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Open-Access-Policy der Freien Universität Berlin

Die Open-Access-Policy der Freien Universität Berlin wurde am 05.05.2021 durch den Akademischen Senat verabschiedet.

1 Präambel

Die Freie Universität Berlin setzt sich für die Förderung von Open Access ein und legt großen Wert auf die hohe Qualität wissenschaftlicher Veröffentlichungen unter Einhaltung aller fachlichen Standards. Sie beteiligt sich aktiv an relevanten Open-Access-Initiativen und ist insbesondere den Zielsetzungen der Open-Access-Strategie für Berlin[1] verpflichtet. Gemeinsam mit den Verbundpartnern im Rahmen der Berlin University Alliance (BUA) fördert sie Offenheit und Transparenz in der Forschung und baut Services in den Bereichen Forschungsdatenmanagement und Open-Access-Veröffentlichungen weiter aus. Sie unterstützt ihre Hochschulangehörigen – Forschende, Lehrende und Studierende – in der Umsetzung der entsprechenden Grundsätze und Standards im Sinn der DFG-Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis,[2] der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Freien Universität Berlin,[3] der Forschungsdaten-Policy der Freien Universität Berlin,[4] der FAIR-Prinzipien für Forschungsdaten[5] und weiterer Empfehlungen im gesamten Forschungsprozess von der Datengewinnung bis zur Publikation von Forschungsergebnissen. Die freie und nachhaltige Verfügbarkeit von Forschungsergebnissen ermöglicht eine breite Rezeption, Sichtbarkeit und Transparenz in der Wissenschaft und entfaltet das Potenzial für eine umfassende Nachnutzung und Verbreitung in der Gesellschaft, wie es u. a. auch im Kontext von Open Science, Open Research und Open Scholarship formuliert wird.[6] Der Einsatz für den offenen Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen steht im Einklang mit der Wissenschafts- und Publikationsfreiheit, nach der die Wahl des Publikationsortes bei den Forschenden liegt.

2 Definition

Open Access steht für den weltweit freien digitalen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen ohne rechtliche, technische oder finanzielle Hürden. Nach der „Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities“ aus dem Jahr 2003 müssen Open-Access-Veröffentlichungen Folgendes erfüllen:

Die Urheber und die Rechteinhaber solcher Veröffentlichungen gewähren allen Nutzern unwiderruflich das freie, weltweite Zugangsrecht zu diesen Veröffentlichungen und erlauben ihnen, diese Veröffentlichungen – in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck – zu kopieren, zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird.[7]

Der ‚goldene‘ Weg des Open Access beschreibt die sofortige Verfügbarkeit bereits mit der Erstpublikation, der ‚grüne‘ Weg bezeichnet eine freie Verfügbarkeit durch Zweitpublikation.[8]

3 Geltungsbereich

Die vorliegende Open-Access-Policy richtet sich an alle Angehörigen der Freien Universität Berlin. Darüber hinaus gelten die bindenden Regelwerke der Freien Universität Berlin zum Datenschutz[9] und zur IT-Sicherheit [10].

4 Leitlinien

Im Rahmen ihres Engagements für den freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und als Unterzeichnerin der „Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities“ fordert die Freie Universität Berlin alle Universitätsangehörigen auf, die Ergebnisse ihrer Forschung nach dem OpenAccess-Prinzip ohne Zugriffsbeschränkungen digital zu veröffentlichen.

