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Gibt es für Studierende des Kernfachs Grundschulpädagogik mit dem Zweitfach "Integrierte Naturwissenschaften", ... auch eine Lehrerlaubnis für die Fächer Biologie, Chemie und Physik in der 7. bis 10. Klasse?

Gibt es für Studierende des Kernfachs Grundschulpädagogik mit dem Zweitfach "Integrierte Naturwissenschaften", wenn sie das Studium inklusive des bislang erst angedachten Masterstudiengangs abgeschlossen haben werden, auch eine Lehrerlaubnis für die Fächer Biologie, Chemie und Physik in der 7. bis 10. Klasse?

Der in Berlin mit dem „Master of Education“ im Fach Grundschulpädagogik erreichte Abschluss wird hier automatisch dem „Ersten Staatsexamen für das Amt des Lehrers“ (abgekürzt „L1“) gleichgestellt. Nach dem anschließenden Vorbereitungsdienst und dem Zweiten Staatsexamen ist der Lehrer bzw. die Lehrerin mit diesem Ausbildungsgang berechtigt, in den Jahrgangs­stufen 1 bis 10 aller Berliner Schulformen (also in der Grundschule, in der Sekundarschule und sogar im Gymnasium!) zu unterrichten. Falls Fachlehrerinnen und -lehrer für Biologie, Chemie oder Physik in der jeweiligen Schule fehlen, kann gegebenenfalls auch ein Einsatz im Fach­unterricht der Jahrgangsstufen 7 bis 10 möglich sein. Über den tatsächlichen Einsatz entscheidet die Schulleitung.

Die derzeit sich im Gesetzgebungsverfahren befindende Novelle des Lehrerbildungsgesetzes sieht eine strikte Trennung der Lehrämter nach Schulstufen vor. Danach würden Lehrer/innen mit der Lehrbefähigung für die Grundschule zukünftig nur noch in der Grundschule eingesetzt, die in Berlin und Brandenburg die Klassenstufen 1 bis 6 umfasst.




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