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Einstellungsvoraussetzungen

Wer kann als studentische Hilfskraft tätig sein?

Studierende aller deutscher Hochschulen können als studentische Hilfskräfte an ihrer oder einer anderen Hochschule beschäftigt werden. Promotionsstudierende können nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts nicht als studentische Hilfskräfte beschäftigt werden.

Für die Durchführung von Tutorien kann der Abschluss eines bestimmten Fachsemesters oder Moduls zur Voraussetzung gemacht werden.