Das Präsidium und der Akademische Senat der Freien Universität Berlin fordern ihre Universitätsangehörigen nachdrücklich auf, ihre Forschungsergebnisse und wissenschaftlichen Arbeiten frei verfügbar zu machen und verabschieden folgende Leitlinien:

  1. Die Freie Universität Berlin empfiehlt allen Hochschulangehörigen, ihre Erstveröffentlichungen im Open Access unter offener Lizenz (vorzugsweise CC BY [11]) zu publizieren.
  2. Die Freie Universität Berlin ermutigt nachdrücklich alle Hochschulangehörigen, ihr Zweitveröffentlichungsrecht unbedingt wahrzunehmen und ihre Publikationen zusätzlich im Refubium,[12] dem institutionellen Repositorium der Freien Universität Berlin, oder in einem geeigneten, z. B. fachspezifischen OpenAccess-Repositorium zur Nutzung für Forschung und Lehre der Öffentlichkeit bereitzustellen.
  3. Die Freie Universität Berlin ermutigt alle Hochschulangehörigen nachdrücklich, beim Abschluss von Verlagsverträgen den Verlagen lediglich das einfache Nutzungsrecht einzuräumen. Sollte das nicht möglich sein, wird empfohlen, sich das Recht auf parallele Online-Veröffentlichung im Refubium ausdrücklich vorzubehalten.
  4. Die Universitätsbibliothek unterstützt Hochschulangehörige bei allen Fragen des wissenschaftlichen Publizierens im Open Access durch die Bereitstellung von Informationsmaterialien, Beratungsservices und Finanzierung (Publikationsfonds,[13] Förderung für Open-Access-Monografien und -Sammelbände [14] und weitere Finanzierungsangebote).
  5. Die Freie Universität Berlin unterstützt die Herausgabe eigener Open-Access-Zeitschriften und -Bücher, an denen Universitätsangehörige beteiligt sind. Dafür stellt die Universitätsbibliothek eine Infrastruktur (Open Journal Systems / OJS, Open Monograph Press / OMP)[15] und entsprechende Beratungsangebote bereit.
  6. Die Freie Universität Berlin ermutigt Hochschulangehörige, sich bei anerkannten Open-Access-Publikationsorganen in Herausgabe-, Redaktions- und Begutachtungsfunktionen zu engagieren.
  7. Eigenpublikationen der Freien Universität Berlin erscheinen, sofern dem keine rechtlichen Rahmenbedingungen entgegenstehen, unter einer offenen Lizenz (vorzugsweise CC BY).
  8. Die Freie Universität Berlin unterstützt den freien Zugang zu Forschungsdaten. Der Umgang mit Forschungsdaten und ihrer Publikation ist in der Forschungsdaten-Policy der Freien Universität Berlin[16] geregelt. Die Universitätsbibliothek unterstützt Forschende, Lehrende und Studierende bei deren Umsetzung.
  9. Die Freie Universität Berlin empfiehlt Hochschulangehörigen ausdrücklich die Verwendung des Autoren- und Kontributorenidentifiers ORCID (Open Researcher and Contributor iD),[17] der eine eindeutige Zuordnung zu Publikationen und Forschungsdaten gewährleistet.
  10.  Zur Umsetzung der Open-Access-Policy hat die Freie Universität Berlin eine/n Open-Access-Beauftragte/n ernannt. Zentrale Aufgaben zur Förderung von Open Access werden von der Universitätsbibliothek übernommen.

5 Gültigkeit

Die vorliegende Policy wurde am 05.05.2021 vom Akademischen Senat der Freien Universität Berlin verabschiedet und tritt umgehend in Kraft.

Diese Policy wird, koordiniert durch die Universitätsbibliothek, zweijährig durch die beteiligten Zentraleinrichtungen und Gremien auf ihre Aktualität überprüft, um sie an neuere Anforderungen, infrastrukturelle Entwicklungen und Bedarfe der Forschenden anzupassen.

Ansprechpartnerin für Fragen bezüglich der vorliegenden Policy ist die Universitätsbibliothek (open-access@fu-berlin.de).


