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Krankmeldung

Was muss ich beachten, wenn ich krank werde?

Wenn ihr durch Krankheit oder einen Arbeitsunfall arbeitsunfähig seid, so müsst Ihr das umgehend zusammen mit der voraussichtlichen Dauer eurer Arbeitsunfähigkeit der Dienststelle mitteilen. Solltet ihr länger als 3 Tage krank sein, müsst Ihr der Personalstelle ein ärztliches Attest vorlegen. Eure Vorgesetzten haben kein Recht, den genauen Krankheitsgrund zu erfahren.

Im Krankheitsfall bekommt Ihr eurer Gehalt bis zu 10 Wochen weiter gezahlt, ohne dass sich dadurch euer Urlaubsanspruch verringern würde. Nicht gezahlt wird bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger eigener Verursachung der Krankheit/des Unfalls. Wird die Arbeit wieder aufgenommen, muss möglichst am gleichen Tag eine schriftliche Gesundmeldung an die Personalstelle durch die jeweilige Dienststelle erfolgen.

Werdet Ihr innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehrfach krank und übersteigen die Krankheitszeiträume zusammengerechnet eine Dauer von sechs Wochen, fragt die Personalstelle bei der jeweiligen Krankenkasse nach, ob die Krankheitszeiten auf dieselbe Krankheitsursache zurückzuführen sind. Bestätigt dies die Krankenkasse, so werden Eure Krankheitszeiten zusammengezählt und die Vergütungszahlung auf sechs Wochen beschränkt. Nach dieser Zeit erhaltet ihr kein Gehalt mehr. Da in der Regel in der studentischen Krankenversicherung kein Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt wird, steht ihr möglicherweise ohne Einkommen da. Klärt am besten mit eurer Krankenkasse, ob ihr euch möglicherweise durch ein Urlaubssemester voll krankenversichert und dadurch Anspruch auf Krankengeld erhaltet. Manche Krankenkassen bieten auch die Möglichkeit an, durch einen Zusatztarif einen Anspruch auf Krankengeld als studentischer Versicherter zu erhalten.

Wenn ihr kranke Kinder unter zwölf Jahren versorgen müsst, könnt ihr euch pro Kalenderjahr für bis zu vier Arbeitstage (nicht Wochentage!) freistellen lassen.