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Aufgaben des Gesamtpersonalrats

Die Freie Universität gliedert sich in drei Dienststellen, deren Beschäftigte jeweils von einem örtlichen Personalrat vertreten werden:

Der Gesamtpersonalrat ist nach dem Personalvertretungsgesetz Berlin (PersVG Berlin) für alle Angelegenheiten zuständig, die alle Beschäftigten bzw. mehr als eine Dienststelle betreffen (§54). Dienststellenübergreifende Angelegenheiten sind z.B. IT-Verfahren, die mindesten zwei Dienststellen betreffen, der Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit sowie die Weiterbildung der Beschäftigten.

Der Gesamtpersonalrat unterstützt die örtlichen Personalräte bei ihren Aufgaben; die Personalräte der einzelnen Dienststellen können dem Gesamtpersonalrat Aufgaben ihres Zuständigkeitsbereiches übertragen. Das gilt in der Regel nicht für einzelne Personalangelegenheiten (§ 54 (1) PersVG).

Die Freie Universität Berlin hat am 27. Oktober 1998 ihr Erprobungsmodell in Abweichung vom Gesetz über die Berliner Hochschulen im Land Berlin in der Teilgrundordnung festgelegt. Danach ist das Präsidium zugleich Dienststelle und oberste Dienststelle und der Gesamtpersonalrat nicht mehr beteiligt bei der Einigung in Konfliktfällen zwischen Dienststelle und örtlichem Personalrat; dieser ruft direkt die Einigungsstelle an (§ 80 PersVG).

Der Gesamtpersonalrat ist wie die anderen Personalräte verpflichtet, auf die Einhaltung der gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen zu achten (§ 2 (2) PersVG).

Hinzu kommen allgemeine hochschulpolitische Betätigungsfelder, zu denen sowohl die Vertretung in den Gremien der Freien Universität - Akademischer Senat oder Kuratorium - gehören, als auch der regelmäßige Austausch zwischen den Personalräten der Berliner Universitäten und Fachhochschulen, und regelmäßige Kontakte zu den Gewerkschaften und den im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien.

Der Gesamtpersonalrat wird wie die örtlichen Personalräte für eine Dauer von vier Jahren gewählt. Dem Gremium gehören derzeit insgesamt 21 Mitglieder an, davon 19 Vertreterinnen und Vertreter aus der Gruppe der Arbeitnehmer und zwei aus der Gruppe der Beamten.