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Telearbeit - ein Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und persönlichen Bedürfnissen

Im Begriff Telearbeit drückt sich durch den Wortbestand "Tele” aus, dass hier “von fern” gearbeitet wird, und zwar unter Einsatz von Telekommunikation.
Es gibt verschiedene Formen von Telearbeit, es soll hier nur die Rede sein von der sog. “Alternierenden Telearbeit”, die auch in der Freien Universität praktiziert wird.
Alternierende Telearbeit bedeutet, dass die Arbeit teilweise zu Hause und teilweise am betrieblichen Arbeitsplatz verrichtet wird.

Zunächst waren es nur wenige Beschäftigte, die zur Vereinbarkeit der Kinderbetreuung und der Arbeit eine individuelle Vereinbarung zur Telearbeit abgeschlossen haben. An der Ausgestaltung war der Personalrat Dahlem beteiligt. Inzwischen gibt es auf der Grundlage der ersten Erfahrungen eine Dienstvereinbarung dazu.

In dieser Dienstvereinbarung ist folgendes geregelt:

  • Die Arbeit muss für Telearbeit geeignet ein, d. h. Zugriffe auf vertrauliche Daten von der häuslichen Arbeitsstätte müssen nicht erforderlich sein, ebenso kein Zugang zu zentral gelagerten, nicht digital zugänglichen Unterlagen. Das Arbeitsergebnis muss kontrollierbar sein.

  • Die Beschäftigten, die Telearbeit verrichten wollen, müssen der Dienststelle mindestens ein Jahr angehören und eine Arbeitszeit von mindestes 19 Wochenstunden haben.

  • Telearbeit wird immer nur befristet vereinbart.

  • Dienststelle und Beschäftigte können die Telearbeit vorzeitig beenden.

  • Die Arbeitszeit am häuslichen Arbeitsplatz muss dokumentiert werden, gesetzliche und tarifliche Bestimmungen sind zu beachten. Die Verteilung zwischen häuslicher Arbeitsstätte und Dienststelle wird in einer Vereinbarung festgelegt.

  • Eine maschinelle Leistungs- und Verhaltenskontrolle ist ausgeschlossen.

  • Eine Aufwandserstattung, insbesondere für Energiekosten, wird von der Dienststelle gezahlt.

  • Die Beschäftigten müssen dafür Sorge tragen, dass dienstliche und vertrauliche Unterlagen und Daten zu Hause nicht von Unbefugten eingesehen werden.

Inzwischen machen mehr Beschäftigte von der Möglichkeit der Telearbeit Gebrauch, aber sie ist noch nicht bestimmend für die Arbeit an der Freien Universität.

Wichtiger Hinweis:

Der Personalrat bestimmt bei der Einrichtung der einzelnen Telearbeitsplätze mit. Er erfährt aber nicht, wenn ein Antrag schon im Vorfeld abgelehnt oder nicht weiterverfolgt wird. Deshalb sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen haben oder Beratung brauchen!