
Wahlen
Die wählbaren Gremien
Das StuPa wählt die AStA-Referent/innen sowie die Mitglieder von Ausschüssen und beschließt über den Haushalt der Studierendenschaft. Die FSR vertreten die besonderen Interessen der Studierenden am jeweiligen Fachbereich/Zentralinstitut und führen z.B. Erstsemesterbetreuung, studentische Studien- und weitere Beratungen durch.
Wahlen zum Studierendenparlament und zu den Fachschaftsräten an der FU Berlin
Art der Wahl: personalisierte Verhältniswahl (StuPa / FSR) bzw. Mehrheitswahl (FSR); aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle an der FU Berlin (StuPa) bzw. dem jeweiligen FB / ZI (FSR) immatrikulierten Studierenden.
07. Oktober 2011: Tag der Wahlbekanntmachung
24. November bis 07. Dezember 2011: Auslage des Verzeichnisses der Wahlberechtigten (Wähler/innen/verzeichnis / WVZ)
Die Wähler/innen/verzeichnisse liegen während dieser Zeit zur Einsichtnahme beim Studentischen Wahlvorstand in Raum K 29/ 105 der Rost- und Silberlaube (Bürozeiten: 24. November bis 07. Dezember, 12.00 - 14.00 Uhr; 07. Dezember, 12.00 - 15.00 Uhr) und beim AStA (Bürozeiten wochentags 10 - 18 Uhr) aus. Die Frist für Einsprüche gegen das WVZ endet am 07. Dezember 2011 um 15.00 Uhr.
Eine Vorlage für einen Einspruch könnt ihr euch hier im .pdf-Format herunterladen. Dafür muss jedoch nicht zwingend diese Vorlage verwendet werden.
07. Dezember 2011, 15.00 Uhr: Ablauf der Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen
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Ein Vorschlag für die Wahlen zum Studierendenparlament muss mindestens 5 Bewerber/innen enthalten. Er bedarf der Unterstützung von mindestens 20 Wahlberechtigten.
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Ein Vorschlag für die Wahlen zu den Fachschaftsräten muss mindestens 3 Bewerber/innen enthalten. Er bedarf der Unterstützung von mindestens 10 Wahlberechtigten.
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Die Zustimmungserklärungen der Bewerber/innen gelten gleichzeitig als Unterstützung für den Wahlvorschlag.
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Jede/r Bewerber/in kann sich zur Wahl nur auf jeweils einem Wahlvorschlag bewerben; jede/r Unterstützer/in kann nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Andernfalls gilt keine der Kandidaturen bzw. Unterstützungserklärungen. Unterstützt ein/e Kandidat/in einen anderen Wahlvorschlag als den der eigenen Kandidatur, so bleibt die Kandidatur bestehen, aber beide Unterstützungen werden ungültig.
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Freiwillig beigefügte Immatrikulationsnachweise von Kandidat/innen bzw. Unterstützer/innen gelten als vorsorglicher Einspruch gegen das WVZ.
Wahlvorschlagsformulare:
Ausgabe: Durch den StudWV, persönlich oder hier unter dem Menüpunkt "Kandidatur". Erhältlich auch beim AStA.
Abgabe: Persönlich beim Studentischen Wahlvorstand.
Wahlvorschläge sind ausschließlich auf den vom StudWV auszugebenden Formularen einzureichen. Die den Wahlvorschlag abgebende Person muss sich bei der Abgabe ausweisen können. Die Wahlvorschläge sind LESERLICH in Druckbuchstaben auszufüllen!
Andere Einreichungsformen sind ungültig!
12. Dezember 2011: Bekanntmachung der Entscheidungen des StudWV über Zulassung bzw. Ablehnung von Bewerber/inne/n und/oder Listen zur Kandidatur. Diese Bekanntmachung könnt ihr hier unter dem Menüpunkt "Zulassung" herunterladen.
14. Dezember 2011, 15 Uhr: Ablauf der Frist für Einsprüche gegen die Entscheidungen des StudWV über Zulassung und Ablehnung von Bewerber/inne/n und Listen zur Kandidatur.
Eine Vorlage für einen Einspruch könnt ihr euch hier im .pdf-Format herunterladen. Dafür muss jedoch nicht zwingend diese Vorlage verwendet werden.
10. bis 12. Januar 2012: Wahltage (Ort und Öffnungszeiten der Wahllokale sind unter dem Menüpunkt "Stimmabgabe" einzusehen.)
Urnenwahl: Diese ist für alle wahlberechtigten Studierenden in dem ihrem Fachbereich/ Zentralinstitut zugeordneten Wahllokal möglich.
Briefwahl: Für die Wahlen zum Studierendenparlament ist diese Form der Stimmabgabe in jedem Wahllokal möglich. Für die Wahlen zu den Fachschaftsräten ist die Briefwahl nur in den beiden Wahllokalen in der Habelschwerdter Allee (Silberlaube, vor der Mensa II und vor der Bibliothek der Erziehungswissenschaften) möglich.
14. Januar 2012, ca.12 Uhr: Beginn der öffentlichen Stimmenauszählung, Raum KL 29/111
Der Zeitpunkt der Feststellung des vorläufigen Ergebnisses der Stimmenauszählung steht noch nicht fest. Die Frist zum Einspruch gegen das vorläufige Ergebnis endet 3 Tage nach dessen Bekanntgabe.
