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Kann ich mir die zwei Semester EinS@FU als Wartezeit für einen (zulassungsbeschränkten) Studiengang anrechnen lassen?

Nein, die Zeit, in der Sie im Rahmen von EinS@FU studieren, kann nicht als Wartesemester angerechnet werden.

Eventuell vorhandene Wartezeiten, die Sie vor der Teilnahme an EinS@FU gesammelt haben, verfallen nicht!