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18. Was muss man tun, wenn man Erfinder / Erfinderin bleiben will?

Das Erfinderpersönlichkeitsrecht ist nicht übertragbar. Der Erfinder oder die Erfinderin ist und bleibt der Erfinder/die Erfinderin und wird überall namentlich als Erfinder/Erfinderin benannt (Anmeldung, Patentschrift etc). Er oder sie darf damit werben, auch wenn die Hochschule der sog. "Anmelder" des Patents ist.

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