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ERP-Kapital

Das ERP-Kapital für Gründungen dient der Aufstockung des Eigenkapitals für junge Gründer.

Zielgruppen

  • natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland oder in Mitgliedsstaaten der EU und der EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz)
  • Personen aus anderen Staaten, wenn eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit vorliegt

Finanzierungsbedingungen

  • Gründung eines Unternehmens oder einer freiberuflichen Existenz
  • Festigungsmaßnahmen innerhalb von 2 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
  • ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifizierung
  • Verfügung über ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit, Geschäftsführungsbefugnis mit mindestens 10% Anteil am Geschäft
  • Investoren aus Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft werden nicht gefördert
  • das Unternehmen muss ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sein
  • Sicherheit: persönliche Haftung des Antragstellers oder dessen Ehepartners

Finanzierungskonditionen

  • eingesetzte Eigenmittel sollen 15 % der förderfähigen Investitionen nicht unterschreiten
  • Aufstockung mit dem ERP-Kapital für Gründung bis auf 40 % der förderfähigen Investitionen (Grundstücke, Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Kaufpreis eines Unternehmens oder Geschäftsanteils, Markterschließung)
  • Nachrangsdarlehen bis zu 500.000 €
  • Laufzeit 15 Jahre
  • Tilgungsfreie Zeit 7 Jahre
  • Der Zinssatz wird aus dem ERP-Sondervermögen subventioniert

Weitere Informationen:
KfW Mittelstandsbank

 

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