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Rechtliche Informationen zu Streiks

News vom 13.02.2017

Anlässlich der aktuellen Tarifrunde zum TV-L und der zahlreichen Fragen von Beschäftigten im Zusammenhang mit angekündigten Warnstreiks möchten wir auf die entsprechenden Informationen der Gewerkschaft ver.di verweisen:

Insbesondere möchten wir darauf hinweisen, dass Beschäftigte vor einem Streik nicht mitteilen müssen, ob sie am Streik teilnehmen wollen und entsprechende Anfragen, E-Mails etc. ignorieren können.

Nach einem Streik gilt: Es besteht keine aktive Meldepflicht der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Die Beschäftigten sollten aber bei direkter Anfrage durch Personalverantwortliche im Nachhinein wahrheitsgemäß antworten (jedoch nach geltender Rechtsprechung nicht auf pauschale Anfragen, z.B. per Rundmail ohne namentliche Ansprache…)

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