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Gleitende Arbeitszeit

Schon seit 1989 gibt es an der Freien Universität eine Vereinbarung zur Gleitenden Arbeitszeit, 2004 wurde sie aktualisiert. Gab es  am Anfang noch heftige Diskussionen darüber, ist diese Arbeitszeitregelung inzwischen allgemein akzeptiert und beliebt.

Die Dienstvereinbarung wurde immer wieder der veränderten tariflichen Arbeitszeit angepasst. Bei der letzten Aktualisierung wurde eine Formulierung gefunden, die auch bei kommenden Veränderungen der Arbeitszeit gleich bleiben kann.

Im Vergleich zu der ersten Fassung ist die Regelung von Gleitzeit-Guthaben immer flexibler geworden, so kann man jetzt auch mehrere sog. "Gleittage" im Monat nehmen und Zeitgutschriften auch in Form von halben Tagen ausgleichen.

Eins hat sich allerdings noch nicht geändert: Die Form der Zeiterfassung. Sie erfolgt noch immer manuell durch die einzelnen Beschäftigten, entweder auf Papier oder in einer Excel-Tabelle, die von der Verwaltung zur Verfügung gestellt wird und auf den eigenen Rechner heruntergeladen werden kann. Diese Excel-Tabelle berücksichtigt bereits die unterschiedlichen Arbeitszeiten von Beamten/innen und Arbeitnehmer/innen,  Wochenenden und Feiertage und berechnet bei entsprechender Angabe der individuellen Soll-Arbeitszeit die Plus- und Minus-Zeiten.

Die Benutzung ist freiwillig!

Eine Einsichtnahme durch Vorgesetzte ist zulässig, darf aber nicht zur permanenten Kontrolle benutzt werden.

Die Dienstvereinbarung enthält auch Regelungen dazu, wie viele Stunden  Zeitgutschriften zulässig sind (möglichst nicht mehr als 25 im Monat, maximal 80 Stunden). Sammelt sich mehr Zeitgutschrift an, so soll mit dem Vorgesetzten über einen zeitnahen Ausgleich gesprochen werden.

Die Realität dürfte an der Freien Universität in vielen Fällen anders aussehen, aber zumindest können Zeitgutschriften  nicht verfallen! Allerdings sollte man sich vor einem Ausscheiden, möglichst auch vor einem internen Wechsel, um einen Ausgleich bemühen.