Springe direkt zu Inhalt

Foto- und Drehgenehmigung

Foto-, Film- und Videoaufnahmen innerhalb der Philologischen Bibliothek müssen schriftlich angemeldet und genehmigt werden.

Die schriftliche Genehmigung für die Aufnahmen ist den Mitarbeiter/-innen der Bibliothek beim Betreten der Bibliothek unaufgefordert sowie auf Verlangen erneut vorzulegen.

Für die Erteilung einer Genehmigung, Terminvereinbarung sowie Informationen über die entstehenden Kosten senden Sie bitte mindestens eine Woche vor dem gewünschten Termin einen Antrag per Email mit folgenden Angaben:

 

  • Inhalt und Motiv der geplanten Aufnahmen,
  • Grund für die Wahl der Philologischen Bibliothek,
  • Auftraggeber,
  • geplante Verwendung,
  • gewünschter Aufnahmetermin,
  • ungefähre Zeitdauer der Aufnahmen,
  • verwendete Technik,
  • Größe des Teams

 

an Presse und Kommunikation (PK) der Freien Universität Berlin:

presse@fu-berlin.de

Weiterhin bedarf jede Form der Veröffentlichung von Aufnahmen (z.B. im Internet, auch nichtkommerzieller Art) einer ausdrücklichen Genehmigung durch die Freie Universität Berlin (je nach Zuständigkeit: Presse und Kommunikation (PK) oder Technische Abteilung).

Bitte beachten Sie

Foto-, Film- und Videoaufnahmen werden nur in Ausnahmefällen und in der Regel außerhalb der Öffnungszeiten, d.h. Mo - Fr vor 9 und nach 22 Uhr, Sa/So vor 10 und nach 20 Uhr, genehmigt.

Jegliche Aufnahmen außerhalb der Öffnungszeiten werden durch den Wachschutz begleitet. Die hierbei entstehenden Kosten hat regelmäßig der Antragsteller zu tragen.

Die Verwendung von Blitzlicht, Stativ, Scheinwerfern sowie jede Art von Tonaufnahmen sind während der Öffnungszeiten grundsätzlich verboten.

Aufbauarbeiten für ausnahmsweise genehmigte Interviews, Filmszenen, Fotoaufnahmen etc. können nur außerhalb der Öffnungszeiten begonnen werden.

Eingriffe in den Bibliotheksbestand oder die Ausstattung von Arbeitsplätzen (z.B. Leeren von Regalen, Umstellen von Büchern, Abbauen von Terminals an Theken oder Benutzerplätzen) sind nicht gestattet.

Die Aufnahme von unbeteiligten Personen (z.B. Benutzer/-innen und Mitarbeiter/-innen der Bibliothek) ist nicht gestattet.