Die am 05.05.2021 durch den Akademischen Senat verabschiedete Open-Access-Policy der Freien Universität Berlin ist im institutionellen Repositorium Refubium zugänglich:

Freie Universität Berlin. 2021. „Open-Access-Policy der Freien Universität Berlin“.
http://dx.doi.org/10.17169/refubium-30559

[dabei handelt es sich um die Aktualisierung der Open-Access-Policy der Freien Universität Berlin vom 23.07.2008 abrufbar unter http://dx.doi.org/10.17169/refubium-30750]


[1] Senat von Berlin. 2015. „Open-Access-Strategie für Berlin“. https://doi.org/10.17169/refubium-26319.

[2] Deutsche Forschungsgemeinschaft. 2019. „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Kodex)“. https://doi.org/10.5281/zenodo.3923602.

[3] Freie Universität Berlin. 2020. „Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (GWP-Satzung)“. Mitteilungen. Amtsblatt der Freien Universität Berlin 2020 (42). www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2020/ab422020.pdf.

[4] Freie Universität Berlin. 2021. „Forschungsdaten-Policy der Freien Universität Berlin“. https://doi.org/10.17169/refubium-30560.

[5] Die 2016 initiierten FAIR-Prinzipen findable, accessible, interoperable, reusable für das Management wissenschaftlicher Daten („FAIR Principles“. o. J. Zugegriffen 5. Mai 2021. www.go-fair.org/fair-principles/.) haben eine verbesserte Auffindbarkeit, Zugänglichkeit, Interoperabilität und Wiederverwendbarkeit digitaler Daten zum Ziel; vgl. Wilkinson, Mark D., Michel Dumontier, IJsbrand Jan Aalbersberg, Gabrielle Appleton, Myles Axton, Arie Baak, Niklas Blomberg, u. a. 2016. „The FAIR Guiding Principles for Scientific Data Management and Stewardship“. Scientific Data 3 (1): 160018. https://doi.org/10.1038/sdata.2016.18.

[6] Siehe z. B. die Definition des FOSTER-Verbundes („Open Science Definition | FOSTER“. o. J. Zugegriffen 5. Mai 2021. www.fosteropenscience.eu/taxonomy/term/100.) und die Empfehlungen der Europäischen Kommission: „Commission Recommendation (EU) 2018/790 of 25 April 2018 on Access to and Preservation of Scientific Information“. o. J. Zugegriffen 5. Mai 2021. https://eur-lex.europa.eu/eli/reco/2018/790/oj.

[7] „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“. 2003. www.cbs.mpg.de/329920/Berliner-Erklaerungueber-den-offenen-Zugang-zu-wissenschaftlichem-Wissen.pdf.

[8] Einen Überblick über weitere in dieser Policy verwendete Termini bietet das online verfügbare Glossar: „Was ist Open Access?“ 2012. Zugegriffen 5. Mai 2021. www.fu-berlin.de/sites/open_access/ueberopenaccess/was.

[9] Freie Universität Berlin. 2013. „Datenschutzsatzung der Freien Universität Berlin“. Mitteilungen. Amtsblatt der Freien Universität Berlin 2013 (53). www.fu-berlin.de/sites/it-sicherheit/downloads/Datenschutzsatzung.pdf.

[10] Freie Universität Berlin. 2019. „IT-Sicherheitsrichtlinie der Freien Universität Berlin (Version 4.0)“. www.fu-berlin.de/sites/it-sicherheit/downloads/IT-Sicherheitsrichtlinie.pdf.

[11] „Mehr über die Lizenzen – Creative Commons“. o. J. Zugegriffen 5. Mai 2021. https://creativecommons.org/licenses/.

[12] „Refubium - Repositorium der Freien Universität Berlin“. o. J. Zugegriffen 5. Mai 2021. https://refubium.fu-berlin.de/.

[13] „Publikationsfonds“. 2017. Zugegriffen 5. Mai 2021. www.fu-berlin.de/sites/open_access/finanzierung/publikationsfonds.

[14] „Open-Access-Monografien und -Sammelbände“. 2018. Zugegriffen 5. Mai 2021. www.fu-berlin.de/sites/open_access/finanzierung/monogr-sammelbaende/index.html.

