerechnet (außer Urlaubssemester). BAföG-geförderte Bachelor-Studierende sollten sich daher beim BAföG-Amt unbedingt vor dem angestrebten Wechsel nach möglichen Konsequenzen erkundigen.
Studierende mit Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke, die jede Änderung ihres Studiengangs der Ausländerbehörde mitteilen müssen, sollten sich vor dem Wechsel beim Bereich Bewerbung und Immatrikulation international der Freien Universität Berlin beraten lassen.



