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Deutschkenntnisse

Für deutschsprachige weiterbildende Masterstudiengänge sind Kenntnisse der deutschen Sprache auf einem bestimmten Niveau erforderlich. Wenn der Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule erworben wurde, müssen die erforderlichen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.

Zugangsvoraussetzung für die deutschsprachigen weiterbildenden Masterstudiengänge ist der Nachweis des Bestehens der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit DSH 2 oder der Nachweis eines Äquivalents gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Bewerberinnen oder Bewerber an der Freien Universität Berlin.

Sollten Sie die DSH 2 oder ein Äquivalent noch nicht erreicht haben, ist zur Bewerbung ein Mindestniveau an Deutschkenntnissen anhand der folgenden Zeugnisse nachzuweisen:

  • benotetes Zeugnis/Zertifikat C1 GER einer Sprachenschule 
  • TestDaF mit mindestens Niveau 4 in zwei Teilprüfungen und Niveau 3 in zwei Teilprüfungen (z. B. 4/4/3/3)
  • Einstufungstest, der das Niveau C1 GER bescheinigt
  • DSH 1

Im Fall einer Zulassung erhalten Sie zusammen mit dem Zulassungsbescheid eine Einladung zur DSH.

Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, das entsprechende Deutschzeugnis (DSH 2 oder Äquivalent) schon mit der Bewerbung für den Masterstudiengang nachzuweisen!

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