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Interne Fremdsprachenprüfungen an der Freien Universität

Betriebsinterne Fremdsprachenprüfungen für Beschäftigte, die diese als Nachweis für eine entsprechende Eingruppierung benötigen, finden im Weiterbildungszentrum statt.

Auf folgendes Verfahren haben wir uns mit dem Weiterbildungszentrum geeinigt:

  • Im Weiterbildungszentrum können auf Anfrage Tests in Englisch abgenommen werden.

  • Die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter vereinbart nach Absprache mit der Personalstelle mit dem Weiterbildungszentrum einen Termin für ihren Sprachentest.

  • Der Test besteht aus der Übersetzung eines auf den FU-Betrieb bezogenen Geschäftsbriefs von max. 20 Zeilen und einem kurzen Diktat in der entsprechenden Sprache (etwa 250 Wörter).

  • Der zu übersetzende Text liegt in deutscher Sprache vor und soll in die Fremdsprache übertragen werden.

  • Bei dem Test kann ein Lexikon benutzt werden. Es wird der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter freigestellt, ein eigenes Lexikon (Fremdsprachliches Wörterbuch) mitzubringen.

  • Für den Fremdsprachentest stehen max. 2 Stunden Zeit zur Verfügung.

  • Für den Test wird vom Weiterbildungszentrum ein Raum zur Verfügung gestellt, in dem möglichst ungestört gearbeitet werden kann. In diesem Raum wird ein PC mit den erforderlichen Programmen zur Verfügung gestellt.

  • Nach Beendigung des Fremdsprachentests werden die Prüfungsunterlagen von der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter abgegeben. Es erfolgt eine Beurteilung durch die vom Weiterbildungszentrum beauftragten Prüferin, bzw. den Prüfer.

  • Das Ergebnis wird der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter und der Personalstelle mitgeteilt. Sie erhalten einen schriftlichen Nachweis ihrer Fremdsprachenkenntnisse. Die Prüfungsarbeit verbleibt im Weiterbildungszentrum; sie kann dort eingesehen werden.

  • Bei Nichtbestehen kann die Prüfung wiederholt werden.

Ansprechpartner finden Sie im Weiterbildungszentrum.