ERP-Kapital
Das ERP-Kapital für Gründungen dient der Aufstockung des Eigenkapitals für junge Gründer.
Zielgruppen
- natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland oder in Mitgliedsstaaten der EU und der EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz)
- Personen aus anderen Staaten, wenn eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit vorliegt
Finanzierungsbedingungen
- Gründung eines Unternehmens oder einer freiberuflichen Existenz
- Festigungsmaßnahmen innerhalb von 2 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifizierung
- Verfügung über ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit, Geschäftsführungsbefugnis mit mindestens 10% Anteil am Geschäft
- Investoren aus Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft werden nicht gefördert
- das Unternehmen muss ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sein
- Sicherheit: persönliche Haftung des Antragstellers oder dessen Ehepartners
Finanzierungskonditionen
- eingesetzte Eigenmittel sollen 15 % der förderfähigen Investitionen nicht unterschreiten
- Aufstockung mit dem ERP-Kapital für Gründung bis auf 40 % der förderfähigen Investitionen (Grundstücke, Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Kaufpreis eines Unternehmens oder Geschäftsanteils, Markterschließung)
- Nachrangsdarlehen bis zu 500.000 €
- Laufzeit 15 Jahre
- Tilgungsfreie Zeit 7 Jahre
- Der Zinssatz wird aus dem ERP-Sondervermögen subventioniert
Weitere Informationen:
KfW Mittelstandsbank