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Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten

 

• Wahrung des Datenschutzes

• Beratung, Unterstützung und Kontrolle bei der Einhaltung der Datenschutzgesetze

• Beratung bei Planung und Durchführung von IT-Vorhaben

• Schulung der mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betrauten Mitarbeiter zu den Themen des Datenschutzes

• Durchführung von Vorabkontrollen (Prüfung von automatisierten Verfahren mit besonderen Risiken)

• Schaffung von Transparenz durch das Führen eines Verzeichnisses von Verfahren, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden

• Ansprechpartner für alle Mitglieder einer Organisation

 

Die Aufgaben der behördlichen Datenschutzbeauftragten sind in § 19a BlnDSG und im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gesetzlich festgehalten. Der Datenschutzbeauftragte arbeitet bei der Umsetzung seiner gesetzlichen Aufgaben weisungsfrei. 

 

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