Zuschüsse und Darlehen für innovative Ideen

Mit dem Programm ProFIT verfolgt die Investitionsbank Berlin das Ziel, die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsintensität der Berliner Wirtschaft – insbesondere in den innovationspolitischen Clustern – zu erhöhen. Besonders angestrebt werden Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und der damit einhergehende Technologietransfer, um die wirtschaftliche Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in Berlin zu stärken und zu beschleunigen.  Zuwendungsfähig sind Einzel- und Verbundprojekte in den nachfolgenden Phasen eines Innovationsprozesses:

  • Phase der industriellen Forschung
  • Phase der experimentellen Entwicklung
  • Phase des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung

Innerhalb von Verbundprojekten werden Verbünde und Komplexe Verbünde unterschieden. Verbünde bestehen aus mindestens zwei Partnern. Komplexe Verbünde müssen aus mindestens vier Partnern mit mindestens zwei Forschungseinrichtungen bestehen und die Leitlinie des Technologie- und Innovationsrates (TIR)4 erfüllen.

Zielgruppe

  • Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Berlin
  • universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Förderbedingungen

  • Vorhabensdurchführung ohne Förderung wäre nicht oder nur mit einem erheblichen Zeitverlust zu realisieren
  • Vorhaben erscheint technisch machbar, ist innovativ und befindet sich in der Phase
  1. der industriellen Forschung
  2. der experimentellen Entwicklung
  3. des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung
  • Vorhaben wird in Berlin durchgeführt und die wirtschaftliche Verwertung erfolgt überwiegend aus Berlin. Förderfähig sind unter anderem:
  1. Personaleinzelkosten
  2. Gemeinkosten mit einem pauschalen Zuschlagsatz von 90% bei Vorhaben der Forschungseinrichtungen
  3. Kosten für projektbezogene Fremdleistungen von bis zu 50% der gesamten förderfähigen Ausgaben
  4. bei angeschafften oder installierten Anlagen und Geräten der Wertverlust innerhalb der Projektlaufzeit
  5. Kosten für Schutzrechtserstanmeldungen
  6. Kosten für projektbezogene Nutzung von Anlagen und Geräten, Materialausgaben, Kommunikationskosten

Förderkonditionen

  • Förderung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und zinsverbilligten Darlehen gewährt
  • Die Zuwendung wird zweckgebunden in Form einer Projektförderung grundsätzlich im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt
  • als Zuschuss in der Phase der industriellen Forschung und nur für Forschungseinrichtungen und Nicht-KMU in der Phase der experimentellen Entwicklung
  • als Darlehen vorrangig für KMU in den Phasen der experimentellen Entwicklung und des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung
  • Die Förderung durch Zuschüsse ist auf insgesamt 400.000 EUR je Projekt bzw. Projektpartner begrenzt. Dies betrifft nicht Komplexe Verbünde.
  • Darlehen ist grundsätzlich auf insgesamt 3.000.000 € begrenzt bzw. bis zu 80 % der förderfähigen Kosten
  • Die Darlehenslaufzeit beträgt maximal 8 Jahre

Weitere Informationen:
Investitionsbank Berlin


Ansprechpartnerin:
Aneta Bärwolf
Telefon: (030) 838-736 34
Email: aneta.baerwolf@fu-berlin.de

Stand 20.03.2012

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