- Newsletter für Postdocs
- Rahmenbedingungen
- Welcome Center
- Familienbüro
- Forschungsförderung
- Qualifizierung & Weiterbildung
- Unternehmensgründung
- Netzwerke
Links zum Thema
Formalitäten und Rahmenbedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien Universität
Ob Haushalts- oder Drittmittelstelle, die Rechte und Pflichten eines Postdocs leiten sich aus den allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen, dem Tarifvertrag (TV-L FU), den Bestimmungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und des Berliner Hochschulgesetzes und gegebenenfalls den Zuwendungsrichtlinien und ab.
Für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zweckgebunden aus Drittmitteln beschäftigt werden, gilt grundsätzlich, dass sie keine Lehrverpflichtung haben - es sei denn, das Aufgabengebiet und/oder die Zuwendungsrichtlinie sehen eine Lehrverpflichtung vor.
Stipendiatinnen und Stipendiaten
Stipendiatinnen und Stipendiaten haben kein Beschäftigungsverhältnis. Insofern haben sie auch keine Rechte und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis. Diese ergeben sich - wenn überhaupt - aus den Vergaberichtlinien. Ein Stipendium ist eine besonders gezielte, zweckbestimmte Förderung, aus der keine weitergehenden Rechte und Pflichten abgeleitet werden können.
Entgelt, Arbeitszeiten, Höchstbeschäftigungsdauer
Die Personalstelle veröffentlicht ihre Informationen und Verfahren als "Rundschreiben" oder in "Personalblättern". Wichtige Informationen und Hinweise erhalten die Beschäftigten zuweilen auch mit den Entgelt- und Besoldungsnachweisen.
-
Tarifinformation Nr. 4 zur Überleitung in den Tarifvertrag der Länder (TV-L) (Personalblatt Nummer 07/2010, pdf)
Weitere Informationen finden Sie in den Personalblättern der Freien Universität.