[15] „E-Publishing & Open Access“. 2017. Zugegriffen 5. Mai 2021. www.cedis.fu-berlin.de/services/e-publishing.

[16] Freie Universität Berlin (2021), a.a.O.

[17] „ORCID“. o. J. Zugegriffen 5. Mai 2021. https://orcid.org/ und „Information - ORCID DE“. o. J. Zugegriffen 5. Mai 2021. www.orcid-de.org/information/.

6 Referenzen

„Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“. 2003. www.cbs.mpg.de/329920/Berliner-Erklaerung-ueber-den-offenen-Zugang-zu-wissenschaftlichem-Wissen.pdf.

„Commission Recommendation (EU) 2018/790 of 25 April 2018 on Access to and Preservation of Scientific Information“. o. J. Zugegriffen 5. Mai 2021. https://eur-lex.europa.eu/eli/reco/2018/790/oj.

Deutsche Forschungsgemeinschaft. 2019. „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Kodex)“. https://doi.org/10.5281/zenodo.3923602.

„E-Publishing & Open Access“. 2017. Zugegriffen 5. Mai 2021. www.cedis.fu-berlin.de/services/e-publishing/index.html.

„FAIR Principles“. o. J. Zugegriffen 5. Mai 2021. www.go-fair.org/fair-principles/.

Freie Universität Berlin. 2013. „Datenschutzsatzung der Freien Universität Berlin“. Mitteilungen. Amtsblatt der Freien Universität Berlin 2013 (53). www.fu-berlin.de/sites/it-sicherheit/downloads/Datenschutzsatzung.pdf.

———. 2019. „IT-Sicherheitsrichtlinie der Freien Universität Berlin (Version 4.0)“. www.fu-berlin.de/sites/it-sicherheit/downloads/IT-Sicherheitsrichtlinie.pdf.

———. 2020. „Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (GWP-Satzung)“. Mitteilungen. Amtsblatt der Freien Universität Berlin 2020 (42). www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2020/ab422020.pdf.

———. 2021. „Forschungsdaten-Policy der Freien Universität Berlin“. https://doi.org/10.17169/refubium-30560.

„Information - ORCID DE“. o. J. Zugegriffen 5. Mai 2021. www.orcid-de.org/information/.

„Mehr über die Lizenzen – Creative Commons“. o. J. Zugegriffen 5. Mai 2021. https://creativecommons.org/licenses/.

„Open Science Definition | FOSTER“. o. J. Zugegriffen 5. Mai 2021. www.fosteropenscience.eu/taxonomy/term/100.

„Open-Access-Monografien und -Sammelbände“. 2018. Zugegriffen 5. Mai 2021. www.fu-berlin.de/sites/open_access/finanzierung/monogr-sammelbaende/index.html.

„ORCID“. o. J. Zugegriffen 5. Mai 2021. https://orcid.org/.

„Publikationsfonds“. 2017. Zugegriffen 5. Mai 2021. www.fu-berlin.de/sites/open_access/finanzierung/publikationsfonds/index.html.

„Refubium – Repositorium der Freien Universität Berlin“. o. J. Zugegriffen 5. Mai 2021. https://refubium.fu-berlin.de/.

Senat von Berlin. 2015. „Open-Access-Strategie für Berlin“. https://doi.org/10.17169/refubium-26319.

„Was ist Open Access?“ 2012. Zugegriffen 5. Mai 2021. www.fu-berlin.de/sites/open_access/ueberopenaccess/was/index.html.

Wilkinson, Mark D., Michel Dumontier, IJsbrand Jan Aalbersberg, Gabrielle Appleton, Myles Axton, Arie Baak, Niklas Blomberg, u. a. 2016. „The FAIR Guiding Principles for Scientific Data Management and Stewardship“. Scientific Data 3 (1): 160018. https://doi.org/10.1038/sdata.2016.18.


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Zuletzt geändert 14.06.2021. Dieses Werk ist unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz lizenziert